Pflichten der Mutter?

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    • Pflichten der Mutter?

      Meine Tochter ist 8 Jahre alt, seit 3 Jahren geschieden. Bisher klappte der Umgang einigermassen, wegen einem schwelenden Unterhaltsstreit macht die KM nun anscheinend den Umgang schwerer (vorsichtig formuliert).

      Von der KM erfahre ich überhaupt gar nichts mehr, nichts über die schulischen Leistungen, nichts über Urlaubspläne - einfach gar nichts. Von meiner Tochter erfuhr ich unmittelbar vor den Ferien das sie mit Ferienbeginn zwei Wochen mit Mama wegfährt, und dann noch mit den Grosseltern, wann genau wisse sie aber nicht. Über Dritte habe ich jetzt erfahren das sie direkt im Anschluss weg ist. Wie gesagt: ich weiss im Grunde von nichts.
      Was für (Mitteilungs-) Pflichten hat die KM? Macht es Sinn auf eine schriftliche Regelung des Umgangs zu drängen?
      Ach ja, bisher schon war ihre Aussage, das müsse unsere Tochter mit mir alleine alles abmachen, da hätte sie nichts mit zu tun. Kann man einem so kleinen Kind so viel Eigenverantwortung aufbürden? Es gibt doch auch eine Pflicht zur Förderung des Umgangs?
    • RE: Pflichten der Mutter?

      Gemeinsames Sorgerecht, keine festgeschriebene Umgangsregelung bisher. Es gab Anfangs mal Probleme mit dem Umgang, hatte dann ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt angeleiert, was aber recht fruchtlos war. Die zuständige Jugendamtsdame kannte meine Ex von ihrem früheren Job und sah sie quasi als Kollegin, und dennoch blieb meine Ex stur (JA: "Sehen Sie das doch auch als Entlastung für sich, wenn der Vater das Kind am Wochenende bei sich hat", Ex: "ICH BRAUCHE KEINE ENTLASTUNG"... So in der Art).
      Hat sich dann aber eingespielt (nicht zuletzt auf Drängen unserer Tochter) das ich sie jedes zweite WE von Sa morgen bis So abend bei mir habe.
    • RE: Pflichten der Mutter?

      Hallo, Uwe!

      Du schreibst:
      wegen einem schwelenden Unterhaltsstreit macht die KM nun anscheinend den Umgang schwerer
      Dann hast Du ja das ausloesende Moment schon erkannt. Und es braucht auch wohl nicht viel, um davon auszugehen, dass waehrend der KU-Verfahrensdauer dieser Zustand sich nicht unbedingt verbessern wird.

      Insofern solltest Du Dich im Moment wirklich nur auf die fuer Deine Tochter und Dich wichtige Dinge konzentrieren und vorerst davon absehen, Auskuenfte zur schulischen Situation und zur Urlaubsplanung mit anderen (sofern Dein Urlaub mit ihr gesichert ist) einzuholen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Pflichten der Mutter?

      Dann hast Du ja das ausloesende Moment schon erkannt. Und es braucht auch wohl nicht viel, um davon auszugehen, dass waehrend der KU-Verfahrensdauer dieser Zustand sich nicht unbedingt verbessern wird.


      Es geht dabei nicht um KU sondern um EU, und das Verfahren zieht sich inzwischen schon seit zwei Jahren. Warum sie jetzt (bzw. seit ein paar Wochen) so fies geworden ist kann ich nur spekulieren (mag was damit zu tun haben das ihr PHK nur mit sehr hohen Raten bewilligt worden ist - und sie es jetzt auf einmal eilig hat mit dem Gerichtstermin).
    • RE: Pflichten der Mutter?

      Hallo, Uwe!

      Du schreibst:
      Warum sie jetzt (bzw. seit ein paar Wochen) so fies geworden ist kann ich nur spekulieren (mag was damit zu tun haben das ihr PHK nur mit sehr hohen Raten bewilligt worden ist - und sie es jetzt auf einmal eilig hat mit dem Gerichtstermin).
      Dann differenziere evtl. gemaess meiner Signatur, und *reize* sie im Moment nicht ungebuehr, solange der Umgang einigermassen klappt.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Pflichten der Mutter?

      hallo Uwe, was hindert Dich denn daran Mutter direkt zu fragen ?

      Du schreibst nur was Du von Anderen (Gerüchte ?) oder Tochter (unvollständig ?) hörst.

      Was hattest Du denn für Pläne in den Ferien ? und die mit Mutter verabredet ?

      über die schulischen Leistungen kannst Du Dich während des Umganges direkt bei Tochter erkundigen. Aber den Umgang, eine feste Regelung, auch für Ferien- und Feiertage, müsst Ihr Eltern ausmachen.
      schriftlich festgehalten vermeidet Mißverständnisse.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Pflichten der Mutter?

      hallo Uwe, was hindert Dich denn daran Mutter direkt zu fragen ?


      Das letzte was ich von ihr hörte war: "mit dir rede ich überhaupt nicht mehr"

      Du schreibst nur was Du von Anderen (Gerüchte ?) oder Tochter (unvollständig ?) hörst.


      Weil ich von der Mutter seit Wochen gar nichts mehr höre.

      Was hattest Du denn für Pläne in den Ferien ? und die mit Mutter verabredet ?


      Keine Pläne, mehr als die üblichen Wochenenden hat sie schon immer verweigert.

      schriftlich festgehalten vermeidet Mißverständnisse.


      Da stimme ich zu, zumal ich in letzter Zeit schon mehrmals vor verschlossenen Türen stand an den regulären Umgangswochenenden, und erst hinterher zu hören bekam: "wir waren weg, kannst sie nächste Woche holen".

      Aber wie? Wie gesagt: reden mit ihr geht gar nicht. Auf Briefe, die ich früher mal geschrieben habe ist sie auch nie eingegangen. Also Anwalt??