Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

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    • Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Forengemeinde!

      wenn ein ca. 10 Jähriges Kind umzieht, um beim anderen Elternteil zukünftig zu wohnen, was passiert mit der bisherigen Kinderzimmereinrichtung (Bett, Schränke, Schreibtisch, Computer usw)?

      Muss dies mitgegeben werden?

      Wenn ja, dann müsste der "verlassene" Elternteil dann ja alles neu kaufen, da das Kind bei Besuch ja nicht im nackten Zimmer sitzen soll.

      Danke für Info!!!

      Viele Grüße, Kuddelz
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Kuddelz,

      ich war in ähnlicher Situation. Kamen mit großem Möbelwagen, wobei dann für die 5 Kartons ein Kombi gereicht hätte ;)

      Muss dies mitgegeben werden?

      Damals, ich war anwaltlich und vom JA beraten, konnte die KM die Aushändigung nicht durchsetzen, da dies Bestand der weiteren Umgangsmöglichkeit und Eigentum des bisherigen Elternteiles ist (persönliche Dinge des Kindes natürlich ausgenommen! - beim Computer die Frage auftaucht ob dies für die Schule erforderlich oder mehr ein "Spielecomputer" !).
      Je nach OLG könnte jedoch für die nun erforderlichen Anschaffungen beim jetzt betreuenden Elternteiles, je nach Höhe des zukünftig zu leistenden Unterhaltes, Sonderbedarf durchgesetzt werden, wobei für mich die Frage aufkommt, wie und wo wurde dort der Umgang und Übernachtung bisher ermöglicht.
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Kuddelz,

      auch wir waren in der Situation. Haben alles an "beweglicher Habe" mitgegeben, die klar dem Kind gehörte (Spielsachen, Kleidung und der übliche Kram). Die Möbel jedoch nicht. Da die KM anwaltlich gut beraten war und versucht hat, überall alles herauszuholen, gehe ich mal davon aus, dass es nicht unbedingt möglich ist, alles andere auch einzukassieren. Nach ein paar Drohbriefen ohne fundierten Hintergrund hat sie das aufgegeben. Also erstmal nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wie Schäng schon sagt: Wo hat das Kind denn sonst während des Umgangs geschlafen/gespielt?
      Den Computer hatten wir allerdings, da die KM schon immer ein begehrliches Auge darauf geworfen hatte, vorsorglich als "Familienhabe" definiert.

      LG
      Jo
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Kuddelz,
      wie alle vorher schon gesagt haben.....,nur "bewegliche" Habe mitgeben.
      Denn für die weiteren Besuche des Kindes,werden die Kinderzimmer-Möbel ja benötigt.
      Wo oder wie war denn das Kind vorher bei dem einen Elterteil untergebracht?
      Viele liebe Grüße von Howitown4
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Erst einmal ein Dankeschön an euch alle für eure Antworten!

      Die Frage hat keinen aktuellen Hintergrund.

      Mein Sohn ist vor 2 Jahren von seiner Mutter zu mir gezogen. Sein altes Kinderzimmer hat er dort behalten (ich wollte die Sachen auch gar nicht).

      Ich habe jetzt im Laufe der Zeit ziemlich viel Geld in seine neue Zimmereinrichtung gesteckt und mich halt nur gefragt, was passiert wenn Junior es irgendwann in den Kopf bekommt und wieder zurückwill. Seine Mutter zahlt hat nie einen Cent Unterhalt für ihn gezahlt, und ich würde mich schon gefoppt fühlen, wenn ich die sauer ersparte Einrichtung praktisch als Geschenk noch oben drauf legen müsste.

      Aber eure Antworten haben mich beruhig. Danke!
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Nun ja, ich denke mal, da kommt es auch auf die Art der Einrichtung an. Bei mir war es damals so, dass ich dem Kind vor der Trennung (aber in Kenntnis derselben) hochwertige (wirkich hochwertige!) Möbel in sein Zimmer gestellt hatte. Das Kind sollte sich einfach schon zeitig an gutes Design gewöhnen. Als ich dann auszog, habe ich gerichtlich durchgesetzt, dass es diese Möbel mitnehmen durfte. War auch ausdrücklicher Wunsch des Kindes! Empfand ich auch als gerecht, denn schliesslich lebte er bei mir ja den überwiegenden Teil. Auch heute nach 25 Jahren gibt es dieses Möbelprogramm noch, und als Sohn seine erste eigene Wohnung nahm, hat er "seine" Möbel, die natürlich altersgemäss ergänzt wurden, mitgenommen. Ist heute sein Schlafzimmer.

      Also, ich denke mal, es kommt auf den Einzelfall an! Ist denn da keine Einigung möglich, um welche Werte geht es? Was will das Kind?

      LG
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Evra,

      da möchte ich vorsorglich widersprechen.

      Demnächst geht vielleicht der Kühlschrank, die Waschmaschine, der Fernseher auf der Seite des jetzt betreuenden Elternteiles kaputt und man kommt auf die glorreiche Idee, im bisherigen Haushalt hat das Kind ja auch von diesen partizipiert, also holen wir uns das auch noch.

      Ich weiß :D ist etwas überspitzt, aber bei neuem ABR eines 10-jährigen Kindes wurden da nicht schon die Möglichkeiten des jetzig betreuenden Elternteiles dahingehend geprüft ob überhaupt für das Kind eine Möglichkeit vorhanden dort zu wohnen und zu leben? Dies kann und muss nicht Sorge des bisher betreuenden Elternteiles sein, welcher ja nun durch Barunterhaltspflicht entsprechend seiner Verpflichtung nachkommen muss.

      Evra, ich denke Dein und vorliegender Fall ist dahingehend unterschiedlich, dass bei Dir es scheidungs-/trennungsbedingter Umzug mit Kind, hier aber das Kind bislang bei einem der bereits getrennten Elternteile wohnte.
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo,
      ich denke da der Sohn von Kuddelz ein Kinderzimmer bei dem anderen Elternteil hat,muß das Kinderzimmer,daß bei Kuddelz steht,nicht zwingend mitgegeben werden.
      Und ob ein KInd zum anderen ET zieht,oder bei entsprechendem Alter ganz von zu Hause auszieht,ist auch noch was anderes,da würde niemand etwas sagen,wenn das Kinderzimmer/Jugendzimmer mitgenommen werden soll.
      Viele liebe Grüße von Howitown4

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Howitown4 ()

    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Howitown,

      zur Klarstellung, Evra ist damals mit dem noch minderjährigen Kind aus der gemeinschaftlichen Wohnung ausgezogen, nicht also das Kind direkt in eine eigene Wohnung wg. Volljährigkeit. In solch einem Fall, wie bei Evra, würde ich der "Mitgabe" des Kindeszimmers auch entsprechen um dem Kind in neuer Wohnung und Umgebung auch Vertrautes/Vorhandenes mitzugeben.
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Nee Schäng, leider wird sowas nicht überprüft. Eigentlich wollte ich nur auf eines hinaus:

      Ich schaue da sehr genau auf die Kinder. Wenn denen das wurscht ist, eine neue Einrichtung denen recht ist, dann würde ich die alte wirkllich dort lassen, wo sie ist. Aber, wenn es dem Kind wichtig ist, seine "alte" Umgebung mitzunehmen, dann sollte man so flexibel sein.

      LG
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Evra, :D

      die des Kindes "alte" Umgebung dürfte bei einem ABR-Wechsel hüben wie drüben gegeben sein - folglich beide Orte nicht "neu" sind - auch beim jetzig betreuenden Elternteil also entsprechend vorhanden sein sollte.

      Ich gehe vom rein Juristischem aus - nicht die moralische, da sicherlich einzelfallbedingt - ich verkneife mir auch den Hinweis auf das Eigentumsrecht im BGB - Besitz und Eigentum zweierlei Schuhe - um nicht schlimmstenfalls ins Bestandsrecht abzuschweifen :D

      Ich weiß, der schlimmste Nicht-Jurist auf Erden :rolleyes:
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Schäng, der Allerschlimmste :D :D!

      Aber, was solls. Ich fands damals ziemlich bescheuert, diesen Streit durchziehen zu müssen. Aber: Sohn wollte eben auch an diesem (und keinem anderen) Schreibtisch seine Gymnasialkarriere beginnen! War nun mal so, abgesehen von dem, was ich bereits dargelegt hatte. Wäre das Zimmer "spätes Woolworth bzw. frühes Ikea" gewesen, hätte ich das vielleicht anders gesehen. Deshalb nochmals: Doch einfach mal das Kind fragen. Darum geht es doch letztlich, gelle?

      LG
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Evra,

      Deinem letzten Satz/Frage umfänglich zustimme, aber ich darf nochmals anmerken, dass es bei Dir sicherlich eine andere Ausgangssituation war, als es jetzt bei Kuddelz ist. ;)
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Schäng,
      hatte das schon richtig verstanden......
      Aber die Situation bei Kuddelz scheint schon eine andere zu sein,denn vorher hat das Kind von Kuddelz ja bei dem anderen ET gelebt u. hatte da auch ein Kinderzimmer.Bei evra war es ja nun so,daß sie mit dem Kind aus der Wohnung ausgezogen ist,da sehe ich das auch noch anders.Und wenn das Kind dann bei Volljährigkeit auszieht,dann nimmt es seine Zimmereinrichtung mit.Habe mich dahingehend vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
      Also warum sollte dann das Kinderzimmer mitgegeben werden,wenn das alte Kinderzimmer auch noch existiert?Davon würde ich ausgehen,wenn regelmäßig Kontakte/Besuche stattgefunden haben.Dafür war das alte Kinderzimmer doch auch gewohnt u. gut genug.
      Viele liebe Grüße von Howitown4
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Schäng,
      eben.... ;)


      Hier weiß doch eigentlich niemand,ob das Kinderzimmer wirklich mitgegeben werden soll oder?
      Hat der andere ET denn die Forderung an kuddelz gestellt?Ich meine nicht,es sei denn ich hätte da etwas überlesen!
      Viele liebe Grüße von Howitown4
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo Howitown,

      Du hast Recht, derzeit liegt hier keine Erkenntnis über dessen Forderung vor, aber nun dürfte der Geforderte ausreichend Informationen erhalten haben um juristisch sich korrekt verhalten zu dürfen, Sinn dieses Forums !
    • RE: Kinderzimmereinrichtung bei Umzug

      Hallo!

      Vielen Dank für eure Antworten!

      Alsooooooo :rolleyes:

      Die Frage war rein fiktiv. Ein Umzug steht NICHT an, wird nicht angedacht oder auch nur erwägt.

      Ferner hat er bei seiner Mutter kein Kinderzimmer. Als er damals auszog, blieb sein altes Kinderzeimmer natürlich dort.

      Kurz danach ist seine Mutter umgezogen. Da sie ständig vor Gläubigern auf "der Flucht" ist, ging ziemlich viel bei den Umzügen verloren - wie, fragt mich nicht, ich weiss es nicht.

      Jetzt wohnt sie in einer 2 Zimmer Wohnung, wo er kein eigenens Zimmer hat. Er schläft dort auf dem Sofa.

      Ändert das was an der Lage?

      Viele Grüße, Kuddel