Mitzeichnung einer Petition

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    • Mitzeichnung einer Petition

      Hallo @all,

      bitte um rege Beteiligung bei folgender Petition.

      In dieser Petition wird gefordert, dass das Kindergeld und der Kindesunterhalt nicht mehr auf das ALG II angerechnet werden soll. Meist ist es so, dass alleinerziehende von dem Kindergeld und dem Unterhalt leben müssen, da es vollständig auf das ALG II als "Einkommen" angerechnet wird. Minderjährige Kinder sind allerdings den Eltern nicht unterhaltsverpflichtet. Zudem sollte Kindergeld und Kindesunterhalt den Kindern zugute kommen und nicht das "Überleben" der Eltern sicherstellen.

      itc.napier.ac.uk/e-Petition/bu…tition.asp?PetitionID=139

      Es gibt viel zu tun, packen wir`s an.

      LG Marion39
    • RE: Mitzeichnung einer Petition

      Liebe Marion,

      ich möchte mir mal meine Bedenken an der Mitzeichnung rüberbringen. Auf den ersten Blick liest sich das alles ganz gut, aber: Es sind wirklich einige sachliche Fehler drinnen.

      DAs Kindergeld wird nicht mit dem Einkommen der Eltern verrechnet, sondern mit dem Sozialgeld bzw. dem Unterhalt. Also, mit kindseigenem "Einkommen"! Wenn man nun den Eltern unterstellt, und so kann man diesen Petitionsentwurf durchaus lesen, das die das Geld für sich verbrauchen, so käme das ja fast einer "Untreue" nahe. Mit dem Einkommen der Eltern wird das Kindergeld nur dann verrechnet, wenn die Kinder ausreichend für sich sorgen können.

      Grundsätzlich bin ich auch dafür, dass Unteraltszahlungan ausschliesslich für die Kids verbraucht werden. Ein Herausnehmen aus der Berechnung für ALG II wäre jedoch m.E. nur dann möglich, wenn man gleichzeitig einen Nachweis erbringt (durch REchnungen u.s.w.), dass dieser Unterhalt ausschliesslich für das Kind verwendet wird. Schwierig, wenn man beispielsweise für ein Kind 1000,- € bekommt. Da sollten dann die Eltern andere Wege finden, um dem Kind den gewünschten Betrag zukommen zu lassen (Naturalien).

      Also, ich meine, die richtigen Forderungen wären gewesen:

      1. Erhöhung des Sozialgeldes für Kinder

      2. Nur Anrechnung von Unterhalt für die Bedarfsgemeinschaft, soweit das GEld nicht für das Kind benötigt wurde.


      Und rate mal, was der Ausschuss mit so einer unausgegohrenen Petition macht: Beratung maximal 20 Minuten, dann ist die SAche vom Tisch! Auch, weil ja derzeit an einer "Nachbesserung" der ALG II Bestimmungen gearbeitet wird, und insoweit eigentlich kein Raum für eine Petition ist.

      Vielleicht noch eine grundsätzliche Anmerkung: So eine Petition über das Internet ist leicht zu machen. Man klimpert ein wenig auf den Tasten, und das wars dann. Abänderungen vom Grundsatz her sind natürlich viel problematischer. Auch arbeitsintensiver. Z.B. Volksbegehren. Oder aber auch Einflussnahme über die Parlamente, also über politische Parteien. Vieles kann auch örtlich erledigt werden, z.B. freie Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln u.s.w. .... Aber das ist eben mit sehr viel Arbeit verbunden!

      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Mitzeichnung einer Petition

      evra,
      gerade dann, wenn eine Reform des Gesetzes in Arbeit ist kann sich eine Petition "lohnen", denn das Gesetz ist ja "aufgemacht" für etwaige Änderungen. Wenn der Ausschuß zu dem Schluß kommt, dass der Vortrag vernünftig ist, wird er den Fall dem Ministerium bzw den Fraktionen überweisen, damit er berücksichtigt/bedacht/zur Kenntnis genommen wird.
      Der Ausschuß befasst sich mit der Eingabe außerdem länger als 20 Minuten. Sie wird nach Ende der öffentlichen Debatte vom Ausschußdienst vorgeprüft, mit Stellungnahme der Bunderegierung usw.

      Dann macht der Ausschußdienst einen begründeten Entscheidungsvorschlag und benennt zwei Abgeordnete, einen der Koalition und einen der Opposition als Berichterstatter für den Ausschuß. Diese prüfen die ganze Sache noch einmal, und unterbreiten dem Gesamtausschuß einen Entscheidungsvorschlag. Davon hängt dann ab, ob sich der Ausschuß in einer seiner Sitzungen mit dem Einzelfall befasst und ihn debattiert oder ob die Sache sich als, salopp formuliert, einigermaßen klarer, unstreitiger Fall entpuppt. Dann landet die Eingabe in einer Sammelliste, die von den Obleuten der Fraktionen genehmigt und vom Ausschuß als Sammelliste aufgerufen und abgehandelt wird. Zum Schluß beschließt der Bundestag insgesamt über das, was der Petitionsausschuß vorschlägt.


      Ich sehe auch keinen Anlaß, mitzuzeichen. Aber wenn der Ausschuß die Petition veröffentlicht und eine Forumsdebatte darüber zuläßt hält er die Eingabe zumindest für halbwegs bedeutsam und auch für eine öffentliche Diskussion interessant (die übrigens kontrovers verläuft...).
      Heißt natürlich nicht, dass er ihr dann auch folgt.
      Beste Grüße
      üri

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von üri ()

    • RE: Mitzeichnung einer Petition

      Lieber Üri, ich hab doch darauf hingewiesen, welche Mängel dieser Entwurf hat! Da passiert nicht viel, einfach weil sie sachlich falsch ist, und so nicht in Beratungen eingehen kann. Ich hab ja aufgezeigt, was der richtige Weg gewesen wäre ....mal abgesehen von den Tippfehlern und vielem anderen.

      LG
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