Wen werden die gemeinsamen Schulden angerechnet?

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    • RE: Wen werden die gemeinsamen Schulden angerechnet?

      hallo,

      fairerweise solltest du dich an der schuldenabzahlung beteiligen, denn du hast sie doch schließlich auch gemacht und nicht nur dein mann.

      bei mir wurde, bzw. ich habe das damals meiner anwältin gesagt (sonst hätte sie nämlich keine berücksichtigt, was ich nicht fair fand), genau die hälfte davon vom errechneten trennungsunterhalt abgezogen. das problem bei mir war nur, da mein EX die berechnung nie verstanden hat oder auch nie richtig gelesen hat, er immer behauptet hat, er würde die schulden ganz alleine bezahlen, weil er immer nur gesehen hat, daß von seinem konto der gesamtbetrag abgebucht wurde.

      als ich keinen trennungsunterhalt mehr wollte (obwohl mir durchaus noch welcher zugestanden hätte), weil ich mit meinem neuem LG zusammenzog und gleichzeitig anfing überobligatorisch vollzeit zu arbeiten, wurde diese hälfte dann vom bereinigtem netto abgezogen, sodaß er dadurch weniger KU zu zahlen hatte (es wurde dann auch kein tabellensprung nach oben gemacht wie das üblich ist bei einer unterhaltsberechtigten person weniger). auch dieses hat er nie verstanden, obwohl es am ende geringfügig etwas mehr als die hälfte war, die ich trug. aber das war mir am ende egal, weil ich trotzdem am ende mehr hatte als er, der kindesunterhalt leisten mußte.

      wenn du dich dazu durchringen solltest auch die hälfte zu tragen, sie zu, daß da eine vereinbarung mit der bank gemacht wird, daß von jedem die hälfte überwiesen wird, damit dir nicht ständig unterstellt wird, er würde alles alleine zurückzahlen.

      gruß
      darkbijou
      Diskutiere nicht mit Idioten,
      denn sie ziehen dich auf ihr Niveau
      und schlagen dich dort mit Erfahrung
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