Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

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    • Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Hallo liebe Foren-Communitiy,

      Fortsetzung von
      Besuch in Schule erlaubt
      leider hat sich die Lage am Freitag noch mal zugespitzt.

      Ich habe unseren Sohn (7 Jahre) um 16 Uhr in der Schule abgeholt
      (Gemeinsames Sorgerecht, Umgang momentan: Fr bis Mo)

      Dort war seit Mittags ein Sommerfest in Gange. Ich habe eine Betreuerin angesprochen, während unser Sohn seinen Schulranzen holte, dass es schade ist, dass ich von dem Fest nichts wusste, und dass mir meine Exfrau kürzlich noch mal explizit gesagt habe, dass ich von ihr keinerlei Informationen erhalten werde.
      Die Betreuerin nickte und meinte:
      „Ihre Exfrau hat uns und den Lehrern verboten Ihnen irgend etwas über X zu sagen, oder irgendwelche Informationen über Feste, Elternabende usw. zu kommen zu lassen. Wir prüfen das gerade durch unsere Rechtsabteilung, aber das wird dauern. Wir merken X an, dass es ihm im Moment schlecht geht. Er ist oft traurig und in sich gekehrt. Ich rate Ihnen, aber das bleibt bitte unter uns: gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und lassen sie den Ihrer Exfrau einen Brief schreiben, in dem steht, was sie dürfen und was nicht, und was sie sich rausnehmen kann und was nicht.“

      Ich werde auf alle Fälle am Montag wieder mit dem Jugendamt in Kontakt treten mit der Bitte um Beratung und Vermittlung.

      Diesen Brief vom Rechtsanwalt, den die Betreuerin vorgeschlagen hat... da bin ich mir noch nicht sicher.
      Ich habe das Gefühl, dass ich mit einem Anwaltsbrief den Konflikt wesentlich verschärfe.
      Sie droht mir zwar immer mit ihren Anwälten, aber Briefe habe ich seit der Scheidung keine mehr erhalten und bin ehrlich gesagt auch froh darüber.
      Ich tendiere dazu, mich zurücklehnen, da das Recht (hoffentlich?) auf meiner Seite ist und sie mit ihrer Anordnung an Betreuerinnen und Lehrer eh nicht durchkommen wird.
      Auch habe ich bei meinem letzten Beitrag die Antwort erhalten, dass sich solche Fragen nicht so einfach juristisch lösen lassen (danke an W.B.)
      Allerdings fühlt es sich für mich auch so an, als ob sie diesmal eine Grenze überschritten hat, was ich nicht so einfach zulassen sollte.

      Mein Rechtsanwalt sträubte sich während der Scheidung, solche Briefe zu schreiben.
      Ich hatte damals schon die Hoffnung, wenn schwarz auf weiß steht, welche Rechte beide Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht haben, würden viele Streitgrundlagen wegfallen. Weder das Jugendamt noch mein Anwalt wollte so etwas aber schriftlich machen.

      Sind solche Briefe unüblich, da man es einfach nicht so pauschal sagen kann?

      (zB.: bei GSR haben beide Eltern das Recht sich von Lehrern oder Betreuern Informationen über das Kind einzuholen. Es haben beide das Recht, bei Schul-Feiern zu erscheinen, unabhängig davon bei wem sich das Kind gerade aufhält usw.)

      Wie kann ich meine Ex sonst in ihre Schranken weisen, oder sollte ich einfach Ruhe bewahren?

      Ich danke Euch für Eure Antworten
      Sam

      PS.: Es liegt mir fern, alles zu machen was „man darf“. Im Gegenteil.
      Aber wissen, welche Rechte jeder bei GSR hat, sollten schon alle Parteien, denke ich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sam ()

    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Also, wollte eigentlich schon auf Deinen ersten Thread antworten, aber irgendwie ist mir das "durchgegangen." Das Alter ....das Alter :D, meine Söhne erinnern mich täglich dran!

      Mal vom Grundsatz her: Ich denke mal, Deine Ex verwechselt hier Umgangsrecht und die damit einhergehenden REchte mit dem grundsätzlichen Recht beider Elternteile, am Leben des Kindes teilzunehmen. Sie schliesst einfach aus dem andern auf etwas falsches.

      Umgangsrecht bedeutet (u.a., aber mal auf Deinen Fall reduziert): Dass Du während der Zeit bei Dir mit dem Kind letztlich machen kannst, was Du willst, umgekehrt natürlich auch, dass sie mit dem Kind machen kann, wass sie will, wenn es bei ihr ist. Ausgeschlossen ist ganz sicherlich ein ständiges gegenseitiges Kontrollieren, auftauchen, gucken, wie es dem Kind geht. Ausgeschlossen ist nicht ein Teilnehmen am Leben des Kindes, wenn es beim anderen Elternteil ist. Betrifft in der Regel nur das Elternteil, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält.

      Konsequenz daraus: Es ist Dir untersagt, ständig unkontrolliert irgendwo aufzutauchen, um zu schauen, ob es Deinem Kind gut geht. Es ist Dir nicht untersagt, wenn es sich denn so ergibt, mal spontan aufzutauchen. Sei es im Sportverein, oder in der Schule, so, wie Du es gemacht hast. Du hast nirgends Hausverbot!

      So, und die Schule kann Dir Auskunft geben, natürlich. Die Mutter kann das nicht "verbieten", nur die Schule kann es aus organisatorischen Gründen ablehnen. Letztlich ist es ein Problem zwischen Dir und der Mutter.

      Wie Du das Problem löst, ehrlich, ich weiss es nicht. Vielleicht mal am Anfang wirklich mit dem Jungendamt versuchen. Nur: Wenn die da überfordert sind, die Schule nicht mitspielt (denn sie muss ja nicht), dann würde ich wirklich einen RA einschalten, mit der Bitte, einen
      s e h r freudlichen Brief zu schreiben, auf Deine Rechte hinzuweisen.


      LG
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      hallo Sam, ich kann da kein zuspitzen erkennen. Es wurde lediglich das bisherige fortgesetzt.

      ich glaube nicht dass ein Brief Deines RA da was bringen würde. Ex ist sicherlich nicht an einer Rechtsauffassung interssiert, wenn kann sie die von ihrem RA erhalten.

      viel besser finde ich wenn Du JA bittest hierüber eine Vereinbarung herbeizuführen, Euch dazu zu verhelfen.

      haben beide Eltern das Recht sich von Lehrern oder Betreuern Informationen über das Kind einzuholen. Es haben beide das Recht, bei Schul-Feiern zu erscheinen, unabhängig davon bei wem sich das Kind gerade aufhält usw.
      das könnte ein Text sein um eine Einigung zwischen Euch festzuhalten.

      Wir merken X an, dass es ihm im Moment schlecht geht. Er ist oft traurig und in sich gekehrt.
      das könnte für Klassenlehrer ein Grund sein den Schulpsychologen darauf aufmerksam zu machen. Aber erst wenn die Gespräche beim JA nix bringen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Mal so eine Frage zum Verstehen:
      Wodurch hat sich die KM gegenüber der Schule legitimiert, um den Anspruch, keine Informationen an Dich weiterzugeben, zu untermauern?
      Was hat Sie, was Du nicht auch hast? => Gemeinsames Sorgerecht!

      Meine Lösung wäre, diese Frage dem Rektor der Schule zu stellen.

      Sollte es sich herausstellen, dass es diesen Anspruch deiner Ex nicht gibt, wird sich die Ex mit der Schule auseinander setzen müssen. Dann kannst Du das Ergebnis abwarten und weisst woran Du bist.
      Wenn nicht anders gekennzeichnet enthält der Beitrag meine persönliche Meinung. Zum Thema Gesetzestexte und Recht!sprechung verweise ich grundsätzlich auf die Aussage mit den deutschen Gerichten und der hohen See ;-)
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      hallo,
      also mir sträuben sich hier echt die Haare.

      Wir reden hier alle immer vom Kindeswohl, davon, dass sich getrennt lebenden Elternteile mehr einbringen sollen, dass sie ihren Umgang nicht nur auf die festgelegten Wochenenden beschränken sollen-

      wir erklären Zweitfrauen, dass sie VErständnis haben müssen, wenn Vater ihre Kinder mehr sehen wollen als an festgelegten Tagen.

      Dann kann es doch wohl gar nicht passen oder dem Kindeswohl förderlich sein - um es mal auf dieses Beispiel zu beschränken - den Vater von allem, was das Kind betrifft, fernzuhalten.
      Wohlgemerkt: ein Sommerfest der Schule ist eine "Öffentliche" Veranstaltung , meist sogar im Ort mit Plakaten angekündigt. Da darf jeder hingehen! Es ist keine "Elternteilfest", sondern ein Fest für Schüler, ihre ELTERN und die Lehrer.

      Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, hat die Mutter meines ERachtens keinerlei Berechtigung, der Schule etwas zu verbieten! Im GEgenteil, die Schule ist eher "verpflichtet", auch dem anderen Elternteil Auskunft zu erteilen. Das ist sicherlich mit mehr Aufwand verbunden, aber Entschuldigung: So viel Aufwand ist es ja nun auch nicht, eine Einladung in ein Kouvert zu stecken oder gar mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen (Die Klassenlehrerin meines STeifsohns hat immer kurz angerufen, wenn was anlag, weil ihr bekannt war, dass Infos kaum zu uns kamen).
      Ich kann auch nicht verstehen, warum die Schule sich da so windet und extra noch ihre Rechtsabteilung bemühlt. Viele Schule haben doch sogar eine Homepage, auf der solche Termine drauf stehen.

      Lieber Sam: wie ich schon mal geschrieben habe, ich würde mir doch nicht solche Daumenschrauben anlegen lassen. Du "forderst " doch nichts Abartiges, sondern nur ein Teilhaben am Leben Deines Sohnes.

      Ich kriege da echt die Krise! Nur je länger du wartest, desdo mehr Zeit vergeht, irgendwann "gewöhnt" sich dein Sohn dran, dass du nie mit dabei bist......;

      sorry, ich bin mit den Jahren ein kleiner "Kämpfer" geworden, weil wir uns auch zu viel haben vorschreiben und gefallen lassen.......

      @evra: will nichts falsches sagen, aber es ist doch richtig, das bei gem. SR der eine dem anderen doch solche Dinge nicht verbieten kann, oder? weil es eben öffentliches Leben ist und nicht Privat.

      Viele grüsse
      Ruth
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      @ ruth,

      hatte ich ja sehr klar geschrieben. Hatte ja auch geschrieben, dass Muttern gewaltig irrt, wenn sie meint, er dürfe sich da nicht "einmischen". Das einzige, wo ich mich immer gegen wehre, ist, aus der Unfähigkeit der Eltern, miteinander zu kommunizieren, eine Verpflichtung der Schule herzuleiten, den Vater über alles zu informieren. Es geht hier nicht um einen Briefumschlag. Beispiel: Die Schule, die mein Jüngster besuchte, hatte ca 1300 Schüler. Bei über 50 % von getrennt lebenden Familien, kommt da schon ein erheblicher Verwaltungsaufwand zusammen, abgesehen von den Kosten. In Zeiten, wo wir Eltern teilweise für die Schule im grossen Stil fofokopiert haben, weil das GEld für Papier und Druckerpatronen fehlte (leider keine Ausnahme), wo wir Eltern auf eigene Kosten die Klassenräume renoviert haben, soll dann Geld da sein, für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand incl. Porto? Nur, weil Eltern nicht miteinander zurecht kommen, sollen auch andere Kids, die gar nicht betroffen sind, ausrüstugsmässig zurückstecken? Das sehe ich nicht ein.

      Allerdings: Dad sollte dringend Kontakt zur Schule aufnehmen/halten, Elternsprechtage wahrnehmen, sich dem Klassenlehrer vorstellen. Rüberbringen, dass er sich seiner Verantwortung stellt! DAs wäre m.E. wichtig. Nun ja, und öffentliche Veranstaltungen der Schule, die bekommt er auch über das Kind mit. Elternabend? Wenn er will, natürlich. Ich fand die nur immer nicht so furchtbar effizient und prickelnd. Ist natürlich Ansichtssache.
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      @evra
      wie immer liegen wir ja meinungmässig sehr nah beieinander!
      ja, gut, in Grossen schulen kann ich das mit dem VErwaltungsaufwand nachvollziehen, ausserdem ab der 5. Klasse sind die Kinder ja oft "gross" genug, um vieles selber mitzuteilen. In der Grundschule ist es ja oft noch eher kleiner, familiärer, da sollte doch auch ein wenig mehr Kommunikation mit den Eltern drin sein. Aber grundsätzlich teile ich deine Meinung dass die Schule nicht das ausbügeln kann, was die Eltern wegen mangelnder Kommunikationsfähigkeit versäumen.

      Weisst du, mein Mann wurde auch erst immer von allem ferngehalten. Als dann das "Kind in den Brunnen gefallen war", sprich, die Versetzung gefährdet war, da hiess es plötzlich: " du kümmerst dich ja nicht", usw. Dabei hatte er nie ein zeugnis zu Gesicht bekommen mit den Worten: was interessiert es dich, alles in Butter, unser Sohn ist nun mal kein Musterschüler......

      Seit dem Tag hat mein Mann keinen Elternabend, sprechtag oder Fest ausgelassen. Seither war er aber auch bei den lehrern bekannt und die waren durchweg alle sehr kommunikativ, sodass er ab diesem Zeitpunkt alles mitbekam......; das passte der Madam natürlch nicht, denn er war dann auch mehr dahinter, dass die Schule ernster genommen wurde. Die Krönung war dann, als die Klassen lehrerin anrief, um ihn zu informieren,, dass die Ex den Sohn für 1 Woche aus der Schule befreit hatte wegen dringender Reise, wohin sie das Kind mitnehmen müsse, weil die Grosseltern weg seien, etc. Da fragte die Klassenlehrerin, ob nicht der Vater den Jungen nehmen könnte. Soll ich dir sagen, was das war? Sie wollte mit dem kInd 1 Woche nach Spanien, Billigurlaub ausserhalb der Saison!!!!! Und hatte der Lehrerin voll die Lügenstory erzählt.
      Dies nur als Beispiel für gute Kommuikation zwischen Schule und Eltern.
      Schweift aber ein wenig ab!

      Will damit wirklich drauf hinweisen , wie wichtig es ist, dass beide Eltern mit ins Lebens des Kindes eingebunden werden!
      Ruth
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Eben, die Lehrer wehren sich doch gar nicht dagegen, mit beiden Elternteilen zu kommunizieren. Sind doch meist froh, wenn sie sehen, dass die Kids keine Scheidungswaisen sind (wie es bei mir leider war). Ich persönlich hätte ein "Einmischen" der Väter auf schulischer Ebene begrüsst, einfach, um bei Problemen mal mit jemanden drüber zu sprechen, der das Kind auch kennt, der vielleicht noch andere produktive Ideen reinbringen kann. Bei meinem Grossen habe ich, als es um die Rücknahme um ein Jahr ging (Preis für das Zigeunern durch die Welt), meinen Vater nochmal in die Schule geschickt. Die Lehrer fanden das toll. Dann wurde die Entscheidung gefällt. Glaube mir, ich hätte das lieber mit dem Kindsvater getan!

      LG
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      @ alle
      vielen Dank für Eure Antworten.

      Ich bin heute mit dem Jugendamt in Kontakt getreten. Der Mitarbeiter ist in Urlaub, deshalb habe ich einen Brief geschrieben und um Vermittlung gebeten.

      Ich hatte auch noch ein Telefonat mit der Betreuerin der Schule.
      Es war ein sehr gutes Gespräch.
      Dabei kam folgendes raus:
      Das mit der Rechtsabteilung der Schule dauert noch länger.
      Sie möchte mich gerne weiterhin informieren.
      Sie wird meiner Ex sagen, dass sie ohne was Schriftliches von ihren Anwälten, weiter Auskunft erteilen wird.
      Allerdings ist ihr dabei überhaupt nicht wohl und sie bat mich, dass ich meinem Anwalt einen Brief an die Schule schreiben lasse, in dem über die Rechtslage "Informationsrecht bei GSR" aufgeklärt wird, damit sie auch was Schriftliches in der Hand hat, auf das sie sich berufen kann.

      Noch eine kurze Frage:

      Meine Ex begründete ihr Verbot in der Schule damit, dass sie das ABR hätte und somit über die Dinge des alltäglichen Lebens bestimmen könnte.
      Jetzt frage ich mich:

      hat sie wirklich das ABR?

      Darüber wurde bisher nie gesprochen oder gestritten.
      Zitat aus dem Scheidungsurteil:
      "Beide Parteien erklären übereinstimmend, dass sie sich über den Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge und den Umgang einig sind. Das Kind X hat seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter"

      Ich freue mich auf Eure Antworten.
      Sam
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Hallo Wolfgang
      Danke für den Hinweis mit dem "zuspitzen"
      für mich hat es sich so angefühlt, aber Du hast recht.
      Ich werde in Zukunft drauf achten, nicht zu übertreiben.
      Das wird mir sicher auch beim Umgang mit dem Jugendamt eine Hilfe sein, noch besser ernst genommen zu werden.
      LG Sam

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sam ()

    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Hallo tsunami
      Meine Ex begründete ihr Verbot in der Schule damit, dass sie das ABR hätte und somit über die Dinge des alltäglichen Lebens bestimmen könnte.

      LG Sam

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sam ()

    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      moin,

      mit selbigem argument war ich in der kita meines kindes konfrontiert.

      da die leiterin allerdings selbst viermalige (uiuiui...) scheidungserfahrung aufweisen konnte, war ihr der umfang des abr in etwa bekannt. thema war also schnell erledigt (hat mitm abr nix zu tun).

      in einem anderen fall (einwohnermeldeamt) liess sich der umfang des sorgerechtes durch einen anruf der amtsperson beim örtlichen familiengericht rasch klären.

      greetz,
      nachtigall
      "sie will ein brautkleid,
      ich will die freiheit!"
      carlos, der frosch
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule


      hat sie wirklich das ABR?


      Nein, es sei denn, das ABR wurde explizit bei Gericht vom gemeinsamen Sorgerecht abgekoppelt.

      Ansonsten beinhaltet das GSR auch ein gemeinsames ABR. Im Moment habt ihr also gemeinsam entschieden, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter ist. Das könnt ihr gemeinsam jederzeit ändern. Wenn nur einer etwas ändern will, muss er damit vor Gericht und auf eine Abänderung klagen.

      Aber das ist auch nur ein Nebenschauplatz, denn du greifst ja gar nicht in alltägliche Entscheidungen ein. Wenn du an einer Schulfeier teilnimmst oder dich über dein Kind informierst, triffst du ja überhaupt keine Entscheidungen.

      Aber das ist für jemanden, der nicht selbst von ABR, GSR etc. betroffen ist, schwer zu beurteilen, vor allem da deine Ex mit ihren Halbweisheiten sehr überzeugend auftritt.

      Vielleicht wäre ein Brief deines Anwalts mit entsprechenden Gesetzestexten tatsächlich ganz hilfreich, damit die Schule über die Rechtslage informiert ist.

      Sabine

      PS: Ansonsten habe auch ich den Eindruck, dass deine Ex mal einen Schuss vor den Bug braucht. Also bleib am Ball!
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Hat deine Ex eigentlich jemals etwas schriftliches gemacht? Liegt denn der Schule überhaupt ein Zettel mit dem Ansinnen vor?
      Falls nicht, sollen die erst mal etwas schriftliches von deiner Ex anfordern. Solche Leute haben meist Probleme nachweisbare Spuren zu hinterlassen. (....hab ich nie gesagt, ...nicht so gemeint ,..)

      Dein RA tut sich leichter dann.

      Meine Exe macht das nämlich nie und quatscht alle Leute voll. Komischerweise muss ich dann auch immer unbewiesene Phantasiebehauptungen widerlegen ;(
      Wenn nicht anders gekennzeichnet enthält der Beitrag meine persönliche Meinung. Zum Thema Gesetzestexte und Recht!sprechung verweise ich grundsätzlich auf die Aussage mit den deutschen Gerichten und der hohen See ;-)
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      Hallo @ all,

      ich lese hier nur was das "Recht" des KV und der KM ist.
      Macht sich jemand mal Gedanken, wie das für das Kind ist, wenn die total zerstrittenen Eltern sich auf dem Schulhof düster umkreisen...?
      Vielleicht sollte man sich lieber abwechseln...

      Ist das zum Wohl des Kindes, wenn es nicht weiss zu wem es sich stellen soll ?
    • RE: Anwaltsbrief, Auskünfte in Schule

      hallo engelchen,

      ich lese hier nur was das "Recht" des KV und der KM ist.
      da hast Du recht, selbstverständlich hat ein Kind das Recht beide Eltern dazu einzuladen.

      Macht sich jemand mal Gedanken, wie das für das Kind ist, wenn die total zerstrittenen Eltern sich auf dem Schulhof düster umkreisen ...?
      dazu besteht keine Notwendigkeit. Da ist meist soviel los dass man sich gut aus dem Weg gehen kann.

      Ist das zum Wohl des Kindes, wenn es nicht weiss zu wem es sich stellen soll ?
      mal da, mal dort.
      ich kann mich da an ein Schulfest erinnern, da gab‘s Seilziehen. der "Große" hatte breit grinsend uns an die gegenüberliegenden Seiten gestellt, gezogen. und dann abwechselnd beide Seiten angefeuert.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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