Hallo,
meine Ex bekommt GKH. Sie ist immer sehr schnell beim Rechtsanwalt, es kostet ja nix.
Für ca 6 Monate hatte ich keinen Unterhalt bezahlt, da die Beziehung damals ziemlich schwammig war. Waren wir noch zusammen oder nicht?? Jedefalls bekam sie den Unterhalt von der ARGE. Ich bezahlte teilweise Miete, Einkäufe usw.
Irgendwann bekam sie Panik, meldete den Sachverhalt bei der Arge und ging zum Rechtsanwalt. Seitdem gingen unzählige Schriftwechsel hin und her. Am Ende hatte ich mich persönlich mit der Arge geeinigt, wie das Geld zurückfliessen soll.
Nun zu meinen Problem:
Ihr Rechtsanwalt will nun sein Honorar von mir. Wir haben uns aussergerichtlich geeinigt. Hat der Rechtsanwalt das Recht, den (erhöhten) Satz von mir zu verlangen? Wo sind da die Grenzen? Wann muss ich bezahlen und wann nicht?
Danke
electron
meine Ex bekommt GKH. Sie ist immer sehr schnell beim Rechtsanwalt, es kostet ja nix.
Für ca 6 Monate hatte ich keinen Unterhalt bezahlt, da die Beziehung damals ziemlich schwammig war. Waren wir noch zusammen oder nicht?? Jedefalls bekam sie den Unterhalt von der ARGE. Ich bezahlte teilweise Miete, Einkäufe usw.
Irgendwann bekam sie Panik, meldete den Sachverhalt bei der Arge und ging zum Rechtsanwalt. Seitdem gingen unzählige Schriftwechsel hin und her. Am Ende hatte ich mich persönlich mit der Arge geeinigt, wie das Geld zurückfliessen soll.
Nun zu meinen Problem:
Ihr Rechtsanwalt will nun sein Honorar von mir. Wir haben uns aussergerichtlich geeinigt. Hat der Rechtsanwalt das Recht, den (erhöhten) Satz von mir zu verlangen? Wo sind da die Grenzen? Wann muss ich bezahlen und wann nicht?
Danke
electron