Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

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    • Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Guten Morgen,

      mein Mann ist seit fast 9 Jahren geschieden, Sohn (14) lebt bei der Mutter, beide haben das Sorgerecht. Mein Mann zahlt 128% Unterhalt nach DT=316 Euro. Es besteht ein Titel beim JA. Die Ex bekommt keinen U.

      Wir haben ein gemeinsames Kind (5 Jahre) und bekommen im November ein zweites dazu.

      Noch verdiene ich, aber dann werde ich wohl zwei Jahre zu Hause bleiben, in den Genuss des Elterngeldes kommen wir noch nicht.

      1. Was und vor allem wann muß mein Mann beim JA angeben, das ein weiteres Kind dazu kommt? Wird da eine Titelabänderung vorgenommen?

      2. Inwiefern wird der Unterhalt für den Sohn, 14, gekürzt, und, falle ich in die Unterhaltsberechnung mit rein?
      Danke sehr für Infos.

      Mein Mann verdient etwa 1650 Euro netto pro Monat
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hallo Elfie,

      da ein Titel besteht und eine weitere unterhaltsberechtigte Person (euer 2. Kind) dazu kommt, ändert sich die Zahl der Unterhaltsberechtigten.

      Sprecht mit der Muttter des Sohnes und bittet um Zustimmung zur Änderung des KUs. Die ist notwendig, da Änderungen des KU-Titels beim JA, die zu niedrigerem KU führen, nur mit Zustimmung der Mutter vorgenommen werden dürfen.

      Wenn die Mutter die Zustimmung verweigert, müßt ihr klagen, die Erfolgsaussichten sind sehr gut, da ja zwei Unterhaltsberechtigte (du und dein 2. Kind) dazu kommen.

      LG Flory
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hallo Flory,

      ja, davor fürchte ich mich.

      Sie wird uns das auch nicht glauben, wenn wir ihr sagen, das das neu berechnet wird, sondern es drauf ankommen lassen. Sie glaubt uns grundsätzlich gar nichts und vernünftig reden können wir nicht mit ihr.

      Wer zahlt denn die Klage und sollten wir schon mal damit anfangen? Vielleicht lenkt sie ja ein wenn sie hört das sie bezahlen muß, wenn sie verliert, sie hat sowieso so wenig Geld, würde wohl eh PKH bekommen.


      Danke
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hallo Elfie,

      Sie wird uns das auch nicht glauben, wenn wir ihr sagen, das das neu berechnet wird, sondern es drauf ankommen lassen.
      wie lief das denn bei Eurem 1. Kind ?
      Wenn Beistandschaft beim JA besteht kann Vater das JA bitten Ex zu überzeugen, denen wird sie wohl eher glauben.
      Außerdem könnt Ihr sie gerne hier ans Forum verweisen.

      Wer zahlt denn die Klage
      wer verliert.

      sollten wir schon mal damit anfangen?
      mit “Überzeugen” ja, Klage erst wenn es soweit ist, also nach Geburt Kind.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hallo Elfie,

      Original von Elfie

      ja, davor fürchte ich mich.

      Sie wird uns das auch nicht glauben, wenn wir ihr sagen, das das neu berechnet wird, sondern es drauf ankommen lassen. Sie glaubt uns grundsätzlich gar nichts und vernünftig reden können wir nicht mit ihr.


      Dann wird sie Lehrgeld bezahlen müssen. Lass sie in ihr Unglück laufen, spätestens, wenn ihr Antrag auf PKH wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt wird, dürfte sie stutzig werden. Ansonsten wie WB schon schrieb, sich ans Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten.


      Wer zahlt denn die Klage und sollten wir schon mal damit anfangen? Vielleicht lenkt sie ja ein wenn sie hört das sie bezahlen muß, wenn sie verliert, sie hat sowieso so wenig Geld, würde wohl eh PKH bekommen.


      Sie wird verlieren, 100%. PKH siehe oben. Ansonsten hat WB ja schon geschrieben, Klagen erst, wenn Kind geboren ist.

      Mein Rat: freundliches Schreiben, dass ihr Nachwuchs erwartet und der KU-Titel geändert werden muß und ihr um ihre Zustimmung ersucht, den KU-Titel beim Jugendamt neu zu titulieren, ab Datum der Geburts eures Kindes. Frist von 2 Wochen setzen (oder auch 4). Und dann abwarten.

      Viel Erfolg und Kraft wünscht
      Flory
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hallo,

      darf ich noch eine Frage mit einschieben?
      Was wäre, wenn Elfie Mann mehr als die 1650 Euro netto verdienen würde, würde sich der Unterhalt dann auch ändern bei der Geburt eines weiteren Kindes?

      Oder bleibt er dann gleich, weil ja mehr Geld für alle da ist?

      VG
      Dixie22

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dixie22 ()

    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      hallo Dixie, meinst Du dass nur weil er ein Kind mehr hat er deshalb dann soviel (also um 1 Gehaltsstufe) mehr verdient ?

      wie soll das gehen ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Nein, eigentlich wollte ich damit fragen, ob es grundsätzlich so ist, dass ein Unterhaltszahler, wenn er ein weiteres Kind bekommt in der DÜ-Tabelle sinkt oder ob das mit seinem Gehalt zu tun hat.

      Also ob auch ein Zahler in der Tabelle sinkt, der etwas mehr verdient oder ob das nur für die Zahler gilt, die Mangelfälle sind.


      Jemand der mehr verdient könnte ja theoretisch das neue Kind verhalten auch ohne dass die ersten Kinder jetzt etwas weniger bekommen.

      mfg
      Dixie22
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Soll damit gemeint sein, das evtl. der Selbstbehalt sinkt?

      Ich denke, das es so ist, darum gehe ich davon aus, das das erste Kind gar nicht so viel weniger bekommt (den Titel gibt es erst seit einem Jahr). Ich weiß auch gar nicht, ob ich in die Berechnung auch noch mit reinfalle. Vor allem, wird sich ja wieder was ändern, wenn das nun 5 jährige nächstes Jahr 6 wird...Das kann alles was werden...
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hlalo Elfie,

      lass dich nicht verrückt machen, ruhig Blut. Da sich die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ändert, kann und wird der Titel geändert werden, dagegen wird die Mutter nichts machen können.

      Noch einmal zur Klarstellung: die Höhe von Unterhaltszahlungen hängt ab von der Höhe des Nettogehaltes (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus: Frau mit 2 Kindern. Sind es weniger, geht es je Person eine Stufe höher.

      Was anderes sind Mangelfälle, da greift dann der Selbstbehalt, das was darüber liegt wird entsprechend aufgeteilt.

      Ich habe dir ja schon geschrieben, wie ich vorgehen würde, denke mal darüber nach. Hier im Forum hat niemand (bis jetzt jedenfalls) das beanstandet, du kannst also davon ausgehen, dass ich keinen Mist geschrieben habe.

      Ich wünsch dir viel Kraft und nochmal: lass die Mutter toben, irgendwann hat die sich ausgetobt.

      LG Flory
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Ja, vielen Dank, ich bin ja immer froh, wieviele offene Ohren (Augen) man hier findet, das hilft immer sehr.

      Die Jahre, die eine Ex einen mitbegleitet , sind halt manchmal auch recht anstrengend, besonders wenns um die Kinder geht, die wir doch alle auch wollen und wollten.

      Bis bald mal
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hi, ja, der Spruch ist echt nett.

      "unsere" Ex begleitet uns nun auch bereits seit 15 Jahren, dabei ist das "Kind" mit 23 inzwischen ja eigenltich erwachsen, aber ob man es glaubt oder nicht, man wird diese Begleitung auch dann irgendwie nicht los......

      LG Ruth
    • RE: Neues Kind, Unterhaltstitel ändern?

      Hallo Dixie, die DT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus, für jeden mehr kannst‘de bis zu 1 Gehaltsstufe runter gehen, umgekehrt für weniger nach oben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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