Berücksichtigung Zweitehefrau bei Volljährigenunterhalt

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    • Berücksichtigung Zweitehefrau bei Volljährigenunterhalt

      Schönen guten Abend,

      wie sieht es aus, wenn KV wieder neu verheiratet ist und für einen Volljährigen Unterhalt zahlen muss

      Volljähriger 20, studiert, wohnt nicht zu Hause. KV zahlt aber auch noch für ein zweites Kind aus erster Ehe (15). Einkommen etwa 2500. Ist es richtig, dass beim Selbstbehalt auch die Zweitfrau berücksichtiget werden kann, auch wenn die beiden keine gemeinsamen Kinder haben und sie nur zu Hause bleibt wegen 1 Kind aus erster Ehe (12)? Und wenn ja, welche Höhe wird hier üblicherweise angerechnet?

      gruß

      Donner
    • RE: Berücksichtigung Zweitehefrau bei Volljährigenunterhalt

      Hallo Donner, ein (evtl.) Unterhaltsanspruch von Ehefrau #2 gegen Dich (den ich hier nicht sehe) würde nur bei einer Mangelfallberechnung berücksichtigt werden. Und dann als deren eigener Anspruch, hat nix mit Deinem Selbstbehalt zu tun.

      auch wenn die beiden keine gemeinsamen Kinder haben und sie nur zu Hause bleibt wegen 1 Kind aus erster Ehe (12)?
      “Deine Kinder” haben ja mit “ihrem Kind” nix zu tun, sind nicht miteinander verwandt. Sehe deshalb keinen Grund zu einer Berücksichtigung. Außerdem sehe ich auch bei einem 12-jährigen Kind keinen zwingenden Grund warum sie nicht zu Eurem Einkommen, ihrem Unterhalt beitragen könnte.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Berücksichtigung Zweitehefrau bei Volljährigenunterhalt

      Hallo Wolfgang,

      danke für deine Antwort.

      Ich hatte mich das auch nur gefragt im Rahmen der Quotenberechnung (falls dann Ex auch mal genug Einkommen angerechnet wird!). Da wird doch das bereinigte Einkommen um weitere Unterhaltspflichten gekürzt und nur der Restbetrag geht in die Quotenberechnung, oder lieg ich da jetzt ganz falsch? Ich dachte, da würde auch berücksichtigt dass eine Zweitfrau da ist. Bei den Beispielrechnungen steht sowas auch öfter, aber dann ist auch meist die Situation so, dass in der Zweitehe auch ein gemeinsames Kind lebt. Wollte eben nur mal wissen, ob das generell gilt.

      Also wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich dann nur von meinem Einkommen den Unterhalt für das zweite Kind aus erster Ehe abziehen und der Restbetrag geht in die Quote? Und wenn ja, wird nur mein Zahlbetrag berücksichtigt oder der komplette Betrag laut DT?
    • RE: Berücksichtigung Zweitehefrau bei Volljährigenunterhalt

      hallo donner,

      Da wird doch das bereinigte Einkommen um weitere Unterhaltspflichten gekürzt und nur der Restbetrag geht in die Quotenberechnung,
      nicht „weitere“ sondern „vorrangige“ wie z.B. KU minderjähriger Kinder.

      wird nur mein Zahlbetrag berücksichtigt oder der komplette Betrag laut DT?
      also ich bin ja für „Zahlbetrag“. Aber es kann sein dass in OLG – Leitlinien Tabellenbetrag steht. Schau mal in die Leitlinien Deines OLG.
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    • RE: Berücksichtigung Zweitehefrau bei Volljährigenunterhalt

      Hallo Wolfgang

      vielen Dank für die Info, na dann wird die Zweitfrau halt nicht mit gerechnet. War ja auch nur pro Forma mal gedacht, man liest so viel und blickt da teilweise nicht mehr durch.

      In der Leitlinien vom OLG Düsseldorf habe ich nichts gefunden, aber ich denke doch mal Zahlbetrag wäre angebracht, denn letztendlich fehlt ja nicht mehr. Will ja auch nicht mehr runtergehen als ich rechtlich darf, zumal sich die Frage wahrscheinlich eh nicht stellt, weil KM nicht leistungsfähig, noch!

      Also vielen Dank nochmal
      Gruß donner
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