Kind wird in einer Zweitehe geboren!

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    • Kind wird in einer Zweitehe geboren!

      Hallo liebe Forenmitglieder,

      in unserer kleinen Zweitfamilie wird sich bald Nachwuchs ankündigen.
      Mein Mann war schon einmal verheiratet und hat aus erster Ehe zwei Kinder. 5 und 7 Jahre alt. (Die meisten kennen meinen Fall schon)

      Nun erhält die Ex-Frau noch 480 Euro Ehegattenunterhalt und die Kinder einmal 199 und einmal 257 Euro Kindesunterhalt.

      Wir sind an einer Abänderungsklage dran, da die Ex seit über 3 Jahren in einer eheähnilchen Gemeinschaft lebt und daraus ein heute fast 2 Jahre altes Kind entstanden ist.

      Sollte nun nach der Klage der Ehegattenunterhalt weg fallen, rutscht mein Mann mit einem bereinigten Nettoeinkommen in die Tabellenstufe 7.

      Unser Anwalt meinte gestern bei einem Vorgespräch, dass sich nach der Geburt unseres Kindes an der Tabellenstufe der ersten Beiden nichts ändern wird. Ist das so richtig?
      Er sagt, da könnten die Zweitfamilien ja einen Haufen Kinder kriegen und der Unterhalt für die ersten würde immer weiter sinken.

      Das bedeutet, die ersten haben halt Glück gehabt.
      Ich nehme an, dass ich dann in den ersten Monaten auch nicht als Unterhaltsberechtigte dazu gezählt werde. (Nach 4 Monaten gehe ich eh wieder arbeiten).

      Ich habe schon versucht die Leitlinien in der Dü-Tabelle zu lesen. Finde mich da aber nicht zurecht, deshalb würde ich mich über eine Antwort freuen.

      Vielen Dank im Voraus.
      Grüße
      Dixie22
    • RE: Kind wird in einer Zweitehe geboren!

      Original von Dixie22

      Unser Anwalt meinte gestern bei einem Vorgespräch, dass sich nach der Geburt unseres Kindes an der Tabellenstufe der ersten Beiden nichts ändern wird. Ist das so richtig?


      nein

      Er sagt, da könnten die Zweitfamilien ja einen Haufen Kinder kriegen und der Unterhalt für die ersten würde immer weiter sinken.


      Genauso ist es aber. Gott sei dank wird hier nicht mehr unterschieden.

      Mein Tip: Den Anwalt wechseln :rolleyes:

      Ich nehme an, dass ich dann in den ersten Monaten auch nicht als Unterhaltsberechtigte dazu gezählt werde. (Nach 4 Monaten gehe ich eh wieder arbeiten).


      Doch wirst Du, und wenn Du wieder arbeitest, dann wird Dein Unterhaltsanspruch Deinem bereinigten Einkommen gegenübergestellt.

      Es gibt hier aber viele wenn´s und aber´s. Zum Beispiel, ob Ex zum Zeitpunkt der Geburt Eures Kindes nu noch einen EU Anspruch hat. Die Änderung, der Gesetze zum 01.04.07.
      LG
      Hexchen
    • RE: Kind wird in einer Zweitehe geboren!

      hallo Dixie, erst mal Glückwunsch zum sich anmeldenden Nachwuchs und alles Gute für Euch 1 ½.

      Die meisten kennen meinen Fall schon
      Link dahin wäre hilfreich wenn jemand nachlesen will.

      da könnten die Zweitfamilien ja einen Haufen Kinder kriegen und der Unterhalt für die ersten würde immer weiter sinken.
      das ist halt das Los der Erstgeborenen. Je mehr Geschwister nachkommen um so kleiner werden die Kuchenstücke.
      als mein Vater Kind war bekam der ältere Bruder immer das größere Stück, sowas ist heutzutage glücklicherweise anders. Da bekommt jedes Kind den gleichen (nur durch unterschiedliche Altersstufen verschieden) Unterhalt.
      da kann ich Eurem (?) RA nicht folgen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kind wird in einer Zweitehe geboren!

      hallo Dixie22,
      Unser Anwalt meinte gestern bei einem Vorgespräch, dass sich nach der Geburt unseres Kindes an der Tabellenstufe der ersten Beiden nichts ändern wird. Ist das so richtig?
      Dein Anwalt hat diesbezüglich Recht.Denn die Düsseldorfer Tabelle geht immer von 3 Unterhaltsberechtigten aus.Fällt der EU weg, dann würde es eine Stufe nach oben gehen, da nur die beiden unterhaltsberechtigten Kinder da sind.Nach aber nach der Geburt eures gemeinsamen Kindes wieder 3 Unterhaltsberechtigte da sind, ändert sich die Stufe der DDT nicht.

      lg jimbeam 1999
      Wer den Kopf in den Sand steckt, darf sich nicht wundern, wenn er in den Hintern getreten wird.
    • RE: Kind wird in einer Zweitehe geboren!

      Hmm, nun bin ich doch wieder etwas verwirrt. Also, dass heisst, wenn wir keinen EU mehr zahlen müssen und ein Kind bekommen, ändert sich am KU nichts.
      Sollten wir aber zu dem Zeitpunkt noch EU zahlen und das Kind kommt, dann ändert sich was?
      Ich dachte, ich zähle in dem Moment der Geburt auch als Unterhaltsberechtigt, dann wären wir ja zu viert.

      Vielleicht hat der Anwalt das ja so gemeint, dass sich nix ändert, weil es dann 3 Kinder sind = 3 Unterhaltsberechtigte. Vielleicht bin ich ja doch nicht berechtigt....???
    • RE: Kind wird in einer Zweitehe geboren!

      Hallo Dixie22,

      ich glaube nicht, dass Du diesbezüglich als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wirst, da Du nachrangig behandelt wirst. Die Geburt Eures Kindes - an dieser Stelle wünsche ich Dir alles Gute dafür - ändert schon einmal nichts am EU, da das Kind nicht eheprägend ist. Und ob die Abänderungsklage aufgrund der Lebensverhältnisse der Ex erfolgreich sein wird ist auch nicht mit Sicherheit zu sagen (eheähnliche Gemeinschaft zu beweisen und den Richter dazu zu bringen, diese bei der Neuberechnung auch voll anzurechnen, ist leider alles nicht so einfach). Auch ändert sich am bereinigten Nettoeinkommen, das der Einstufung in der DT zugrunde liegt, nichts, wenn der EU wegfällt, da der Betrag nicht vorrangig in Abzug gebracht wird.
      Bezüglich des KU wird sich am Zahlbetrag auch nichts ändern, da der Betrag in dieser Tabellenstufe immer gleich ist, es bleibt bei 199 und 257 Euro monatlich, lediglich zur Berechnung des EU würden bei einer anderen Einstufung in der DT andere Beträge zur Errechnung des bereinigten unterhaltsrelevanten Einkommens herangezogen werden, was sich aber lediglich auf 10-20 Euro pro Kind beläuft.
      Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr geschrieben, das ist aber im Großen und Ganzen das, was sich bei mir selbst in einer ähnlichen Situation ergeben hat.
      LG und alles Gute
      Biniprix
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