Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Hallo,

      ich habe ein Problem. Vor ca 4 Jahren habe ich eine Beziehung mit einer Frau angefangen, die eine Tochter von zwei Jahren hatte. Ihrem leiblichen Vater untersagte die Frau, sein Kind zu sehen, weil er Moslem ist und sie Angst vor Ihm hatte (mit Gerichtsurteilen usw.). Wie sich herausstellte, stimmte das auch nicht, mit ihm wurde das selbe Spiel gespielt, daß mit mir jetzt abgezogen wird. Die kleine habe ich sofort ins Herz geschlossen und ich wurde ihr Papa. Vor 7 Monaten trennten wir uns, und wir einigten uns darauf, daß es besser ist für das Kind, wenn ich es die ersten zwei Monate nicht sehe, wegem Streß. Umzug, neuer Kiga usw. Anscheinend meinte sie, wir kommen wieder zusammen, denn als ich nach zwei Monaten zu ihr sagte, daß unsere Beziehung Geschichte sei und ich mich nur um das Kind kümmern möchte, meinte sie das war es dann und ich werde das Kind nie mehr wieder sehen. Ich fand heraus, daß sie zwei Monate nach unserer Trennung schon wieder einen neuen hatte, der schon bei ihr wohnt! Auf ca. 25 Briefe an die Tochter und Geschenke hatte ich keine Antwort bekommen. Jetzt bin ich schon dreimal da gewesen und die Tochter habe ich vor ca. zwei Wochen das erste mal wieder gesehen. Sie ist 6,5 Jahre alt und sagte zu einer Tagesmutter auf Nachfrage wer ich sei, " das ist mein anderer Papa". Es ist natürlich jetzt richtig Feuer da, weil die kleine wieder nach mir frägt und mich sehen will. Was ich noch dazu sagen muß, mit mir wird das gleiche Spiel getrieben, wie damals mit dem Erzeuger, nur wusste das keiner. Für die Kleine bin im übrigen ich bis heute ihr richtiger Papa, sie weiß zwar, daß es noch jemand vor mir gab, jedoch weiß sie nicht welche Rolle dieser andere spielt.

      Meine Frage: Was soll ich tun? ich will nicht, daß mir die kleine in ein paar Jahren vorwirft, ich hätte mich nicht um sie gekümmert. Auf der anderen Seite will ich nicht, daß es ihr schlecht geht. Mit der Mutter zu reden hat keinen Sinn. Erzählt Lügen und hat durchblicken lassen, daß ich bei der Polizei schon bekannt wäre.

      Habe ich eine Chance auf begleiteten Umgang?

      lg mr. L.

      Technischen Begriff im Titel geändert, Inflation "!" gekürzt. mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Hallo Mr.L,

      wenn du deine Ex kennenlerntest, als die Kleine 2 Jahre war, gibt es vermutlich auch keine Vaterschaftsanerkennung (die ja auch nicht richtig und damit strafbar wäre), also keinerlei Rechtsgrundlage.

      Ergo muss ich dir leider sagen, dass du rechtlich gesehen überhaupt keine Chance auf Umgang hast. Das Recht des Kindes auf Umgang kann nur an den leiblichen oder Adoptiv-Vater geltend gemacht werden.

      Die einzige Chance ist, sich mit der Mutter gut zu stellen. Rechtlich hast du keine Chance.

      Wie wäre denn die Idee, dass du dich mit dem leiblichen Vater zusammen tust?

      Über die moralische Verwerflichkeit des Verhaltens der Mutter möchte ich mich hier nicht äußern.

      Herzliche Grüße
      Wolfsfrau
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Das Recht des Kindes auf Umgang kann nur an den leiblichen oder Adoptiv-Vater geltend gemacht werden.
      stimmt so nicht !
      später mehr, genaueres.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Hallo Mr. L,

      mir gehts ähnlich. Die Tochter meines Mannes aus erster ehe kenne ich, seit sie 5 ist. Sie hat lange bei uns gewohnt. Zu ihrer Mutter hatte sie immer Kontakt, hat mich auch nicht als Mutter gesehen, aber als "Zweitmama". Nun ist sie vor gut einem Jahr zu ihrer Mutter gezogen, und diese erlaubt zwar dem KV in engen Grenzen einen Umgang (s. mein anderer Thread), mir jedoch auf keinen Fall. ich vermisse meine Stieftochter sehr und habe sie sehr lieb - hat sie doch lange zu meinem/unserem Leben gehört.
      Am Telefon darf ich sie nicht sprechen, und meine Briefe/ Geschenke werden wieder zurückgeschickt.
      Aber auch ich habe keine Chance auf Umgang. Noch dazu kommt, dass viele Leute im Umfeld mich gar nicht verstehen. "Was regst du dich so auf? Ist doch nicht dein Kind!" Sicher ist sie nicht mein leibliches Kind, das behaupte ich auch gar nicht. Aber eine Bindung hat doch nicht (nur) mit Blutsverwandtschaft zu tun...
      Das hat das JA übrigens anders gesehen. Auch da meinte man nur: "Was wollen Sie denn hier? Sie geht das Kind gar nichts an."

      Traurige Grüße
      Jo
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Hallo Wolfsfrau,

      Original von Wolfsfrau
      Das Recht des Kindes auf Umgang kann nur an den leiblichen oder Adoptiv-Vater geltend gemacht werden.
      Wolfsfrau


      Diese Aussge ist eindeutig falsch, denn:

      Rechtlicher Vater wird man folgend:
      1) Wenn man die Vaterschaft bei oder zügig nach Geburt anerkennt, in dem man als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
      2) Wenn das Kind in der Ehe geboren wird.

      Diese rechtliche Vaterschaft kann angefochten werden durch folgende Personen:
      1) Durch leiblichen Vater innerhalb von 2 Jahren nach Kenntnisnahme der Tatsache (BGB §1600 B).
      2) Durch das Kind selber.
      3) Durch den rechtlichen Vater.

      Da Mr. M aber in diesem Fall nicht verheiratet war wird es wohl schwierig. Für diesen Fall kenne ich die gesetzliche Grundlage nicht (vielleicht jemand anders). Aber eventuell könnte man mit Kindeswohl und Kontinuität argumentieren. Einen Versuch ist es wert, denn für das Kind spielt es ja keine Rolle wie die rechtlichen Verhältnisse sind. Für sie ist Mr, L der Papa. Und das sollte hoffentlich berücksichtigt werden.

      Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt (vorher Jugendamt frage wie sie die Lage einschätzen) einschalten.

      Lg,
      Line
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Hallo Mr. L.

      Es gibt unter Umständen eine Chance für dich.Es kommt aber darauf an ,wie eng eure Beziehung war und inwieweit du dich um das Kind gekümmert hast. Habt ihr zusammen gelebt und hast du Aufgaben des Vaters übernommen ?

      Yvie
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      hallo mr. L., erst mal willkommen in den ISUV - Foren. Ich habe Deinen Titel abgeändert, Du hast leider einen mehr technischen Begriff verwendet, der dazu noch oft verwendet wird um den leiblichen Vater zu diffamieren. Und im Text hast Du ja auch den besseren, treffenderen Begriff verwendet, warum also nicht im Titel.

      Zuerst mal bestimmen die Eltern, bzw. Inhaber der elterlichen Sorge, mit wem Kind Umgang hat.
      Damit wärest Du hier raus. Allerdings ist so ein Fall nicht mehr selten, es gibt immer mehr Partnerschaften, Patchwork usw., die auch wieder auseinander gehen können.
      Und auch die Kinder müssen mit wechselnden Partnern der Eltern leben. Dabei können sich (m.M. positiv zu sehen) auch zwischen Kind(ern) + Partner/in Beziehungen ergeben die mehr sind, für Kind mehr bedeutet als "nur" Partner/in des ET. Man spricht dann von einer sozialen Bindung, sozialen Bezugsperson.

      Dann kann auch dadurch ein Umgangsrecht begründet sein, damit Kind diesen Kontakt weiter pflegen kann. Allerdings ist das dann "2. Klasse" im Vergleich zum Umgang mit ET, auch im zeitlichen. Vielleicht vergleichbar mit einem entfernteren Verwandten.
      d.h. dann, Du müßtest "beweisen" (darlegen) dass der Kontakt mit Dir zum Wohl des Kindes ist. "das ist mein anderer Papa" + dass die Kleine nach Dir fragt, Dich sehen will könnte reichen.

      leiblichen Vater untersagte die Frau, sein Kind zu sehen, weil er Moslem ist und sie Angst vor Ihm hatte (mit Gerichtsurteilen usw.).
      ich kann echt nicht verstehen dass so ein Verhalten nicht abschreckend auf "Neuen" wirkt. Hast Du dabei mitgemacht oder ihr nur allzu leicht geglaubt ?

      Wie sich herausstellte, stimmte das auch nicht,
      was stimmte nicht: Moslem, Angst u./o. Gerichtsurteile ?

      Mit der Mutter zu reden hat keinen Sinn.
      wird sich aber nicht vermeiden lassen.

      hat durchblicken lassen, daß ich bei der Polizei schon bekannt wäre.
      Du hast auch selbst Dinge (z.B. "25 Briefe") geschildert die man durchaus Stalking nennen kann. Damit setzt Du Dich ins Unrecht.

      ich will nicht, daß mir die kleine in ein paar Jahren vorwirft,
      das ist kein Grund, kannst'de ja leicht gegenhalten.
      Aber wenn Dir wirklich was an dem Kind, seinem Wohlergehen liegt, dann "mach'ets".

      Ich fand heraus, daß sie zwei Monate nach unserer Trennung schon wieder einen neuen hatte, der schon bei ihr wohnt!
      1x "!" reicht völlig aus um zu erkennen was Du ausdrücken willst.
      Das hat mit dem Thema hier überhaupt nix zu tun, keinerlei Auswirkung auf ein evtl. Umgangsrecht !
      und was Solls ? Du schreibst doch selbst "ist Geschichte".
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Hallo Herr Becker,

      ich kann echt nicht verstehen dass so ein Verhalten nicht abschreckend auf "Neuen" wirkt. Hast Du dabei mitgemacht oder ihr nur allzu leicht geglaubt ?

      Ja ich habe Ihr allzuleicht geglaubt, und im nachhinein Nachforschungen angestellt, die sich sehr mit meiner Geschichte deckt.

      was stimmte nicht: Moslem, Angst u./o. Gerichtsurteile ?

      Die Angst, sie brauchte vor ihm keine Angst zu haben, denn sie hat dasselbe mit ihm gemacht, ihn drei Monate auf Eis gelegt, dann hatte sie mich und dann hat sie wohl zu ihm gesagt, daß er de kleine nie mehr wiedersehen darf. Darauf hat er den Unterhalt eingestellt und nach 3 Monaten wieder Unterhalt geleistet, denke , daß ihn seine Familie dazu aufgefordert hat den Unterhalt weiter zu bezahlen. Und er bezahlt heute noch. Wenn er so ein A.... wie sie immer behauptet hat, warum zahlt er dann 5 Jahre Unterhalt ohne sein Kind zu sehen?

      1x "!" reicht völlig aus um zu erkennen was Du ausdrücken willst.

      Also ich bin nicht eifersüchtig oder so, ich meine nur, daß mit mir und dem Erzeuger, dasselbe Spiel gespielt wird, und sollte sie sich von dem jetztigen trennen, wird es wieder so sein.


      Dann habe ich noch eine Frage, wie ist es denn bestellt, wenn sie eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben hat und ich beweisen kann, daß dies nicht stimmt?

      lg mr.L
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      hallo mr.L,

      Dann habe ich noch eine Frage, wie ist es denn bestellt, wenn sie eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben hat und ich beweisen kann, daß dies nicht stimmt?
      wegen was denn ? ich kann doch keine Gedanken lesen o.ä.
      [IMG]http://mitglied.lycos.de/Irmgardo/sm/glask1.gif[/IMG]
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      wegen was denn ? ich kann doch keine Gedanken lesen o.ä.


      sorry, wusste nicht, ob das auf den Grund ankommt.
      Sie hat damals, als es um das Umgangsrecht mit dem leiblichen Vater ging, eine eidesstattliche Erklärung vor Gericht abgegeben, daß er seit Oktober 2001 ausgezogen sei aus der Wohnung, jedoch hat er bis Januar oder Februar 2002 bei ihr gewohnt.

      lg mr.L.
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Ist es denn nicht so das wichtige Bezugspersonen eines Kindes weiterhin ein Anrecht darauf haben Umgang zu pflegen? Bzw. das ein Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Bezugspersonen hat. Wenn sie dich als Papa sieht, muss es doch eine Möglichkeit geben sie weiterhin zu sehen.

      An deiner Stelle würde ich mich mal mit dem Biologischem Vater in Verbindung setzen, vielleicht erreicht ihr gemeinsam ja etwas beim JA. Eigentlich kann einem das Kind echt leid tun. Der Vater verschwindet, wird verschwunden, ein neuer Mann taucht auf und wird der Papa, dann ist die Beziehung ebenfalls zu ende und Mama sucht wohl wieder einen weiteren Papa. Die Frau scheint sich nicht im Klaren darüber zu sein was sie dem Kind da eigentlich antut.

      Drück dir auf jeden Fall feste die Daumen das du deine Tochter bald wieder sehen kannst! Müsste mehr Kerle wie dich geben ;)

      GRüßle,

      Sunshine
    • RE: Bin der Papa, jedoch nicht der Leibliche, ohne Rechte?

      Ist es denn nicht so das wichtige Bezugspersonen eines Kindes weiterhin ein Anrecht darauf haben Umgang zu pflegen?
      hab ich doch schon geschrieben, Sunshine
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]