Unterhalt / Fahrtkosten

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    • Unterhalt / Fahrtkosten

      Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens können berufsbedingte Fahrtkosten in Abzug gebracht werden. Nach dem ISUV-Merkblatt 11 dürften regelmäßig nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel akzeptiert werden.

      Ich hatte mir (leider ohne Quellenangabe) vermerkt, dass die berufsbedingten Fahrtkosten in Höhe des Satzes von 0,30 Euro/km nach § 5 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgesetzt werden können.

      Wer kann dazu näheres ausführen?
    • RE: Unterhalt / Fahrtkosten

      Da kann man sowieso nicht pauschal drauf antworten, erstmal kommt es auf den OLG-Bezirk an, auf die tatsächliche Strecke (zb OLG Hamm: 0,27 €/km bis 30km einfache Entfernung, darüber hinaus nur noch 0,08€/km).
      Dann kann es auch auf die ehelichen Verhältnisse ankommen, wenn eine grössere Entfernung ohne zwingenden Grund geschaffen wurde kann das unberücksichtigt bleiben.
      Und in der Tat werden oft nur die Kosten für eine Monatskarte öffentliche Verkehrsmittel angesetzt (vor allem wenns billiger ist als die km-Pauschale), das kann nur unterbleiben wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar (mehr als 90 Minuten pro Strecke) sind.
    • RE: Unterhalt / Fahrtkosten

      Die genaue Berechnung der Fahrtkosten findest du in den Leitlinien deines OLG. Wie immer gibt es auch dafür Grenzen und Plausibilitäten. Generell werden bei längeren Fahrtstrecken Begehrlichkeiten der Gegenseite wach sie zu reduzieren.
      In deinem Fall sehe ich aber keinen Grund dass die Anerkennung der Fahrtkosten als KM-Pauschale nicht funktionieren sollte. Im Zweifelsfall musst du nachweisen, dass die Fahrt mit den ÖV deutlich(?) länger dauert.
      Du musst allerdings die Steuererstattung die aus den Fahrtkosten beim FA entsteht (Lieblingsthema ;) mit deiner Ex-Frau teilen!
      Wenn nicht anders gekennzeichnet enthält der Beitrag meine persönliche Meinung. Zum Thema Gesetzestexte und Recht!sprechung verweise ich grundsätzlich auf die Aussage mit den deutschen Gerichten und der hohen See ;-)
    • RE: Unterhalt / Fahrtkosten

      Hallo zusammen,

      Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und
      -entschädigungsgesetz – JVEG)


      § 5
      Fahrtkostenersatz

      (2) Bei Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur
      Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs werden zur Abgeltung
      der Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie
      zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs
      0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt zuzüglich
      der durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der
      Reise regelmäßig anfallenden baren Auslagen, insbesondere
      der Parkentgelte. Bei der Benutzung durch mehrere Personen
      kann die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden.
      Bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs, das nicht zu den
      Fahrzeugen nach Absatz 1 oder Satz 1 zählt, werden die tatsächlich
      entstandenen Auslagen bis zu 0,30 Euro für jeden
      gefahrenen Kilometer ersetzt; zusätzlich werden die durch
      die Benutzung des Kraftfahrzeugs aus Anlass der Reise angefallenen
      regelmäßigen baren Auslagen, insbesondere die
      Parkentgelte, ersetzt, soweit sie der Berechtigte zu tragen
    • RE: Unterhalt / Fahrtkosten

      Hallo, Zell!

      Du schreibst:
      Regelmäßig fordern die Gerichte den letzten Steuerbescheid an, sodass diese Steuervorteile grundsätzlich mit zur Anrechnung gelangen.
      Die Steuerrueckerstattungen - und das *sagen* die FamG erst nach Aufforderung - sind jedoch nur dann zu beruecksichtigen, wenn ihnen Aufwendungen entgegenstehen, die UH-rechtlich nicht direkt zum Abzug vom Nettoeinkommen fuehren. Guckst Du da: forum.isuv.org/thread.php?threadid=41834#post302054
      und da: forum.isuv.org/thread.php?threadid=40236#post290071

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Unterhalt / Fahrtkosten

      Original von Uwe_F
      Celle beruft sich auf §5 Abs. 2 S.1 Nr.2 JVEG (was immer das ist), mit "derzeit" 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.


      Dieser Ansicht bin ich auch, nur leider ist mir die Quelle nicht bekannt. Können Sie mir bitte mitteilen, wo das geschrieben steht. Vielen Dank.

      MfG Zell
    • RE: Unterhalt / Fahrtkosten

      Stimmt!
      Und hier, wenn er versucht die Fahrtkosten von seinem Einkommen abzuziehen (und damit seine Unterhaltszahlungen zu reduzieren), ist es gerade einer der seltenen Fälle beidenen das zutrifft.
      Wenn nicht anders gekennzeichnet enthält der Beitrag meine persönliche Meinung. Zum Thema Gesetzestexte und Recht!sprechung verweise ich grundsätzlich auf die Aussage mit den deutschen Gerichten und der hohen See ;-)