Hallo zusammen,
mit der Reform wird es ja wesentlich einfachert möglich sein, für nichtverheiratete Frauen auch nach dem 3. Jahr des Kindes Unterhalt zu bekommen - wenn nicht sogar standard.
Ich hatte, nach meiner desaströsen und teuren 1. Ehe, deswegen extra nicht geheiratet. ich habe mit meiner jetzigen Freundin ein gemeinsamen Kind (1,5 Jahre alt). Wir wohnen schon seit 6 Jahren zusammen.
Wie kann ich verhindern, das bei einer möglichen Trennung an sie Unterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt werden muss?
Ich sehe es halt nicht ein, auf die Rechte von Verheirateten verzichten zu müssen (zu wollen), aber in die gleichen Pflichten genommen zu werden.
Wäre es zB möglich, eine Vereinbarung (wie ein Ehevertrag) aufzusetzen, in der auf Unterhalt nach dem 3. (oder 4., oder 5.) Lebensjahr des Kindes verzichtet wird?
Das Gesetz ist wieder mal eine riesengroße Schweinerei gegen Männer, meine Meinung.
Danke für Hilfe und Tips, Kuddelz
mit der Reform wird es ja wesentlich einfachert möglich sein, für nichtverheiratete Frauen auch nach dem 3. Jahr des Kindes Unterhalt zu bekommen - wenn nicht sogar standard.
Ich hatte, nach meiner desaströsen und teuren 1. Ehe, deswegen extra nicht geheiratet. ich habe mit meiner jetzigen Freundin ein gemeinsamen Kind (1,5 Jahre alt). Wir wohnen schon seit 6 Jahren zusammen.
Wie kann ich verhindern, das bei einer möglichen Trennung an sie Unterhalt über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus gezahlt werden muss?
Ich sehe es halt nicht ein, auf die Rechte von Verheirateten verzichten zu müssen (zu wollen), aber in die gleichen Pflichten genommen zu werden.
Wäre es zB möglich, eine Vereinbarung (wie ein Ehevertrag) aufzusetzen, in der auf Unterhalt nach dem 3. (oder 4., oder 5.) Lebensjahr des Kindes verzichtet wird?
Das Gesetz ist wieder mal eine riesengroße Schweinerei gegen Männer, meine Meinung.
Danke für Hilfe und Tips, Kuddelz