Zweitheirat und finanzielle Folgen

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    • Zweitheirat und finanzielle Folgen

      Hallo zusammen,
      suche schon länger im Forum herum, konnte aber noch keine genau passenden Antworten finden. Vielleicht könnt Ihr mich zu welchen verweisen oder direkt antworten?
      Mein Freund und ich wollen sehr gern heiraten und auch eigene Kinder haben. Doch manchmal plagen uns finanzielle Zukunftssorgen. Zur Situation: Mein Freund ist geschieden und zahlt nach D-Tabelle KU an seine 8 und 10 Jahre alten Kinder, jedoch keinen EU, da Ex-Frau wieder arbeitet. Er verdient 1700€ netto. Ich bin Studentin und bekomme das nötigste Geld von meinen Eltern, für allen "Luxus" habe ich einen Nebenjob an der Uni und verdiene dort ca. 300€ im Monat.
      Fragen:
      1. Was wäre, wenn wir heiraten würden, eigentlich mit dem Steuervorteil, den er bekommen würde (dann hätte er ca.2200€ netto). Würde der so auf sein Einkommen angerechnet, dass er in der D-Tabelle höhergestuft würde, also tatsächlich seine Kinder 1. Ehe dann mehr bekommen würden?
      2. Würde ich, wenn wir heiraten, als Studentin eigentlich auch als unterhaltsberechtigt gelten, so dass er dann theoretisch drei Personen zu versorgen hätte; wenn wir ein Kind hätten, dann vier? Dann müsste er doch eigentlich herabgestuft werden nach der D-Tabelle, oder wäre er dann ein Mangelfall? Inwiefern spielen meine "Einkünfte" eine Rolle?
      3. Was wäre, Eurer Meinung und Erfahrung nach,an "Pferdefüßen" noch zu bedenken, wenn man einen Geschiedenen heiratet (damit einem niemand später sagen kann "das hättest Du aber wissen müssen)? Kann es sein, dass das Merkblatt 7 z.T. nicht mehr ganz aktuell ist, z.B. was diese Rangfolgensache angeht?
      Soweit erstmal und danke...
      Joline
    • RE: Zweitheirat und finanzielle Folgen

      Hallo und willkommen im Forum "Joline" !

      zu 1.) Ja !

      zu 2.)
      Würde ich, wenn wir heiraten, als Studentin eigentlich auch als unterhaltsberechtigt gelten, so dass er dann theoretisch drei Personen zu versorgen hätte;

      JA & NEIN! wobei zu klären wäre warum Du nicht selbst erwerbstätig bist, eigenes Einkommen (Haushaltsführung, Taschengeld und Unterhaltsleistungen Deiner Eltern, warum auch immer) auch als Studentin dann ggf. auf Deinen Bedarf angerechnet würde, denn BGB §1609 sieht Dich gegenüber den Kindern erstmal nachrangig, was aber die Zahl der ggf. Unterhaltsberechtigten nicht ändert.

      wenn wir ein Kind hätten, dann vier?

      JA !

      Dann müsste er doch eigentlich herabgestuft werden nach der D-Tabelle,

      JA !

      oder wäre er dann ein Mangelfall?

      Bei einem unterhaltsrelevantem Einkommen von 2200 und 4 Unterhaltsberechtigten K1 (10) - 317 / K2 (8 ) - 317 / K3 (0) - 262 / Du (erwerbslos) - 560 ich einen Mangelfall "knapp" erkenne, da weitere Steuervorteile nicht benannt und berufsbedingte Aufwendungen nicht aufgeführt. Ihm haben zu verbleiben 890€, der übersteigende Betrag wird nach Bedarf dann gequotelt, insoweit Dein Einkommen eine Rolle spielt.

      zu 3.) Nicht mein Schwerpunkt ! Was genau ist d.M.n. an MB #7 nicht korrekt ?