Leistungsnachweise bei Studium

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    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Hallo zusammen,

      Evra hat geschrieben:
      (Praktika gehen meines Wissens nicht mit einer Exmatrikulation einher)!

      Hätte auch gravierende Folgen wenn für diesen Zeitraum exmatrikuliert.

      Hier würde ich nach BGB §273 vom Rückbehaltunsgrecht Gebrauch machen, bis nachgewiesen wird, dass eindeutig Recht auf Unterhaltsleistung besteht.

      § 273
      Zurückbehaltungsrecht
      (1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

      (2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

      (3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      ...im Übrigen kritiseren Familienrechtler die unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Studierenden und Azubis. Letzteren solche Extravaganzen weder eingeräumt wird, noch angesichts klarer Ausbildungsrichtlinien und Lehrplänen eingeräumt wird. Auch hier wird in der Zukunft eine für die Studierenden, wenn nicht bereits praktiziert, einschneidende Auskunftpflicht Einzug halten, m.E. unumgänglich und längst überfällig. Die Uni ist und kann kein unterhaltsrechtliches Sofa sein und werden, alleinig in Anbetracht der bevorstehenden Studiengebühren.
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Hallo Michael,

      insoweit sind wir uns ja einig. Ich meine nicht Studium als grenzenlose Selbstverwirklichung möglichst über 20 Semester! Ich meine nur, dass dass der Student bei der Ausgestaltung seines Studiums, eben weil von ihm später als Vollakademiker ein "über den Tellerrand gucken" verlangt wird, mehr als von jemand anderem, auch nach wie vor eine gewisse akademische Freiheit haben sollte! Das ist Sinn der ganzen Angelegenheit! Ebenso die Eigenverantwortlichkeit für ein Studium. Eine Verschulung des Studiums über den Umweg des Unterhaltsrechts lehne ich einfach ab!

      Zumal die Scheine letztlich eben keine Aussagekraft haben. Sonst müsste ja auch jeder Berufsschüler über jede Klassenarbeit Auskunft geben, und jedes "In den Sand" setzen hätte unterhaltsrechtliche Folgen.

      Nochmals, deshalb ganz einfach: Alle Zwischenexamina sind nachzuweisen (sind je relativ engmaschig), ebenso die Einschreibung, auch müsste natürlich der Studienzweig bekannt sein! Und dann kann man kontrollieren, ohne die akademische Freiheit einzuengen, ohne zuviel Geld "in den Sand" zu setzen. Damit ist allen gedient!

      Grüsse
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      @ evra
      danke für die umfangreichen Atworten. Du empfiehlst mir also "das volle Programm". Große Sorgen macht mir eben die vermeindliche Auszeit. Ich zitier mal aus der mail meiner Tochter "in deinem Brief vom 26.Januar 2006 forderst du mich ja auf, dir eine Studienbescheinigung zu schicken. Dies ist leider zurzeit nicht möglich.
      Ich kann dir keine Studienbescheinigung schicken, da ich mich erst zurückmelden und meinen Semesterbeitrag bezahlen muss, um solch eine Bescheinigung zu bekommen. Der Semesterbeitrag beträgt immer 150€.
      Da ich ein sehr kostenintensiven Studiengang gewählt habe, habe ich zurzeit keine 150€ für den Semesterbeitrag übrig. Ich musste in den letzten Monaten einige Bücher bezahlen, die alle um die 80€ kosten und diesen Monat muss ich 200€ für Chemikalien und Glasgeräte ausgeben, die ich im Praktikum gebraucht habe." Anmerkung Tochter hat Anspruch auf 670 Euro KU.
      Mir erscheint das jetzt alles ein wenig hohl. Muß ich jetzt reagieren- brennt da was an? Allerdings wird das Verhältnis zu meiner Tochter dann wohl endgültig geregelt zu sein.
      LG
      debeka
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Hallo Evra,

      Dir zustimmend, jedoch der akademischen Freiheit die familienrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen (müssen) .
      Dem Studierenden wie auch Azuibi stehen ein gewisses "Versagen" zu, folglich nicht bei jeder "vergeigten" Klassenarbeit eine Unterhaltsanpassung erfolgen wird, noch müssen. Eine Verschulung kann ich diesbezüglich nicht erkennen wollen, denn nach unstrittiger familienrechtlichen Rechtsprechung hat der Studiosus in futura darzulegen, welchen Studiengang er absolvieren möchte, mit welchen notwendigen Nebenzweigen, sowie dessen zeitlichen Ablauf, ergo ein Zeitplan wie auch den gewerblichen Zweigen vorgegeben sein darf und m.E. auch muss um den Studiosus bei Abweichung entsprechend auf die Planung und dessen Abweichung anzusprechen wäre.
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      @debeka,

      die tochter meiner kollegin studiert auch chemie an der FH in Krefeld, ich habe aber noch nie was von ihr gehört bzgl. materialienkauf für irgendwelche praktika oder semesterbeiträgen.

      ich könnte sie mal fragen, ob ihre tochter das auch muß, oder ob das von uni zu uni unterschiedlich gehandhabt wird....

      gruß
      darkbijou
      Diskutiere nicht mit Idioten,
      denn sie ziehen dich auf ihr Niveau
      und schlagen dich dort mit Erfahrung
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      darkbijou hat geschrieben:
      die tochter meiner kollegin studiert auch chemie an der FH in Krefeld, ich habe aber noch nie was von ihr gehört bzgl. materialienkauf für irgendwelche praktika oder semesterbeiträgen.


      Gerade ich der Werkspraktikanten und Werksdiplomanten begleitet scheint diese Aussage für lediglichen Vorhalt der keiner tatsächlichen Basis entspricht. Hiermit mich "darkbijou´s" Zweifel deutlich anschließen muss. Soll heißen - Praktikanten haben Narrenfreiheit in Bezug von Ge- und Verbrauch des Praktikta notwendigem Materials.

      Wäre ich in Deiner Situation, hoffe Du bist genauso juristisch bewandert, BGB §273 unter Fristsetzung von nicht mehr als 14-Tagen über eine detailierte Aufstellung aller unterhaltsbefürwortenden Faktoren einfordern, gleichzeitig die Androhung weiterer juristischen Prüfung mit ggf. zivilrechtlicher Schadenersatzsprüche. Da werden selbst die "Coolen" ganz "uncool" !
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      @ debeka,

      Allerdings wird das Verhältnis zu meiner Tochter dann wohl endgültig geregelt zu sein.


      Das Verhältnis Debeka, mach dir keine Sorgen, hat Deine Tochter längst geregelt!

      siehe:

      übrigens hatte ich nicht gezahlt. Seitdem totale Funkstille;


      Meine Meinung:

      :D Durch eine konsequente Haltung könnte sich euer Verhältnis schlagartig wieder bessern. Sei so gut und schreib über den Ausgang.


      Mir jedenfalls ist dieser thread eine totale Lehre: Wehret den Anfängen !

      und ich lass mich unter keinen Umständen in eine Gänglerecke drängen. Danke für diesen thread. Ich werde von einigem verschont bleiben, das ist jetzt schon klar.

      Lieben Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Agatha ()

    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Also, in dem Punkt möchte ich Dir zustimmen.

      Semesterbeitrag? Was ist das? Vielleicht sollte das Kind das mal erklären. Auch, was sie sonst so an Material benötigte. Ich würde mich da aber auch direkt mit der Uni in Verbindung sezten! Fakt ist, sie war oder ist exmtrikuliert! Und dafür gibt es keinen Unterhalt! Zumal das ganze sehr unlogisch ist: Sie hat sich exmatrikuliert, um den ganzen Schmodder zu bezahlen. Wenn sie aber esmatrikuliert ist, benötigt sie das alles doch nicht!

      Grüsse
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Evra hat festgestellt:
      Fakt ist, sie war oder ist exmtrikuliert

      Somit Unterhalt adé, das zum Thema akademischer dem Familienrecht abgewandter Freiheit !
      Eine für die Fortsetzung des Unterhaltes erfordliche Kontinuität ich nicht erkennen kann (oder auch will) , deswegen ich das volle Anti-programm vorbehaltlich eigener Kompetenz anstreben würde. In jedem Fall muss Dir die Konsultierung eines Rechtsanwaltes unbedingt empfohlen werden.
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      also, eines muß ich ja sagen: an einfallsreichtum fehlt den kids wirklich nichts...

      meine brachte erheblichen psychischen druck auf den plan... die sache hatte nur nen haken: ich hab 4 wochen zuvor wieder geheiratet und sie wollte unbedingt diesen doppelnamen tragen und machte da noch einen affenaufstand, weil das nicht mehr ging, da sie schon 18 war... sie rechnete wohl nicht damit, daß ihr anwalt das von meinem anwalt als antwort darauf bekam, der damit mein bestimmungsrecht vom tisch fegen wollte....

      einfach ätzend sowas...
      Diskutiere nicht mit Idioten,
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    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Michael, das hat nichts mehr mit akademischer Freiheit zu tun, sondern schlicht mit Betrug des Elternteils, welches zahlt. Ich glaube, ich habe weiter oben klar gestellt, wo da die Grenzen sind, und was das Kind auf jeden Fall nachweisen muss! Hätte es das getan, so wäre es schon zeitiger aus dem Raster gefallen, und zwar trotz akademischer Freiheit. Denn diese Freiheit setzt nun mal eine gewisse Aktivität an der Uni voraus!

      Grüsse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      @ evra

      der Eingangsthread war ja:

      Kontakt- und Allesverweigerung

      In regelmäßigen Abständen waren auch hier zwecks Unterhaltsanpassung Anwälte eingeschaltet. Das kostete jedesmal ein Heidengeld ! Da möchte man doch nicht noch zusätzliche Scherereien am Halse haben und auch noch ein schlechte Gewissen, das in diesem Fall ja auch zutage trat, das Verhältnis könnte durch eigene Kontroll-Aktivitäten noch mehr belastet werden.

      Jetzt kommt 'raus, dass sich diese Verweigerungshaltung möglicherweise sogar bis zum Unterhaltsbetrug entwickelt hat.

      Mir scheint, dass ein Kind mit einer Kontakt- und Allesverweigerung erreichen möchte, Tür und Tor offen zu haben. Versagen, Ausbildungsbrüche oder sonstige ausbildungsfremde Müßiggänge lassen sich, wie man hier jetzt wieder sieht, leicht übertünchen, zumal die betroffenen Elternteile ja immer irgendwie von Schuldgefühlen geplagt sind.

      Auch in meinem/unserem Fall gibt es jetzt schon einen ganz dezenten Hinweis auf eine mögliche Unsinnigkeit. Harmlos allerdings noch. Ganz harmlos. Aber ich bleibe am Ball und dazu sollte man allen betroffenen Elternteilen raten.

      Kontaktverweigerung ist keine Harmlosigkeit mehr, denn der Übergang zur Allesverweigerung ist schnell durchgeführt. Siehe desgleichen in unserem Fall. Nächste Woche gibt es das Sommerzeugnis und ich bin sehr gespannt, ob es mir zugeht. Wenn nicht, das Verfahren ist ohnehin im Gange. Ich werde sofort und ohne Hemmung zurückbehalten. Wehret den Anfängen !

      Ich bin sehr dankbar für diesen thread.


      Lieben Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Agatha ()

    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Original von evra
      Also, in dem Punkt möchte ich Dir zustimmen.

      Semesterbeitrag? Was ist das?


      Den muss jeder Studi zahlen, das ist ein Zwangsbeitrag, dessen Höhe die Uni festsetzt. Ohne Zahlung dieses Beitrages erfolgt keine Immatrikulation. Oft enthält er auch ein Semesterticket für die Benutzung des ÖPNV. Und 150 Euro pro Semester sind nicht ungewöhnlich.

      Vielleicht sollte das Kind das mal erklären. Auch, was sie sonst so an Material benötigte. Ich würde mich da aber auch direkt mit der Uni in Verbindung sezten! Fakt ist, sie war oder ist exmtrikuliert! Und dafür gibt es keinen Unterhalt! Zumal das ganze sehr unlogisch ist: Sie hat sich exmatrikuliert, um den ganzen Schmodder zu bezahlen. Wenn sie aber esmatrikuliert ist, benötigt sie das alles doch nicht!


      Könntes nicht auch sein, dass die Tochter sich nicht rückmelden/mmatrikulieren konnte, weil sie für das weitere Studium die Sachen brauchte? Also 2 Sachen finanzieren mußte, aber nur eine konnte? Und sich somit die Katze in den Schwanz biss?

      Flory
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      Hallo zusammen,

      wie Ihr Lesenden und stets dem Forum Teilhabenden wisst, bin ich ein Verfechter der objektiven Unterhaltsberechnung nach allen Seiten.
      Notfalls auch Unterhaltsverweigeren wie auch Unterhaltschmarotzern den den Dienstflicht zu nehmen nachhaltig verweigere.

      Eine "harmlose" Kontaktverweigerung und notwendiger Absprache zeugt von absoluter Ignoranz den eigenen Anspruch zu erheben und lediglich aus einem "Larifari" - Wissen beanspruchen zu wollen.

      M.E. ist die vakante Studierende umfänglich in die Pflicht zu nehmen, einen weiteren Unterhaltsanspruch ohne Darlegung ihrer Extravaganzen ich nicht erkenne kann.
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      @Agatha
      im Moment werde ich in diesem Fall nichts regeln, da ja eine Neuberechnung des Unterhaltes anstellig ist. Da möchte ich nicht nehr mehr Öl auf das Hasslämpchen gießen (im Hintergrund ist immer noch die versorgende Mutter), vor 2 Jahren kam es wegen ein-Paar_Euro_fünfzig zur Gerichtsklärung und hier waren hauptsächlich emotionale Gründe ausschlaggebend. Also ich werde erst einmal den Ball flachhalten bis die Unterhaltsfrage geklärt ist. danach werde ich allerdings alleHinweise hier verarbeien und Tochter zur darlegung ihres Studienerrfolgews bitten. Auch deinerseits wäre ich an den weiteren Ausgang interessiert.
      LG
      debeka
    • RE: Leistungsnachweise bei Studium

      @ Schräg
      danke für deine Ausführungen. Natürlich habe ich die ganze Geschichte nicht so ganz geglaubt. Es war eben "nur" eine Bettelmail, denn in Folge wollte mir meine Tochter die Studienbescheinigung verkaufen (!).
      Leider bin ich juristisch nicht bewandert und ich will im Moment den Ball flachhalten (s. Antwort weiter oben@Agatha) Und wie würde denn das weitere Scenario aussehen. Tochter nimmt sich wiedermals anwaltliche Hilfe, ekommt Prozesskostenbeihilfe (wiees auch immer heißt) und ich bin wiedermals einem finanzellen Risiko zunächst ausgesetzt. Selbst bei Erfolg meinerseits (so mein Anwalt) müßte ich wohl damit rechnen, zunächst für die kompletten Prozesskosten aufzukommen, da bei Tocher erst einmal nichs zu holen ist.
      LG
      debeka
    • RE: Fuerte komm und sag nochmal wie's geht

      Volljähriges Kind per Einschreiben und Rückschein zur Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen auffordern und für den Fall der Verweigerung Zurückbehaltung der Unterhaltszahlungen ankündigen.

      Wenn nach angemessener Frist immer noch nix kommt, die Zahlungen einfach einstellen, Hinterlegung nicht notwendig. Meist kommen dann die Bescheinigungen, wenn Kind sich beim RA erkundigt hat. Rückständiger Unterhalt ist dann nachzuzahlen. Sollte ohne Bescheinigungen dennoch Vollstreckungsversuch des Kindes erfolgen, mit Vollstreckungsgegenklage abwehren. Dann erst merkt manches Kind, dass Unterhalt nur mit Bescheinigungen zu erlangen ist. Stellt es dann aber immer noch auf stur und liefert nix, kann nach weiterer angemessener Frist durch Abänderungsklage auf 0 der Unterhalt ganz verwirkt sein.

      Juristische Laien sollten das nur mit Anwalt machen.