...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

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    • ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo,

      nach dem ich heute nun mal wieder Post von der Gegegnseite bekommen habe , nun eine Frage dazu.

      Wo kann ich nach lesen wie der Trennungsunterhalt der Ehefrau errechnet wird?

      Ist diese aktuelle Berechnung der Gegenseite i .o . ?

      Das sind die Forderungen der Ggegnseite :

      Mangelfallberechnung
      Gesamtbrutto 2005 41.163,93
      Lohnsteuer 3 -4.510,00
      PV 344,77
      KV 2.828,35
      RV 3.954,39
      AV 1.318,14
      Kammerbeitrag 60,78
      Vermögensbildung 478,56
      --------------
      27.668,94
      durch 12 2.305,74

      PKW - Kosten -190,00
      Kreditraten -397,00
      - ---------------
      1.718,74
      19 jährige Tochter -181,00 335-154 €
      13 jährige Tochter -291,00
      9 jährige Tochter -247,00
      ------------------
      999,74

      Selbsterhalt 890,00
      Trennungsunterhalt 109,74
      Unterhalt gesamt 828,74

      Kindesunterhalt ges. 719,00

      Die 19 jährige wohnt bei der Mutter , hat gerade ihr Abi beendet .
      Will Soziales Jahr machen , aber bis jetzt kein Platz bekommen.
      Ex wohnt in ihrem Haus, ihr Name steht alleine im Grundbuch
      Sie fordert ferner das ich ihr sofort den Titel gebe für die beiden 13, und 9 jährigen nach der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

      Meine Leasingkosten für PKW und Kreditraten wurden anerkannt nach dieser Errechnung
      Wir haben seit Februar das Trennungsjahr begonnen.

      Ist diese Berechnung so i. o. ?
      Oder wo drauf sollte ich noch drauf achten.Ist die Forderung des Trennungsunterhaltes der Ehefrau so richtig?
      Sie verdient monatl. bei Steuerkl.5 ca.1000€.

      Wo drauf sollte ich meinen Rechtanwalt hinweisen.Gibt es einen Mietvorteil meiner Frau?
      Sie bezahlt das Haus ab ,wie ich es noch bezahlt habe mit 350€ monatl.

      Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo Bremer 1959,

      wie ich ein unterhaltsrechtliches Gewurschtel liebe, da ist ja alles drin, was einen Familienrechtler fordern würde :D geben wir uns mal dran:

      Die 19-jährige, soll mal ihr soziales Jahr machen, demnach sie bereits jetzt hiernach keinen Unterhaltsanspruch hat. Anders sie würde ein Studium aufnehmen, hier könnte und müsste man für eine Übergangszeit von 3. bzw. max 4. Monate Unterhalt weiter leisten, da dieses jedoch nicht in Aussicht steht, auch kein Unterhaltsanspruch.
      Im Übrigen ja auch die Kindesmutter auch für diese barunterhaltspflichtig ist und zwar nach Steuerklasse I und nicht V. ;)

      Die Kreditraten i.H.v. 397€ wären noch darzulegen, wann und für was erstanden, aber da die ja bereits anerkannt verfolge ich nicht weiter deren Herkunft.

      Mir fällt lediglich auf, dass die KM hier noch mit Steuerklasse V angesetzt wird, folglich Du mit III dastehen dürftest, dies sollte beidseits auf Steuerklasse I relativiert werden.

      Bei der KM muss der Wohnwertvorteil als Einkommen hinzugrechnet werden, grob überschlägig käme ich bei Steuerklassenanpassung und Deinerseits der Unterhaltspflicht gegenüber den Minderjährigen zu keinem Trennungsunterhalt mehr.
      KM läuft sogar Gefahr alleinig für die Volljährige bei Unterhaltsanspruch unterhaltspflichtig zu sein.
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo Schäng,

      danke für deine schnelle Antwort.

      Die Steuerklassen sollen dieses Jahr noch bei mir 3 mit Kindern und bei meiner Ex bei 5 bleiben,laut der Anwälte,nächstes Jahr dann die Änderung.

      Das Kindergeld bekommt meine Frau voll.

      Hätte meine Ex laut der Berechnung überhaupt Anspruch auf Trennungsunterhalt ?

      Wie wird der Wohnwertvorteil errechnet ? Hat dieser Wohnwertvorteil auch etwas zu tun mit den monatl. Abtrag für das Haus ?

      Das Haus hat aktuell einen Wert vom Januar über 185.000 €.Es waren noch im Januar zu tilgen ca.38.000€.

      Durch die Trennung hat meine Ex zusätzliches Geld auf das Haus aufgenommen, so das sie sicher nun einen höheren Abtrag monatl. hat .

      Die 19 jährige sucht wie gesagt einen Platz wo sie das soz.Jahr machen kann, bis jetzt aber nur absagen.
      Nächstes Jahr wollte sie dann Studieren oder wenn dann nicht, eine Lehre anfangen.

      So wie ich dich verstehe ist die Errechnung von monatl. 828,74 € zu hoch ?

      Dir, lieber Schräng nochmals Danke für deine fachlichen Antworten,dieses Forum hier hat mir immer sehr geholfen und es ist gut zu wissen das es euch alle gibt.

      Dankeschön und viele Grüsse an Dich und allee anderen.
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo Bremer 1959 !

      zum Wohnwertvorteil schreibt Dein zuständiges OLG Bremen:

      5. Wohnwert
      Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.
      Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schuldendienst, erforderliche Instandsetzungskosten und die verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird, übersteigt.
      Auszugehen ist von der vollen Marktmiete. Ist eine Fremdvermietung oder Veräußerung nicht möglich oder nicht zumutbar, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre. Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zum Ablauf des Trennungsjahres, vielfach bis zur Scheidung in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt.


      Zur 19-jährigen:

      Die 19 jährige sucht wie gesagt einen Platz wo sie das soz.Jahr machen kann, bis jetzt aber nur absagen.
      Nächstes Jahr wollte sie dann Studieren oder wenn dann nicht, eine Lehre anfangen.

      Dann wird es Zeit sich offiziell suchend zu melden, denn sie hat sich somit arbeitssuchend zu melden und erhält hierfür Leistung nach ALG, folglich unterhaltsrechtlich kein Anspruch besteht.
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Im Fortgang Deiner Fragen,

      Die Steuerklassen sollen dieses Jahr noch bei mir 3 mit Kindern und bei meiner Ex bei 5 bleiben,laut der Anwälte,nächstes Jahr dann die Änderung.
      und auf welcher Basis soll Unterhalt für die Zukunft errechnet werden, mir nicht nachvollziehbar ?!

      Das Kindergeld bekommt meine Frau voll.
      Insoweit korrekt, da auf den Tabellenbetrag der DT auf Deinen zu leistenden Unterhaltsbetrag, anteilig bis hälftig dieses Kindergeld angerechnet würde.

      Wie wird der Wohnwertvorteil errechnet ? Hat dieser Wohnwertvorteil auch etwas zu tun mit den monatl. Abtrag für das Haus ?

      Siehe hierzu meinen Beitrag oben !

      Durch die Trennung hat meine Ex zusätzliches Geld auf das Haus aufgenommen, so das sie sicher nun einen höheren Abtrag monatl. hat .

      Wenn das durch die Trennung und nicht vor der Trennung erfolgte, aus meiner Sicht ihr alleiniges Problem, wobei zu berücksichtigen wäre, dass nicht unbedingt die Abtragung sondern die damit verbundenen Kosten (Zinsen) anzusetzen wären, folglich die eheprägenden Zinsen und nicht die durch und nach Trennung bedingten Mehrzinsen.

      So wie ich dich verstehe ist die Errechnung von monatl. 828,74 € zu hoch ?

      Grob überschlägig in Unkenntnis weiterer Umstände, ja !
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo Schäng,

      mein " Herzliches Dankeschön " an Dich für die Rückmeldungen .

      Nun sehe ich einiges klarer auf diesem Gebiet.

      Es ist immer wieder so gut zu wissen , dich und euch alle ,jederzeit fragen zu können.

      Mit Worten kann ich euch gar nicht sagen wie groß mein Dank an dich / euch ist .

      Viele Grüße sendet

      Michael
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo Schäng,

      noch einmal eine Frage :

      Wenn die Steuerklassen für dieses Jahr nun so bleiben, wie sieht es dann mit den Berechnungen aus ?

      Wie ist das mit den Titel vom Jugendamt ?

      Der geforderte Titel vom Jugendamt für die 10 und 13 jährige nach der 1. D.T. = 538 € , sollte ich den befristen bis Ende des Jahres und ohne Dynamik mir erstellen lassen ?

      Oder sollte ich einen niedrigeren Betrag nennen ?

      Meine Ex fordert diesen Titel nur für diese beiden .

      Da ich dann ab Januar 07 ca.300 € weniger netto habe,durch Steuerkl. 1 ohne Kinder, sicher Überlegungs wert ?

      Oder wäre das wieder rechtlich dann nicht i . o .

      Viele Grüße
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo Bremer 1959 !

      Wie ist das mit den Titel vom Jugendamt ?

      Der Anspruch seitens der Kinder infolge dessen der Anspruchsberechtigten unzweifelhaft besteht.

      Der geforderte Titel vom Jugendamt für die 10 und 13 jährige nach der 1. D.T. = 538 € , sollte ich den befristen bis Ende des Jahres und ohne Dynamik mir erstellen lassen ?


      Ich mutmasse, dass über eine Befristung des Trennungsjahres hinausgehen kannst, denn unter Heranziehung meiner Leseoptik ich klar erkennen kann, dass Du mit diesen Beträgen am untersten Rand des Kinderunterhaltes angelangt bist, somit die Gegenseite eigentlich schon sehr viel anerkannt hat.

      Meine Ex fordert diesen Titel nur für diese beiden .

      Hat sie Anspruch drauf, da ich keinen Mangelfall bei Dir erkennen kann, solltest Du diesem Begehrem nachkommen, ob nun dynamisch oder statisch sollte dieser Titel jeweilig für das einzelne Kind mit Volljährigkeit enden.

      Da ich dann ab Januar 07 ca.300 € weniger netto habe,durch Steuerkl. 1 ohne Kinder, sicher Überlegungs wert ?

      Was den Zahlbetrag des Kindesunterhaltes nicht verändern würde, lediglich das verbleibende Einkommen für den nachehenlichen Unterhalt reduzieren würde.
    • RE: ...Trennungsunterhalt..wieder was neues im Briefkasten

      Hallo zusammen,

      habe gerade mit meiner Ex telefoniert und damit wir beide nun endlich Ruhe bekommen um die ganzen Streitereien wegen der Unterhaltszahlungen haben wir folgenden Kompromiss angedacht :

      Ich bezahle monatl. 800 € Unterhalt bis Ende des Jahres.

      Den Titel gebe ich ihr für die beiden minderjährigen Kinder nach der 1. DT von 535 € .Befristet bis Ende des Jahres und statisch.

      Sollte man das Vertraglich festschreiben lassen?
      So das auch dieses Jahr keine weiteren Ansprüche an mich gestellt werden ?

      Ist das ein fairer Kompromiss ?

      Es ist für beide Seiten im Moment wichtig endlich zur Ruhe zu kommen.
      Und das finanzielle abgeklärt zu haben.
      Was dann halt ab Januar ist,ob wir uns wieder finden oder auch nicht, müsste man dann sehen.

      Über eine Antwort freue ich mich

      Viele Grüße sendet Michael

      Wichtig ist keine Post mehr von den Anwälten im Briefkasten zu haben und innerlich zur Ruhe zu kommen.
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