Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

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  • Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Hallo alle,
    mein Fall ist verzwackt (wahrscheinlich wie bei vielen).
    Also, fange ich mal von vorne an:
    Ich habe 5 Kinder, 2 von der Exfrau, 3 von der neuen Ehefrau. Die ersten beiden sind schon relativ gross, 15 und 16. Die andern sind 1 bis 4 Jahre.

    Weil die Ex sich extrem daneben benommen hatte (hat mich beim Arbeitgeber angeschwärzt, verschiedene Liebhaber, Gewalttätigkeiten gegen mich), hatten wir auf UH-Reduzierung wegen grober Unbilligkeit geklagt.
    2000 wurde geschieden, es gab einen gerichtlichen Vergleich zum Unterhalt. Sie bekommt ca 2400 Eur, einschliesslich KU.
    Ich habe mich auf den Betrag eingestellt, und konnte damit leben.

    Jetzt, 6 Jahre später, ist sie wieder zum Gericht und will mehr Geld, ca 3500 Eur + KU.

    Und jetzt der Hammer: Die Richterin sagt, sie weiss nicht, was in dem Vergleich beabsichtigt war, und damit ist er nichtig (den Vergleich hat eine andere Richterin gemacht, eine Kollegin der neuen Richterin) Sie macht ne Neuberechnung, und kommt damit ca auf die von der Ex beantragte Summe. Und noch darüber hinaus soll ich Rückstände über die letzten 2 Jahre zahlen!

    Dass wir 3 kleine Kinder haben und ein Haus abzahlen müssen interessiert sie nicht. Auch nicht, dass demnächst die UH Reform ansteht.

    Wenn das so durchgeht, sind wir praktisch ruiniert. Und da sage noch mal jemand, dass hier in D-land irgendetwas positives für Familien mit Kindern gemacht wird!
    Soll ich die Kinder betteln schicken?
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Meine RAin sagt, das ist schon möglich, dass die Gründe für EU-Reduzierung verjähren. Ansonsten hat sie auch kein Verständnis für die Richterin, die alle unsere Argumente ignoriert. Aber was hilft es ?
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    M.E. wird ein neuer Unterhalt erst ab Beantrangung rückwirkend gefordert, also erst ab dem Zeitpunkt, als die Erhöhung gefordert wurde, muss evtl. nachgezahlt werden, nicht für 2 Jahre (sagt zumindest mein RA)
    Wenn nicht anders gekennzeichnet enthält der Beitrag meine persönliche Meinung. Zum Thema Gesetzestexte und Recht!sprechung verweise ich grundsätzlich auf die Aussage mit den deutschen Gerichten und der hohen See ;-)
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    doch, die Richterin hat gesagt, dass der Verzug beginnt, wenn eine Gehaltsauskunft angefordert wird. Und das hat meine Ex schon vor 2 Jahren gemacht.
    Ich weiss nicht mehr weiter. unsachlicher, beleidigender Ausbruch entfernt ! So wirst Du keine Lösung finden, wir Dir hier nicht weiterhelfen können. mfg WB
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    hallo tolol, es kann schon sein dass nach einigen Jahren angenommen wird "genug gebüßt". in einem "normalen" Zivilprozeß, also ohne Scheidungs-Hintergrund, hätte das lediglich ein paar Tagessätze Geldstrafe gegeben.

    auch kommt es hier - wie immer bei Vergleichen - auf den genauen Text des Vergleiches an. Und es kam ja immerhin ein Vergleich zustande, also eine einvernehmliche Regelung, kein streitiges Urteil.

    Du beklagst Dich nur, schreibst nix zur Sache, gibst keinerlei Infos. Überlege noch ob ich das dann so nicht besser zu "Gefühle" verschiebe., wenn keine Infos kommen.

    Und Deine beiden letzten Sätze machen mich echt sauer ! X( Nur weil etwas nicht so läuft wie Du es Dir vorstellst verdammst Du gleich alles, das ganze System. Schon mal Einspruch beim OLG geprüft ?

    und der letzte Satz ist zudem geeignet an Deiner Erziehungsfähigkeit zu zweifeln.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Hallo Wolfgang,
    nun ja, das mag ja stimmen. Unsachlich und Ausbruch, ja. Tut mir leid, soll nicht wieder vorkommen ;)
    Aber beleidigend nicht, zumindest keine Person.
    Kann das keiner verstehen, dass ich nach all dem beinahe durchdrehe, und meine Nerven schon ganz schön blank liegen?

    Aber mit meinen Kindern oder der Erziehungsfähigkeit hat das nun wirklich nichts zu tun. Wenn man schon 5 Kinder hat, dann ist man sogar schon ziemlich geübt im Erziehen. Und trotz des ganzen Kampfes und Krampfes mit der Ex ist die Beziehung zu meinen Kindern und der Kinder untereinander hervorragend.

    Ja, zurück zur eigentlichen Sache. Welche Informationen soll ich denn noch geben? Die Ex hat vor 2 Jahren mit einem neuen Studium angefangen, nachdem sie vor und während der Ehe schon 3 Studien angefangen und wieder abgebrochen hatte. Darum wollte sie Ausbildungsunterhalt. Dagegen haben wir argumentiert, dass das kaum sinnvoll seiin könnte, ein Studium mit 40 in einem neuen Fach mit kaum Aussichten auf einen Job. Mittlerweile hat sie dieses Studium auch wieder geschmissen, wie zu erwarten war. Jetzt will sie UH wegen Arbeitslosigkeit. Mehrere kleine Jobs hat sie zwischenzeitlich angefangen und wieder geschmissen, nach kurzer Zeit.
    Die Kinder sind übrigens in einer Ganztagsschule, an jedem WE sind sie bei mir, da meine Ex bei ihrem Freund sein will.
    Meine Ex ist Ausländerin. Wir hatten damals geheiratet, als sie Schwierigkeiten mit dem Visum bekam. Die Schwierigkeiten in der Ehe fingen nach ca 2 Jahren an, gerade als sie ihr Dauervisum hatte....
    Wir wohnen übrigens in einer Grossstadt, von der gesagt wird (die erste Richterin sagte das!), dass hier praktisch keine Arbeitslosigkeit herrscht.

    In dem Vergleich von damals stand leider nicht viel, nur dass ein fiktives Einkommen angerechnet wird, und dass Geld für KU und EU und Krankenkasse gezahlt wird, und zwar zeitlich gestaffelt (nach unten abnehmend). Leider nicht, bis wann.

    Ich bin befördert worden, und habe mehr Einkommen als damals. Dazu noch Haushaltszulage und Kinderzulage für die neuen Kinder. Zieht man den höheren EU ab, dann habe ich weniger Geld als vor der Beförderung!

    Kann das überhaupt rechtens sein, dass man einen Vergleich einfach ignoriert?

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tolol ()

  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    hallo tolol, es ist klar dass man sich ärgert, aber damit kommt man nicht weiter. Ärger ist ein äußerst schlechter Ratgeber, Sachlichkeit, einen klaren Kopf behalten ist da angesagt. Und dann mit Fachleuten genau die Sache analysieren, Wege suchen.

    Welche Informationen soll ich denn noch geben?
    dann schau mal "Anleitung" für Fragestellungen an.

    Kann das überhaupt rechtens sein, dass man einen Vergleich einfach ignoriert?
    ich habe Dir ja gestern schon was dazu geschrieben. Und da hier wohl ein äußerst schlecht gemachter (... stand leider nicht viel, nur ...) Vergleich vorliegt, aus dem die Grundlagen nicht nachzuvollziehen sind kann ich “Richter/in jetzt” schon verstehen.
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Hallo, tolol!

    Du schreibst:
    die Richterin hat gesagt, dass der Verzug beginnt, wenn eine Gehaltsauskunft angefordert wird. Und das hat meine Ex schon vor 2 Jahren gemacht.
    Das stimmt so fuer nachehelichen Unterhalt nicht. (Nur bei Trennungsunterhalt genuegt die Auskunftsbitte ueber die Einkommensverhaeltnisse als Inverzugsetzung.)

    Solange kein bestimmter (und wenn auch noch so unrealistischer) Geldbetrag verlangt wird, stellt das alleinige Auskunftsbegehren keine Inverzugsetzung dar.

    Schau also einmal den Schriftverkehr dazu an, ab welchem Zeitpunkt ein bestimmter Geldbetrag fuer den nachehelichen Unterhalt verlangt wurde.

    Gruss, Andreas
    Was das Leben leichter macht:
    - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
    - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Hallo Wolfgang,
    Fachleute, welche sind das? Ich habe eine Rechtsanwältin, die sollte sich in Familienrecht auskennen. Aber mit der Kompromisslosigkeit der Gegenseite kommt auch sie nicht zurecht.
    Wege finden ist gut. Aber bisher hat sich keiner gezeigt, der nicht massiv in unsere Familienverhältnisse eingreift. Mit anderen Worten, wenn wri das Ergebnis akzeptieren, dann müssten wir das Haus verkaufen, weil wir die Raten nicht mehr bezahlen können. Wo sollen wir dann leben, eine entsprechende Wohnung wäre auch fast so teuer, wie die Raten.
    Wieso geniesse ich keinen Vertrauensschutz, da ich doch meine neue Heirat und das Haus gekauft habe in Vertrauen auf den Vergleich.

    Was ich nur sehe, ist entweder ins Ausland gehen, oder in Frühruhestand. dann hätte ich so wenig Geld (ca 1600 Eur bei 5 Personen), dass man vermutlich nicht mehr pfänden könnte, egal was die Richterin dazu sagt. Stimmt das?
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Hallo, tolol!

    Du schreibst:
    Meine RAin sagt, das ist schon möglich, dass die Gründe für EU-Reduzierung verjähren.
    Das mag ja fuer eheaehnliche Gemeinschaft gelten, aber nicht fuer unbilliges Verhalten mit Eingriff in die Vermoegensinteressen des anderen. Dieser Eingriff laesst sich ja nicht rueckgaengig machen. Insofern gilt dann m. E. schon: Einmal verwirkt, immer verwirkt.

    Gruss, Andreas
    Was das Leben leichter macht:
    - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
    - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
    - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    Angesichts Deiner hiesigen Drohung Dich künstlich zu verarmen schließe ich diesen Thread, und habe Deine beiden neuen Anfragen zur Beratung des MOD - Teams in einen nur MOD zugänglichen Bereich verschoben.
    das geschiet auch zu Deinem Schutz !
    Wenn Du Dich abgeregt hast, bereit bist sachliche Angaben zur Problematik zu machen kannst Du einen neuen Beitrag im passenden Forum mit allen Infos aufmachen. WB
    [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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  • RE: Vergleich gekippt-Richterin ruiniert Zweitfamilie

    hallo tolol, will Dir kurz auf den (halbwegs) sachlichen Teil antworten. Ob + wie es hier weitergeht liegt ganz an Dir.

    Fachleute, welche sind das?
    kommt immer drauf an um was es geht. Da Du ja Haus(finanzierung) ansprichst wäre evtl. ein Finanzierungsfachmann/frau angebracht.

    Ich habe eine Rechtsanwältin, die sollte sich in Familienrecht auskennen.
    selbst wenn sie "gut" ist, manchmal hilft "eine 2. Meinung einholen"

    Haus verkaufen, weil wir die Raten nicht mehr bezahlen können. ... eine entsprechende Wohnung wäre auch fast so teuer, wie die Raten
    also muss da doch eine andere Lösung wie Deine "alles oder nichts Parole" her. z.B. Weg suchen wie die Raten zu verringern sind.

    Wieso geniesse ich keinen Vertrauensschutz,
    woher soll ich das wissen ? ich kann die Gedanken Richter nicht lesen.
    Solange Du keine ausführlichen Infos gibst kann Dir das auch sonst niemand beantworten.
    z.B. Hast Du das geltend gemacht ? Ist Richter darauf eingegangen ? ggf. wie.
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