Mietausgleich?

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    • Mietausgleich?

      Hallo,

      bin neu hier. Habe schon viel im Forum gelesen, aber für mein Problem leider keine zutreffende Lösung gefunden. Wir sind gerade dabei uns zu trennen und eine Trennungsscheidungsfolgenvereinbarung zu verfassen. Wir besitzen zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung in der ich mit den Kindern 23 und 21 Jahre alt, in Ausbildung und Studium, wohnen bleibe.
      Wie viel Mietausgleich muss ich meinem Mann zahlen, wenn er auszieht und weiterhin Zins und Tilgung mitzahlt? Ich nehme an, dass es weniger als die Hälfte der ortsüblichen Miete sein kann, da ja die Kinder auch noch bei mir wohnen. Gibt es da einen Unterschied in der Trennungszeit und nach der Scheidung?
      Da wir beide ungefähr gleichviel verdienen verzichten wir gegenseitig auf Unterhalt.

      Vielleicht hat jemand schon Erfahrung hiermit. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

      Liebe Grüße
      Bongerly
    • RE: Mietausgleich?

      Hallo, Bongerly!

      Du schreibst:
      Wir besitzen zu gleichen Teilen eine Eigentumswohnung in der ich mit den Kindern 23 und 21 Jahre alt, in Ausbildung und Studium, wohnen bleibe.
      Mit wieviel Miete muesstest Du und Eure Kinder rechnen, wenn ihr eine Mietwohnung eines Dritten anmieten wuerdet?

      Ich nehme an, dass es weniger als die Hälfte der ortsüblichen Miete sein kann
      Wie kommst Du auf diese Rechnung? Wuerdest Du es umgekehrt *gerecht* finden, wenn er mit den Soehnen in der Wohnung geblieben waere und Du die Bankraten zahlen wuerdest?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Mietausgleich?

      Hallo Andreas,

      danke für die Antwort.
      Eine Mietwohnung für mich und die Kinder würde ca. 700 Euro Kaltmiete kosten.

      Zu Deiner Frage: <Wuerdest Du es umgekehrt *gerecht* finden, wenn er mit den Soehnen in der Wohnung geblieben waere und Du die Bankraten zahlen wuerdest?>

      Erstens zahlt er die Bankraten nur zur Hältfe und ich fände es *gerecht*, da ich es ja für meine Kinder (Tochter und Sohn) tun würde. Auch macht es mir nichts aus selbst auszuziehen, aber die Kinder wollen nicht mit ihm wohnen, da er sich ja kaum um sie gekümmert hat.
      Außerdem hat er vor 2 Jahren mal 6 Monate lang bei seiner Freundin gewohnt.

      Schöne Grüße
      Bongerly

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Bongerly ()

    • RE: Mietausgleich?

      hallo Bongerly, also ich würde ja denken "gib ihm seine Ratenzahlung als Mietanteil wieder". Ich hoffe dass Du noch andere, fachlich richtigere Antworten bekommst.

      die Kinder wollen nicht mit ihm wohnen, da er sich ja kaum um sie gekümmert hat.
      die sind jetzt aber ein einem Alter wo man sich nicht mehr "groß" kümmern muss.

      Außerdem hat er vor 2 Jahren mal 6 Monate lang bei seiner Freundin gewohnt.
      das kann aber jetzt weder für die Frage "wer zieht aus" noch für die Höhe seines Mietanteils von Belang sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mietausgleich?

      Hallo, Bongerly!

      Du schreibst:
      Eine Mietwohnung für mich und die Kinder würde ca. 700 Euro Kaltmiete kosten.
      Das heisst, dass Du Dir vorstellen kannst, 350 EUR rechnerisch an ihn zu zahlen?

      Erstens zahlt er die Bankraten nur zur Hältfe
      Dann seid Ihr im Innenverhaeltnis quitt, was das Aussenverhaeltnis zur Bank angeht.

      Bleibt dann nur noch die Nutzungspauschale, die er von Dir verlangen kann (idR angemessene/ortsuebliche Miete).
      Insofern die Kinder ebenfalls in der Wohnung bleiben, koennte er das wahrscheinlich auf den Kindesunterhalt anrechnen. Das ist jedoch die *Spielwiese* von anderen Usern hier ;)

      Gruss, Andreas
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    • RE: Mietausgleich?

      Hallo Bongerly,

      ich bin zu folgender Rechnerei zur Nutzungsentschädigung im Innenverhältnis gekommen, wo man zunächst einmal zwei Berechnungen aufstellen muss, die schließlich in Berechnung 3 zum gesuchten Nutzungsentschädigungs-Betrag führen:

      1. Rechnung auf die Wohnfläche bezogen:
      Für die zwei volljährigen Kinder sind beide ET unterhaltspflichtig und ihr gebt ihnen durch die gemeinsame Eigentumswohnung Wohnraum. Somit kann dein Mann nur für von dir bewohnten Teils der Wohnung eine Nutzungsentschädigung erwarten und davon wiederum nur für die Hälfte deiner Wohnfläche (die andere Hälfte gehört dir ja eh). Das sähe so aus:
      Gesamt-Wohnfläche
      - Fläche der Zimmer, die alleine eure Kinder bewohnen
      - 2/3 der Fläche, welche die Kinder und du gemeinsam bewohnen (z.B. Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur)
      Das was jetzt noch an qm übrig bleibt durch zwei Teilen.
      Was nun als Endergebnis vorliegt, wäre der Teil X qm, für den er dir einen entsprechenden Anteil von der ortsüblichen Kalt-Miete für vergleichbaren Wohnraum berechnen könnte. Nennen wir den so errechneten Betrag mal Y.

      2. Rechnung auf die monatlichen Zahlungen an die Bank bezogen:
      Ihr zahlt beide hälftig Zins und Tilgung für das Wohneigentum, obwohl neben den Kindern nur du in der Wohnung wohnst. Also müssen hier auch noch Beträge mit in die endgültige Berechnung einfließen. Dazu setzt man voraus, dass der monatliche Betrag für die Tilgung außenvor bleibt, da ihr von der Tilgung später beide gleichermaßen profitiert (Zugewinnausgleich). Die Zinsen, die du monatlich für die Wohnung an die Bank zahlst, werden nun sozusagen wie Miete behandelt. Gleiches gilt selbstverständlich für deinen Mann, wodurch er quasi Miete für deinen Wohnungsanteil X zahlt, was er aber nicht soll wie du sagst. Und erneut spielt es die gleiche Rolle wie in Rechnung 1, dass auch eure gemeinsamen volljährigen Kinder in der Wohnung wohnen. Folglich ist wiederum dein unter 1. errechnete Wohnraumteil X relevant, für den du den entsprechenden Anteil an den Zinsen, die dein Mann zahlt, errechnen müsstest. Nennen wir den so errechneten Betrag Z.

      3. Im letzten Schritt müsstet ihr jetzt rechnen:
      Betrag Y (also der Betrag, der für deinen bewohnten Wohnungsteil von deinem Mann zu erzielen wäre, wenn er diese qm an einen Dritten zu ortsüblicher Kaltmiete vermieten könnte) Minus Betrag Z (also der Betrag, den dein Mann im Innenverhältnis zu viel an Zins zahlt) = dein Nutzungsentschädigungs-Zahlbetrag an deinen Mann.

      Ich hoffe, dass die Rechnung ohne konkrete Zahlen überhaupt noch verständlich ist und dass ich nicht irgendwo Denkfehler beim Übertragen auf deinen Fall gemacht habe. Denn in meinem Fall sieht die Rechnung noch komplizierter aus, da bei uns auch noch zwei ständig wechselnde Untermieter vorhanden sind, die aber angeblich keine Miete zahlen. Und außerdem der im gemeinsamen Wohneigentum Wohnende die Raten an die Bank alleine bezahlen muss, da ich keine Darlehensverträge mit unterschrieben habe und eigentlich das Haus verkaufen wollte. .*stöhn* ... warum muss das alles so kompliziert sein?! Am Ende der Rechnerei kommt da vermutlich häufig so ein geringer Ausgleichsbetrag heraus, für den sich die ganze Aufregung nicht lohnt. Denn ganz Pingelige müssten eigentlich mindestens jedes Jahr eine neue Berechnung aufstellen, weil bei Annuitäten-Darlehen der zu zahlende Zins ja nicht konstant bleibt.

      LG
      Harmonie
    • RE: Mietausgleich?

      Hallo,
      ich würde das ein wenig anders sehen, denn der KV zahlt ja mit dem Unterhalt an die Kinder quasi schon einen Teil Miete und NK, wenn dann die Kinder wiederrum berücksichtigt werden bei dem Mietausgleich, und er nur für 1/3 der Wohnung diesen bekommen soll statt 1/2 zahlt er in meinem Verständnis für seine Kinder doppelt Miete.

      Er hat meiner Ansicht nach Anspruch auf 1/2 Mietausgleich, und der Anteil, den seine Kinder beanspruchen, zahlt er sozusagen mit dem Unterhalt zurück. Sonst müsste er sich ja theoretisch vom Kindesunterhalt den "Wohnvorteil" wieder abziehen dürfen.....

      Das ist aber jetzt rein nach meinem rechtlichen Verständnis so, ich habe dafür keinerlei Belege und hoffe, ich habe es so richrig erklärt, damit es verständlich ist.

      LG Ruth
    • RE: Mietausgleich?

      Hallo Ruth,

      Sonst müsste er sich ja theoretisch vom Kindesunterhalt den "Wohnvorteil" wieder abziehen dürfen.....

      Soweit ich informiert bin, darf kein ET, also weder Bongerly noch ihr Mann, vom KU einen Wohnwertvorteil/ Mietausgleich im Familien-Wohneigentum abziehen. (Oder ist das bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung befinden anders, als bei minderjährigen Kindern? Ich kann leider den entsprechenden Link nicht mehr finden ... ) Ich würde es ansonsten schon eigenartig finden, wenn man den eigenen Kindern, solange sie noch kein Eigenes Einkommen haben, eine Mietzahlung abverlangen würde, weil die Eltern sich soeben getrennt haben. Und damit sie diese Miete zahlen könnten, würde man wieder mehr Unterhalt an sie zahlen? Das würde nicht viel Sinn machen.

      Unterm Strich sieht es doch so aus: beide ET sind ihrem Einkommen entsprechend unterhaltspflichtig gegenüber ihren volljährigen Kindern; beide ET geben ihren Kindern Wohnraum in der Wohnung, welche beide hälftig besitzen und für die auch beide die Darlehensraten zahlen. Also sieht es in Bezug auf die von den Kindern genutzte Wohnfläche für beide ET finanziell gleich aus und sie können die Kinder auch nicht vor die Tür setzen, um die dadurch frei werdende Wohnfläche anderweitig zu nutzen /vermieten. Folglich kann nur noch die nicht von den Kindern genutzt Wohnfläche für einen eventuellen Nutzungsausgleich zwischen den Eheleuten relevant sein und die gehört nun mal beiden zu gleichen Teilen. Für den Bongerly gehörenden Teil muss sie aber ihrem Mann keine Nutzungsentschädigung zahlen.
      Allerdings würde bei der Unterhaltsberechnung auf Bongerlys Seite ihr Wohnwertvorteil einkommensgleich gewertet werden, geht also in die Haftungsquote für den Volljährigen-KU mit ein.
      Abgesehen davon, wissen wir von Bongerly gar nicht wie der KU berechnet ist und somit würde es wohl zu hypothetisch werden, die Unterhaltsquoten hier noch mit einzubeziehen. Bongerly schrieb lediglich
      Da wir beide ungefähr gleichviel verdienen verzichten wir gegenseitig auf Unterhalt.

      Du schreibst:
      denn der KV zahlt ja mit dem Unterhalt an die Kinder quasi schon einen Teil Miete und NK

      Genau das täte Bongerly aber dann auch, da beide barunterhaltspflichtig gegenüber ihren volljährigen Kindern sind.

      Eine Nutzungsentschädigung während des ersten Trennungsjahres kann übrigens sogar auch ganz aus sogenannten Billigkeitsgründen abgelehnt werden. Denn in dem ersten Trennungsjahr soll ja noch geprüft werden, ob die Ehe nicht doch weitergeführt werden kann, bevor schon alles aufgeteilt und ausgeglichen wird.

      Offenbar gibt es für die Berechnung von Wohnwertvorteilen höchst komplizierte Formeln (für mich zumindest ;) ), die wohl auch nicht immer zu den gleichen Ergebnissen führen - siehe hier.

      LG
      Harmonie
    • RE: Mietausgleich?

      hallo Harmonie,

      Soweit ich informiert bin, darf kein ET, also weder Bongerly noch ihr Mann, vom KU einen Wohnwertvorteil/ Mietausgleich im Familien-Wohneigentum abziehen. (Oder ist das bei volljährigen Kindern, die sich in Ausbildung befinden anders, als bei minderjährigen Kindern?

      minderjährigen Kindern müssen die Eltern kostenlos "Kost, Logie, Kleidung usw." stellen.
      bei volljährigen Kindern haben Eltern ein Wahlrecht, "freie Kost, Logie, Kleidung + Taschengeld" oder "Bares".

      egal wie alt Kind ist, Eltern müssen ja für diese Dinge Geld zahlen. Also gehören Raten für Wohnung schon mit zum Unterhalt.
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    • RE: Mietausgleich?

      Hallo Wolfgang,
      das leuchtet mir ein. Die Raten sind wesentlich für die KU-Berechnung und in Bongerlys Sache wird also durch die Ratenzahlung (gleich hoch bei beiden ET) den volljährigen Kindern von beiden ET freie Logis gegeben, was der restlichen Zahlung, ob nun in Form von Natural- oder Bar-Unterhalt, bei beiden ET anzurechnen ist. Soweit die Trennungsangelegenheit 'KU-Berechnung'. Aber es kann doch nicht sein, dass der Vater nun noch zusätzlich eine halbe Nutzungsentschädigung von der Mutter verlangen kann, für den Wohnraum welchen die Kinder nutzen und der von ihm + der Mutter aus KU-Gründen bezahlt wird? Dann würde, in meinen Augen, letztlich Mutter Bongerly praktisch doppelt für den gleichen Wohnraum zahlen: ein Mal für die Kinder in Form von Raten an die Bank und ein zweites Mal an ihren Mann in Form von Mietausgleich. – Na, vielleicht stehe ich ja hier irgendwie auf dem Schlauch ... und wenn ich den Fuß davon wieder runter kriege, ist es sicher gut zu wissen, was man theoretisch fordern könnte.
      Hhmm, oder war das jetzt von dir, so ganz losgelöst von Bongerlys Sache, die Hilfe-Antwort für den letzten Teil des von dir Zitiertem; sozusagen für eine korrekte KU-Berechnung? – Dann hätte ich das natürlich jetzt ganz blöd vermischt ...

      Lg
      Harmonie
    • RE: Mietausgleich?

      Hallo, Harmonie!

      Du schreibst:
      Die Raten sind wesentlich für die KU-Berechnung ... den volljährigen Kindern von beiden ET freie Logis gegeben ...
      es kann doch nicht sein, dass der Vater nun noch zusätzlich eine halbe Nutzungsentschädigung von der Mutter verlangen kann
      Vielleicht hilft das zum Verstaendnis, wenn wir die einzelnen Teile auseinandernehmen und fiktiv annehmen, dass ein Dritter der Vermieter ist:

      KV und KM besitzen also je zu einem halben Miteigentumsanteil eine Eigentumswohnung und tragen zu gleichen Teilen die damit verbundenen Kreditraten. --> im Innenverhaeltnis sind die beiden quitt, d. h. ein Gesamtschuldnerausgleich findet nicht statt.

      KM wohnt mit den beiden volljaehrigen, sich in Ausbildung/Studium befindenden Kinder in einer Art Wohngemeinschaft in einer Wohnung, fuer die nach Angaben der KM eine ortsuebliche Kalt-Miete von 700,00 EUR zu zahlen waere, ca. 230 EUR pro Person.

      Statt Miete zu zahlen sehen sich KM und die beiden Kindern dem Anspruch des KV gegenueber, eine Nutzungsentschaedigung an den KV zahlen zu muessen - aufgrund des halben Eigentumsanteils: 115 EUR pro Person.

      Da der KV die Nutzungsentschaedigung fuer die Kinder auf seinen KU-Anteil anrechnen kann, wird er die Nutzungsentschaedigung fuer den von den Kindern benutzten Anteil der Wohnung nicht erhalten, sondern verrechnen. Dagegen wird er m. E. eine Nutzungsentschaedigung von ca. 115 EUR (kann man natuerlich auch auf den qm genau berechnen) in Bezug auf die KM verlangen koennen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Mietausgleich?

      Hallo Andreas,

      danke für deine Analyse, die mindestens mir aus dieser Perspektive tatsächlich wunderbar verständlich ist :) ... und auch wesentlich weniger kompliziert als die meinige.

      Manchmal hängt man sich auf der Suche nach Lösungen zu sehr fest an den Berechnungen, die ich in einem vermeintlich passendem Gerichtsurteil gelesen hatte und als juristischer Laie zu verstehen suchte. Um so mehr: Schön, dass es dieses Forum gibt, mit erfahrenen, klar denkenden Helfern, die es vermögen, den Blick auf einfache Lösungen zu lenken.

      LG
      Harmonie