Hai liebe Gemeinde,
ich habe gerade vom Jugendamt erfahren, dass mein Sohn vom Jugendamt nach seinem achtzehnten Geburtstag (in eineinhalb Monaten) keinerlei Unterstützung in Punkto KU erhält, bisher haben die den "Unterhalt" eingetrieben.
Die letzte Aktion des JA`s wird sein, dass sie die Stelle anschreiben, die den KU überweist und mitteilt, dass das Geld nicht mehr ans JA überwiesen werden braucht.
Zum besseren Verständnis:
KU wurde vom Vater nie in errechneter und titulierter Höhe bezahlt. Eine Beitreibung hat das Jugendamt in den 17 Jahren, in denen die Beistandschaft besteht, nicht geschafft. Der KV lebt nicht in Deutschland, von daher war es wohl nicht machbar...
Der KV wurde in die Stufe 14 nach DT eingestuft und sollte eigentlich die letzten Jahre 670,00 Euro zahlen. Tatsächlich bezahlt/e er 145,35!
Jetzt zu meiner Frage:
wie muss mein Sohn nach seinem 18.-ten Geburtstag vorgehen, um seinen (berechtigten) Unterhalt zu bekommen?
Muss mein Sohn einen RA auf eigene Kosten beauftragen?
Mein Sohn hat gerade seinen Abschluss gemacht, daher noch kein eigenes Einkommen, eine Lehrstelle ist für 2007 fast fest, bis dahin sucht er noch nach einem Platz im Berufsfindungsjahr.
Wie seid ihr vorgegangen und welche Erfolge habt ihr erzielt?
Herzliche Grüße und Danke im voraus
Wolfsfrau
ich habe gerade vom Jugendamt erfahren, dass mein Sohn vom Jugendamt nach seinem achtzehnten Geburtstag (in eineinhalb Monaten) keinerlei Unterstützung in Punkto KU erhält, bisher haben die den "Unterhalt" eingetrieben.
Die letzte Aktion des JA`s wird sein, dass sie die Stelle anschreiben, die den KU überweist und mitteilt, dass das Geld nicht mehr ans JA überwiesen werden braucht.
Zum besseren Verständnis:
KU wurde vom Vater nie in errechneter und titulierter Höhe bezahlt. Eine Beitreibung hat das Jugendamt in den 17 Jahren, in denen die Beistandschaft besteht, nicht geschafft. Der KV lebt nicht in Deutschland, von daher war es wohl nicht machbar...
Der KV wurde in die Stufe 14 nach DT eingestuft und sollte eigentlich die letzten Jahre 670,00 Euro zahlen. Tatsächlich bezahlt/e er 145,35!
Jetzt zu meiner Frage:
wie muss mein Sohn nach seinem 18.-ten Geburtstag vorgehen, um seinen (berechtigten) Unterhalt zu bekommen?
Muss mein Sohn einen RA auf eigene Kosten beauftragen?
Mein Sohn hat gerade seinen Abschluss gemacht, daher noch kein eigenes Einkommen, eine Lehrstelle ist für 2007 fast fest, bis dahin sucht er noch nach einem Platz im Berufsfindungsjahr.
Wie seid ihr vorgegangen und welche Erfolge habt ihr erzielt?
Herzliche Grüße und Danke im voraus
Wolfsfrau