Hallo liebe Forenmitglieder,
in unserer kleinen Zweitfamilie wird sich bald Nachwuchs ankündigen.
Mein Mann war schon einmal verheiratet und hat aus erster Ehe zwei Kinder. 5 und 7 Jahre alt. (Die meisten kennen meinen Fall schon)
Nun erhält die Ex-Frau noch 480 Euro Ehegattenunterhalt und die Kinder einmal 199 und einmal 257 Euro Kindesunterhalt.
Wir sind an einer Abänderungsklage dran, da die Ex seit über 3 Jahren in einer eheähnilchen Gemeinschaft lebt und daraus ein heute fast 2 Jahre altes Kind entstanden ist.
Sollte nun nach der Klage der Ehegattenunterhalt weg fallen, rutscht mein Mann mit einem bereinigten Nettoeinkommen in die Tabellenstufe 7.
Unser Anwalt meinte gestern bei einem Vorgespräch, dass sich nach der Geburt unseres Kindes an der Tabellenstufe der ersten Beiden nichts ändern wird. Ist das so richtig?
Er sagt, da könnten die Zweitfamilien ja einen Haufen Kinder kriegen und der Unterhalt für die ersten würde immer weiter sinken.
Das bedeutet, die ersten haben halt Glück gehabt.
Ich nehme an, dass ich dann in den ersten Monaten auch nicht als Unterhaltsberechtigte dazu gezählt werde. (Nach 4 Monaten gehe ich eh wieder arbeiten).
Ich habe schon versucht die Leitlinien in der Dü-Tabelle zu lesen. Finde mich da aber nicht zurecht, deshalb würde ich mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Dixie22
in unserer kleinen Zweitfamilie wird sich bald Nachwuchs ankündigen.
Mein Mann war schon einmal verheiratet und hat aus erster Ehe zwei Kinder. 5 und 7 Jahre alt. (Die meisten kennen meinen Fall schon)
Nun erhält die Ex-Frau noch 480 Euro Ehegattenunterhalt und die Kinder einmal 199 und einmal 257 Euro Kindesunterhalt.
Wir sind an einer Abänderungsklage dran, da die Ex seit über 3 Jahren in einer eheähnilchen Gemeinschaft lebt und daraus ein heute fast 2 Jahre altes Kind entstanden ist.
Sollte nun nach der Klage der Ehegattenunterhalt weg fallen, rutscht mein Mann mit einem bereinigten Nettoeinkommen in die Tabellenstufe 7.
Unser Anwalt meinte gestern bei einem Vorgespräch, dass sich nach der Geburt unseres Kindes an der Tabellenstufe der ersten Beiden nichts ändern wird. Ist das so richtig?
Er sagt, da könnten die Zweitfamilien ja einen Haufen Kinder kriegen und der Unterhalt für die ersten würde immer weiter sinken.
Das bedeutet, die ersten haben halt Glück gehabt.
Ich nehme an, dass ich dann in den ersten Monaten auch nicht als Unterhaltsberechtigte dazu gezählt werde. (Nach 4 Monaten gehe ich eh wieder arbeiten).
Ich habe schon versucht die Leitlinien in der Dü-Tabelle zu lesen. Finde mich da aber nicht zurecht, deshalb würde ich mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Dixie22