Hallo.
ein Arzt X lebt mit Y in Trennung. Diese Trennung hat bei Y einen schweren Schock ausgelöst. Seitdem nimmt Y Antidepressiva und macht eine Therapie, nach wievor ist Ehemann X der behandelnde Arzt.
Nun hat X seiner neuen Partnerin Z diesen Umstand mitgeteilt, die wiederum diese Information in einer Email ungewollt an Y schickte.
Kann Y ihren Nochehemann X wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht belangen?
Y hat in einer Rundmail an Freunde und Bekannte diese Information gemailt mit dem Hinweis, dass X auch früher an Y alle Infos von Patienten weitergegeben hat. Nun will X seine Nochehefrau Y wegen Rufmord anklagen.
ein Arzt X lebt mit Y in Trennung. Diese Trennung hat bei Y einen schweren Schock ausgelöst. Seitdem nimmt Y Antidepressiva und macht eine Therapie, nach wievor ist Ehemann X der behandelnde Arzt.
Nun hat X seiner neuen Partnerin Z diesen Umstand mitgeteilt, die wiederum diese Information in einer Email ungewollt an Y schickte.
Kann Y ihren Nochehemann X wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht belangen?
Y hat in einer Rundmail an Freunde und Bekannte diese Information gemailt mit dem Hinweis, dass X auch früher an Y alle Infos von Patienten weitergegeben hat. Nun will X seine Nochehefrau Y wegen Rufmord anklagen.