zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

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    • zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

      Guten Tage,

      hab da mal ne Frage:

      ich hab heute Unterlagen meines noch Ehemannes erhalten über seine Einkommensverhältnisse der letzten Jahre!

      Ich frage mich, nach Durchsicht der Unterlagen, welcher Betrag nun ausschlaggebend zur Ermittlung von Ehegattenunterhalt aber auch Kindesunterhalt ist?

      Ich werde hier jetzt mal die Daten seines Steuerberaters ,für den Einkommenssteuerbescheid 2005 einstellen.

      Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft: 8.153,--

      Einkünfte aus Gewerbebetrieb: - 15.000,--

      Einkünfte aus nichtselbstständiger
      Arbeit: 29.740,--

      Werbungskosten: - 920,--

      Einkünfte: 28.820,--

      Einkünfte aus Vermietung: 6.614,--

      Summe der Einkünfte:28.532,--

      Abzugsbetrag für Landwirte: - 1340,--

      Höchstbetrag der Vorsorgeaufw: - 5.500,--

      sonstige abzugsfähige
      Sonderausgaben: - 3417,--

      zu versteuerndes Einkommen: 18.275,--



      Nun mein Frage:

      Wird jetzt das zu versteuernde Einkommen zur Unterhaltsberechnung heran gezogen??

      Oder doch eher "die Summe der Einkünfte"??

      Was ist mit dem "Minus" im Gewerbebetrieb, ist der voll absetzbar?

      Ich hoffe ich bekomme Hilfe, Danke
    • RE: zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

      hallo Pralline, hier kann schon rein rechnerisch was nicht stimmen:

      Einkünfte: 28.820,--

      Einkünfte aus Vermietung: 6.614,--

      Summe der Einkünfte:28.532,--


      jede Auskunft immer zuerst nachrechnen, Rechenfehler suchen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

      hallo Wolfgang,

      da kommen noch die einkünfte aus land u. forstwirtschaft hinzu abzüglich den verlust aus gewerbebetrieb abzgl. werbungskostenpauschbetrag, dann passt das bis auf 50 € (vermutl. zahlendreher oder eine sprende, die hier fehlt).

      sie hat einfach nur die falsche reihenfolge gepostet, was zu verwirrungen führen kann.

      ich hab ein z.v.E. von 18.330,00 €.

      gruß
      darkbijou
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    • RE: zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

      Tja, nun haben wir folgendes Problem: Nicht alles, was steuerrechtlich relevant ist, ist auch familienrechtlich relevant. Z.B. Abzugsbetrag für Landwirte, Vorsorgaaufwendungen u.s.w. Also m.E. hilft das alles nicht weiter.

      LG
    • RE: zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

      Hallo,

      nee waren schon richtig die Werte.

      Ich habe nur die Zwischenrechnungen nicht richtig markiert.

      Einkünfte = 8.153,-- Lu.F
      (-) 15.055,-- Gewerbebetrieb
      29.740,-- nichtselsbstständige Arbeit
      6.614,-- Vermietung
      _____________

      29.452,-- Einkünfte

      abzüglich 920,-- Werbungskosten
      ______________
      28.532,--

      1.340,-- Abzugsbetrag Landwirte
      _______________

      27.192,--

      5.500,-- Höchsbetrag Vorsorgeaufw.

      3.417,-- sonstige abzugsf. Sonderausgaben

      _______________

      18.275,-- zu versteuerndes Einkommen

      So jetzt stimmt es, hatte einen Schreibfehler!!!

      Der Betrag aus Gewerbebetrieb ist (-) "negativ".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pralline ()

    • RE: zu versteuerndes Einkommen = Einkommen zur Unterhaltsberechnung?!

      ich habe ja nur festgestellt, daß es die falsche reihenfolge war und meine differenz von 55 € ist jetzt auch aufgetaucht.... :tongue:

      im differenzsuchen schlägt mich keiner, außer vielleicht einer meiner kollegen, aber da besteht in der regel gleichstand...*lacht

      gruß
      darkbijou
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