Hallo, guten Morgen,
mir schwirrt etwas der Kopf; ich brauche deshalb mal Hilfe.
Der Sachverhalt:
Der Scheidungsantrag wurde am 9. April 2005 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Zugewinnausgleich ermittelt. In diesen ZGA läuft ein derzeit von mir bewohntes Einfamilienhaus mit einem Wert hinein, auf den wir uns geeinigt haben. Berücksichtigt wurden auch 40.000,-- Euro Schulden.
Zum 30. Juni d. J. beläuft sich der Schuldenstand - da ich das Darlehen ja alleine weiter bediene - auf ca. 35.000,-- Euro.
Der Vergleichsvorschlag der Gegenseite basiert auf einem fiktiven Verkaufserlös in Höhe des o. g. Wertes, jedoch wird nur der verminderte Schuldenstand berücksichtigt; d. h., es kommt auf einmal ein um 5.000,-- Euro höherer Ausgleichsbetrag heraus.
Mir geht noch nicht so recht ein, wieso beim ZGA der seinerzeitige Schuldenstand maßgeblich war und nun bei der Abrechnung (das Haus ist nicht verkauft) der aktuelle.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungsäußerungen.
mrs
mir schwirrt etwas der Kopf; ich brauche deshalb mal Hilfe.
Der Sachverhalt:
Der Scheidungsantrag wurde am 9. April 2005 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Zugewinnausgleich ermittelt. In diesen ZGA läuft ein derzeit von mir bewohntes Einfamilienhaus mit einem Wert hinein, auf den wir uns geeinigt haben. Berücksichtigt wurden auch 40.000,-- Euro Schulden.
Zum 30. Juni d. J. beläuft sich der Schuldenstand - da ich das Darlehen ja alleine weiter bediene - auf ca. 35.000,-- Euro.
Der Vergleichsvorschlag der Gegenseite basiert auf einem fiktiven Verkaufserlös in Höhe des o. g. Wertes, jedoch wird nur der verminderte Schuldenstand berücksichtigt; d. h., es kommt auf einmal ein um 5.000,-- Euro höherer Ausgleichsbetrag heraus.
Mir geht noch nicht so recht ein, wieso beim ZGA der seinerzeitige Schuldenstand maßgeblich war und nun bei der Abrechnung (das Haus ist nicht verkauft) der aktuelle.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungsäußerungen.
mrs