was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Liebe Leser,

      das ich heute noch diese Zeilen schreiben kann, habe ich meinem ESP im Auto und der Tatsache zu verdanken, dass ich doch gerne noch mitbekommen möchte ob wir ins Finale kommen...

      Der Schock am letzten Do. war sehr heftig. Das Gutachten für meine Hütte ist eingetroffen. Schön gebunden mit Stempel und allem was dazu gehört.

      Ich lag mit meiner Wertschätzung 150T€ drunter. Sogar meine raffgierige EXE lag 70T€ unter dem Wert, was im Gutachten ausgewiesen war...

      Die Gutachter wurden vom Amtsgericht bestellt (Katasteramt) und haben es sich sehr einfach gemacht. Die haben den Sachwert (was sie auch sollten) ermittelt und auch dokumentiert, dass sich der Sachwert vom Verkehrswert unterscheidet!

      Im Einzelnen:

      Sachwert ist Hauserstellungskosten, Nebengebäude (Gartenhäuschen...) und der Wert des unbebauten bauträgerfreien Grundstückes!

      Einfach zusammenaddiert und gut.

      Meine Frage:

      Was zählt bei der Berechnung des Zugewinns? Der Sachwert oder der Verkehrswert?

      Der Verkehrswert ist der Wert, der zum Stichtag wirklich von einem Käufer erzielt werden kann! Glaube ich zumindest.

      Klar ist doch auch jedem, dass für die Ermittlung des wirklichen Wertes nicht einfach die Summen addiert werden können. Ein Grundstück, wo ein Haus drauf steht, ist nach Bebauung nicht mehr soviel Wert! Das ist jedenfalls meine Meinung.

      Weiterhin waren die wirklichen Hauserstellungskosten vor 6 Jahren ca. 60T€ weniger als in dem Gutachten beschrieben.

      Was kann ich gegen das überhöhte Gutachten machen? Die Kosten für das Gutachten habe ich sowieseo schon an der Backe.

      Danke für Tipps, Anregungen und Gerichtsentscheide...

      Tatauman
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Tatauman,

      als Richter/in nimmt man im Bedarfsfalle ein stichtagorientiertes Verkehrswertgutachten nur hifsweise für dessen/deren (klare) Entscheidungsfindung hinzu.

      Wenn allerdings das bestehende Gutachten nicht nachvollziehbare Daten und/oder Fakten haben sollte, dann würde ich das Gutachten sofort mit konkreten Begründungen ablehnen und ein Gegengutachten oder eine Berichtigung des vorhandenen Gutachtens verlangen (beantragen).

      Es gibt sogar Fälle, wo der Richter einfach einen Mittelwert aus Sachwert und Verkehrswert genommen und dann entschieden hat. Aus gutachterlicher Sicht hat dies mit Sicherheit dann nichts mehr mit dem tatsächlichen Wert des Hauses zu tun. Sondern ist vielmehr eine "Bauchentscheidung" ......(die teuer werden kann)

      Ich würde raten, sich sofort mit dem Anwalt in Verbindung zu setzen und das Gutachten zu analysieren. Denkbar wäre auch, dass der derzeitge Gutachter sein Gutachten noch einmal überdenkt, überarbeitet oder gar berichtigt, wenn tatsächliche bewertungstechnische Fehler vorhanden sein sollen.

      Liebe Grüße aus Fürth
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Tautauman,

      als Sachverständiger möchte ich Ihnen folgende Prüfungen hinsichtlich des Gutachtens empfehlen.

      Grundsätzlich ist ein Einfamilienhaus vorrangig im Sachwertverfahren zu bewerten. Es ist jedoch klarzustellen, dass es sich hierbei um ein indizielles Bewertungsverfahren der Wertverordnung handelt, bei dem es einer Marktanpassung bedarf.

      Hier kommt es zum Fehler Nr. 1 der meisten Sachverständigengutachten. Es fehlt nämlich die Marktanpassung. Viele Gutachter, gerade ältere Gutachter, unterliegen der Fehleinschätzung, dass die Wiederherstellungskosten abzüglich einer adäquaten Alterswertminderung ausreichend zur Bestimmung eines Marktwertes sind.

      Bei der Marktanpassung handelt es sich um eine volkswirtschaftliche Nachfragekurve, die aus Rückermittlungen des örtlichen Grundstücksmarktes (Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse) zu bestimmen ist.

      Beispiel: www.gutachterausschuss.org (Achtung Seite wird heute Abend noch aktualisiert, da ein neuer Marktbericht geladen wird)

      Dort gibt es eine solche Marktanpassung zu sehen. Wichtig ist aber auch, dass Marktanpassungen anderer Regionen nur bedingt als Ableitungsfaktoren dienen können. Es gibt unter anderem SV, die sich einer bundeseinheitlichen Marktanpassung bedienen, die auf eine private Sachverständigenorganisation zurückzuführen ist. Diese ist abzulehnen.

      Sind solche Marktanpassungen nicht vorhanden, so müssen diese aus dem Grundstücksangebot abzüglich Verkaufsspannen rückermittelt werden. Hierdurch ergeben sich zwar Unsicherheiten. Doch kann man aus einer entsprechenden Vielzahl von Maklerangeboten (mind. 30 bis 40) eine Tendenz für Zu- und Abschläge vom Sachwert zum Verkehrswert hin nachweisen.

      Wie wird eine Marktanpassung vorgenommen:

      Beispiel:

      Sachwert 100.000 Euro MAP (Marktanpassung): + 10%
      Sachwert 150.000 Euro MAP: + 5%
      Sachwert 200.000 Euro MAP: +- 0%
      Sachwert 250.000 Euro MAP: - 8%
      Sachwert 300.000 Euro MAP: - 15%

      Ihr Objekt: 300.000 Euro x 0,85 (=-15%) = 255.000 €

      nur ein Beispiel, keineswegs zum Ableiten Ihres Gutachtes erdacht.

      Grund und Boden weniger Wert nach Bebauung

      Vergessen Sie diese alte Theorie. Sie lässt sich durch nichts beweisen. Tatsächlich muss ein Käufer in Ihrem Wohngebiet mit dem Baurecht in diesem Gebiet leben. Es wird kaum Baulücken nach 10 Jahren mehr geben. Daher ist ein Unterschied sowieso nicht beweisbar. Selbst in Gebieten, wo solche bestehen, kann es gerade andersherum kommen.

      Bei einer von mir vorgenommenen Umfrage in den größten baden-württembergischen Gutachterausschüssen ist diese Meinung im Übrigen bestätigt worden. Die Fachwelt weist die alte Bebauungsabschlagstheorie als veraltet zurück. Vergessen Sie es.

      Welches Verfahren hat der SV zur Ermittlung der Herstellungskosten vorgenommen? Etwa das alte 13er-Wert-Verfahren. Ich weise meine Teilnehmer in Vorträgen immer auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.09.1993 14 K 255/88 hin, wonach schon vor über 10 Jahren die 13er-Verfahren (14er ebenso - Feuerversicherung-Brandanschlag...) veraltet gelten.

      Stand der Technik sind die Normalherstellungskosten 2000.

      Zum Mittelwertverfahren hätte ich noch ein entscheidendes Urteil:
      BGH 13.07.1970 VII-ZR 189/68 , wonach bei Sachwertverfahren das Ertragswertverfahren allenfalls als Stützungsverfahren und das Sachwertverfahren vorrangig zu berücksichtigen ist.

      Wichtig:
      Beim Ertragswertverfahren kommt es zum oft falschen Vorurteil, dass dieser Wert stets niedriger sei. Tatsächlich ergeben sich aber aus Kaufpreissammlungen, in denen sowohl die Marktanpassung für das Sachwertverfahren als auch der Liegenschaftszinssatz für das Ertragswertverfahren ermittelt werden, Zinssätze, die letztlich zu einem ähnlichen Ergebnis führen wie das Sachwertverfahren nach vorgenommener Marktanpassung.

      Sie müssen dabei immer bedenken, dass der Liegenschaftszinssatz letztlich die Marktanpassung im Ertragswertverfahren ist. Vergessen Sie vor allem Literaturwerte, die bundesweit gelten sollen.

      Problematisch ist das Überdenken von eigenen Fehlern eines Gutachters. Ich habe zwar hin und wieder im Rahmen von Prüfungen auch mit Gutachtern zu tun gehabt, die über ihre Ansätze verhandlungsbereit waren, nachdem ich ihnen umfangreiche Auswertungen des Grundstücksmarkts vorgelegt habe. Es gibt aber auch Gutachter, die an ihren Werten festhalten, weil sie Angst haben offenbaren zu müssen, dass sie gegen Grundstrukturen der WertV verstoßen haben. Denken Sie vor allem an die Haftung. Ab 20% Wertdifferenz zum Verkehrswert wird es eng für den SV. Dann muss er immer mehr hinter seinem Gutachten stehen, wenn er nicht in Haftung genommen werden möchte.

      Nochmals abschließend:
      Der Sachwert ist noch nicht der Verkehrswert. Er wird erst nach Vornahme einer Marktanpassung (ermittelt aus einer Vielzahl von Verkaufsfällen) zum Verkehrswert.

      Haben Sie weitere Fragen, können Sie mir auch gerne ein paar Scans vom Gutachten zusenden.

      mfg

      Wolfgang_SV
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo, Tautauman,

      wie bereits oben erwähnt, sollte mit dem Anwalt das konkrete Gutachten und die weitere Vorgehensweise geprüft werden.

      Die theorethischen Ausführungen von Wolfgang_SV in Ehren aber bekanntlich ist jedes Gutachten und jeder Gutachter verschieden und dienen kaum als Hilfe oder gar als Antworten zu Deinen Fragen.

      Hinsichtlich Marktanpassung muss ich Wolfgang_SV Zitat: Es gibt unter anderem SV (Sachverständige), die sich einer bundeseinheitlichen Marktanpassung bedienen, die auf eine private Sachverständigenorganisation zurückzuführen ist. Diese ist abzulehnen. ebenfalls widersprechen.
      Diese ist abzulehnen ? Von wem ?

      In meiner langjährigen Sachverständigentätigkeit habe ich zumindest noch keine Marktanpassung im Bereich zwischen 70.000 Euro und 150.000 Euro bei einem Einfamilienhaus erlebt.

      Das komplette Gutachten ist auf die Nachvollziehbarkeit zum konkreten Bewertungsobjekt zu prüfen.


      Liebe Grüße aus Fürth

      Thomas Garthe
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Tautaman,

      sind ja ganz lustig, die Erfahrungen von ThomasGarthe zu Marktanpassungen. Tatsächlich ergeben sich grundsätzlich Marktanpassungen aus den Kaufpreissammlungen auch in diesem Objektbereich. Die diversen Marktberichte belegen es in den Ortschaften hinlänglich. Der von ThomasGartheangesprochene Sachwertbereich von 70. - 150.000 Euro ist sehr unterschiedlich marktanpassungsbedürftig. Es kommt dabei sehr stark darauf an, ob man in einer Hochpreis- oder Niedrigpreisregion bewertet.

      In Niedrigpreisbereichen erhalten Sie so auch dann noch negative Marktanpassungen (z.B. Neue Bundesländer). In Hochpreisbereichen gibt es deftige Zuschläge, wie in meinem Gutachterausschuss. Gegenüber dem NHK-Modell erhalten wir häufig Zuschläge von bis zu 20 %.Aber lassen wir es. Es wäre der Beginn einer Verzettelei in Ihrem Fall.

      Gegengutachten?

      Sie sollten hier Ihren Gutachterausschuss (Gemeinde bzw. Landratsamt) gezielt darauf ansprechen. Dieser kann übrigens ebenfalls Gutachten erstellen. Die Preise sind manchmal noch etwas günstiger. Die Qualität jedoch höchst unterschiedlich. Vorteil Nr. 1 in Ihrem Fall ist jedoch dann, dass der Gutachterausschuss den Zugriff zur Kaufpreissammlung hat. Dies macht allerdings nur Sinn, wenn dieser seine Hausaufgaben gemacht hat. Ansonsten führt in der Regel vor Gericht der Weg zu einem vereidigten Sachverständigen, den ein erfahrener Richter in der Regel dann vorschlägt. Er kommt dann aus Ihrer Region.

      Korrektur des bisherigen Gutachtens?

      Das hängt von Ihrem Gegenüber ab. Von Einsichtigen bis zu Uneinsichtigen.

      Hier ein paar weitere Prüfungspunkte stichwortartig:

      Fehlerquellen beim Boden

      Stimmt der Bodenrichtwert (Anfrage Gutachterausschuss)
      Sind evtl. Ab- und Zuschläge aufgrund der baurechtlichen Situation vorzunehmen (sog. GFZ-Anpassungen, Hinterlandabschläge,..)
      Sind evtl. Ab- und Zuschläge hinsichtlich der Verkehrslage innerhalb der sog. Richtwertzone vorzunehmen

      Fehlerquellen beim Gebäude

      Hochrechnung von ursprünglichen lang zurückliegender Baukosten
      Kosten für die Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden vage
      Die Berechnungen stützen sich oft auf veraltete Werte
      unterlassene Korrekturen beim Ansatz von Erfahrungswerten
      Außenanlagen und Baunebenkosten werden fortgelassen

      Bei der Anwendung der Erfahrungswerte sollte beachtet werden, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgelegte Gutachten häufige noch falsche Maße (sprich die Anwendung der DIN 277) berücksichtigen.

      Wichtig ist auch die richtige Einschätzung der Ausstattung. Den NHK-Katalog zur Einstufung von Einfamilienhäusern können Sie von folgender Seite entnehmen:

      schwerin.de/www/dms/psfile/doc…nhk_200042566a3090d16.pdf


      mfg


      Wolfgang_SV
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Thomas Garthe, hallo Tautaman,

      für den Begriff lustig in meinem Vorbeitrag möchte ich mich höflichst entschuldigen. Es hat mich halt ein wenig geärgert, dass Thomas Garthe mit "aller Ehren" meinen Forenbeitrag zitiert hat.

      mfg

      Wolfgang_SV
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      ...nehme gerne die Entschuldigung an. :)

      Konkret wollte ich nur darstellen, dass mir eine Marktanpassung in Höhe von 70.000 Euro bis 150.000 Euro bei einem 1-Fam-Haus nicht bekannt ist.

      Ich denke für den Austausch von fachlichen Informationen sind alle hier im Forum grundsätzlich offen, wenn es dem konkreten Fall und anderen Lesern dient bzw. hilft.

      Liebe Grüße aus Fürth,

      Thomas Garthe
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Wolfgang,

      vielen Dank erstmal zu Ihren Ausführungen und Tipps, auch wenn ich nicht alles ganz verstanden habe... Danke auch an Thomas.

      Ein zwei Fakten zum Objekt und eine Frage:

      - Ich denke nicht, dass es eine Hochpreisregion ist. Liegt in Niedersachsen, am "Rande" von Bremen (20km).

      - Bj. 2000, Wohnfläche 173 qm im EG, Bungalow, Boden nicht ausgebaut, kein Keller. Garage am Haus 27 qm.

      - Tonpfannen, Holzfenster.. sonst normale Austattung.

      Die Gutachter haben scheinbar richtig aus der NHK 2000 Richtlinie den Wert 610€/qm genommen. Dann einen Regionalfaktor von 0,8 und einen Ortsgrößenfaktor 0,91 angesetz und kommen auf 444,-€/qm.

      Nun nochmal eine Frage.

      Das Ganze haben die mit der Bruttogrundfläche von 420 qm multipliziert, die sie nach der DIN 277 aus dem Jahre 1965 ermittelt haben.

      Sie schreiben, dass die DIN 277 nicht mehr "aktuell" ist. Ich weis auch nicht wie man hier auf 420 qm Wohnhaus und 33 qm Garage kommen kann.

      Nach was sollte den heute gemessen werden?

      Am Ende kommen gut 220k€ für Sachwere aller Gebäude, 10k€ für Außenanlagen (wobei die für mich unverständlich 4k€ für Kanal, ELT, Wasse, Gas angesetzt haben) und 174k€ für das Grundstück raus.

      Alles addiert und lecker gerundet macht 404k€. Das Grundstück wurde korrekt bewertet (Baulandpreise 300DM also 153€) mal 1150 qm...

      Das ist auch mein Problem. Man kann nicht einfach alles addieren, jedenfalls nicht hier. Das Grundstück kann mit dem Haus drauf nicht mehr soviel Wert sein. Ich habe gestern zur "Marktwertschätzung" einen Mitarbeiter der LBS Immobilien Bremen mein Objekt gezeigt. Der sagt mir auch ganz klar, dass der zu erzielende Verkaufswert 280k€ max. 300k€ ist. Das bekomme ich jetzt schriftlich für 400,-€ +MwSt.

      Mit meiner Anwältin gehen wir jetzt alle Abschläge durch, was aber von der Gegenseite mit Sicherheit wieder alles bestritten wird....

      Irgendwie habe ich das Gefühl, die DREI Gutachter vom Katasteramt haben den Wechsel zum Euro nicht mitbekommen und freuen sich die 400k Marke geknackt zu haben, damit sich die investierten 20 Min. Begutachtung auch lohnen...

      Sorry an alle aus der Branche aber ich bin hier ziehmlich aufgebracht.

      Vielen Dank für Ihre Antwort

      Gruß

      Tatauman
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Verehrte Leser,

      nicht nur dass unendlich Zeit ins Land gegengen ist und die Nerven blank liegen, auch die Einsicht der Richter ist schwer zu bekommen.

      Nach viel Briefwechsel mit Abschlagsforderungen zum o. g. Gutachten hat meine ehrgeizige Anwältin folgendes Schriftstück vom Gutachterausschuss an den Richter erreicht! :]

      Zitat:
      ******************************************************
      "... Die Ausführungen zeigen, dass nun das Problem unmissverständlich klar ist, während es bisher bedauerlicherweise wiederholt zu Fehlinterpretationen im Schriftwechsel gekommen ist.
      Die aktuellen Ausführungen der RA'in ... sind nachvollziehbar und insofern richtig, als der Verkehrswert/Marktwert des zum Stichtag ... bebauten Grundstück deutlich unter dem ermittelten Sachwert liegt.
      Die Ursache hierfür liegt in der gleich bleibenden Reaktion des Marktes auf ein bebautes Grundstück mit den hier vorliegenden Merkmalen und kann auf folgenden einfachen Nenner gebracht werden: Ein potentieller Erwerber, der allein für einen Bauplatz .... € zu zahlen bereit ist, hat üblicherweise auch die Mittel, seine individuellen Wohn- und Gebäudevorstellungen zu realisieren. Das vorhande Gebäude zwingt stehts zu Kompromissen, die Zahl der potentiellen Kaufinteressenten ist entsprechend gering.
      Nach den Marktuntersuchungen des Gutachterausschusses trifft diese Gesetztmäßigkeit für ein bebautes Grundst. in einer teuren Wohnlage im Übrigen zeitlos zu und ist nicht von konjunturellen Schwankungen des Grundstückmarktes abhängig, d.h. es war seit 30 jahren so, es ist so und es wird erwartungsgemäßauch künftig so sein. Lediglich die Größenordnung der Wertdiffernz schwankt zeitabhängig, bzw. abhängig von der jeweiligen Marktlage.
      Es erscheint auch mir daher nicht plausibel, den Sachwert des bebauten Grundstückes, der am Markt nie erziehlbar sein dürfte, zum Gegenstand einer Vermögensauseinandersetzung zu machen.
      *******************************************************

      Das ist die gute Nachricht und ich denke, für jeden einleuchtend!

      Die schlechte ist, dass es dem Richter völlig egal ist. Er hat in der Verhandlung letzte Woche mitgeteilt, dass er den Wert aus dem Sachwertgutachten - also ca. 100K€ zu viel - nehmen wird. Das hätte er irgendwo 1999 gelesen...

      Nun meine Frage:

      - Hat einer eine Idee, wie ich den Richter auf den richtigen Pfad bringen kann?
      - Wie stehen die Chancen bei einer Berufung?
      - Hat das schon mal einer erlebt und überlebt?

      Ich denke, der Richter will nicht einknicken, weil er dann dumm da steht und das falsche Gutachten in Auftrag gegeben hat, ggf. auch die Kosten aus seiner Portokasse abdrücken darf. Ausgerechnet hat er schon mal den hohen fünfstelligen Betrag, der meiner Exe zufließen soll.

      Da wird man noch verrückt!

      Tatauman
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Tataumann,

      die Hinweise des Gutachterausschusses sind richtig. Sie wären jedoch hinsichtlich von Erfahrungszahlungen noch zu präzisieren. In der Regel liegen für Ein- und Zweifamilienhäuser Marktanpassungskurven vor die eine Ableitung vom Sachwert auf den Verkehrswert hin zulassen. Von mir aus bestehen folgende Fragen:

      a) hat der Gutachterausschuss das Gutachten inzwischen geprüft
      b) oder eine Allgemeinauskunft gegeben
      c) eigene Marktanpassungen für sein Gemeindegebiet abgeleitet und
      d) veröffentlicht.

      Wurden die veröffentlichten Marktanpassungsfaktoren im Gutachten des SV nicht berücksichtigt, ist dies ohne eine entsprechende Begründung ein Verfahrensfehler.

      Wenn ich mich richtig aus Ihrem Schriftwechsel entsinnen kann, ist das Katasteramt mit dem Gutachten betraut gewesen. Der Gutachterausschuss ist nach meinem Wissen in Niedersachsen dem Katasteramt zuzurechnen. Daher wäre es von erheblicher Bedeutung, wenn eine „Korrektur“ der gleichen Gutachterstelle vom Richter nicht beachtet würde.

      Verfahrensfehlerhaft wäre m.E. auch die Nichtbeachtung dieser Umstände durch den Tatsachenrichter in der ersten Instanz. In der Regel (mir bekannt aus der Finanzrechtsprechung) wird das Berufungsgericht einen solchen Fehler aufgreifen und zu einer Änderung gelangen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Richter auf diese werterheblichen Umstände aus „Vereinfachungsgründen“ nicht nachgehen möchte, sollten Sie eine Berufung mit Ihrer Anwältin in Erwägung ziehen.

      Wenn Sie fragen, ob das schon einer mal erlebt hat? Ja natürlich. Einen jeden neuen Tag steht ein „fauler“ Richter auf, der gern dem Glauben schenkt, was ein Anderer mal im Jahr 1999 geschrieben haben will. Auch wenn der Sachverhalt nicht identisch ist, wir dann munter, evtl. auch eine komplette Fehlmeinung, in einer weiteren Entscheidung abgebildet. Wichtig ist, dass nach der Urteilsfindung auf die mangelhafte Entscheidungsbegründung des Richters eingegangen wird.

      mfg


      Wolfgang
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Wolfgang,

      Danke das Sie sich meiner Sache wieder annehmen.

      Das Katasteramt "Niedersachsen" hat das Gutachten damals gemacht und schreibt nun die Zeilen zum Gericht, dass man das ja wohl nicht für so eine Vermögensauseinandersetzung nehmen kann.

      Also zu a) die haben das eigene Gutachten nicht geprüft... der Sachwert ist ja auch so lala richtig.

      b), c) und d) natürlich auch nicht.

      Die Schreiben noch, dass sie gern das Gutachten abändern, um auf den Verkehrswert/Marktwert zu kommen, gegen kleine Kosten versteht sich. Das will der Richter natürlich nicht.

      Also ich bin ja nicht vom Fach aber als halbwegs logisch denkender Mensch gibts doch nur eins. Entweder zählt Sachwert oder Marktwert! Überall in Deutschland und so muss entschieden werden!

      Gibts da nicht ein Gesetzestext? Es wird doch sonst alles festgezurrt!

      Dies geeiere bringt ein noch zum Wahnsinn und unterhält ganze Volksgruppen.

      Bitte die Tonlage zu entschuldigen...

      Tatauman
    • RE: was zählt: Verkehrswert oder Sachwert!

      Hallo Tatauman,

      ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass Richter auch Menschen sind, die sich irren können. Deswegen sollte man unbedingt, wie Wolfgang_SV schon schrieb, die angebliche Entscheidungshilfe aus dem Jahr 1999 konkret raussuchen (lassen) und aufschlüsseln. Denn nur wenn man dem Richter einen Fehler nachweisen kann, ist die Sache änderbar. Allerdings kann jeder Richter selbst entscheiden, welchen Stellenwert für seine Entscheidung(sfindung) ein oder diverse Gutachten haben. Notfalls muss in der nächsten Instanz darüber entschieden werden.

      Kopf HOCH.

      Gruß, Thomas