Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

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    • Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Hallo.
      ein Arzt X lebt mit Y in Trennung. Diese Trennung hat bei Y einen schweren Schock ausgelöst. Seitdem nimmt Y Antidepressiva und macht eine Therapie, nach wievor ist Ehemann X der behandelnde Arzt.
      Nun hat X seiner neuen Partnerin Z diesen Umstand mitgeteilt, die wiederum diese Information in einer Email ungewollt an Y schickte.

      Kann Y ihren Nochehemann X wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht belangen?

      Y hat in einer Rundmail an Freunde und Bekannte diese Information gemailt mit dem Hinweis, dass X auch früher an Y alle Infos von Patienten weitergegeben hat. Nun will X seine Nochehefrau Y wegen Rufmord anklagen.
      ?(
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Hallo zusammen,

      ich denke dies geht aus wie das "Hornberger-Schiessen" da dem Arzt erstmal nachgewiesen werden müsste, dass die Kenntnisse der neuen Lebensgefährtin ausschließlich durch den Arzt hätten erfolgen können und nicht andere Umstände dazu geführt haben, dass die Lebensgefährtin an diese Kenntnisse gelangt ist.
      Folglich ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit, StGB §203, nachgewiesen werden müsste.

      Den bereits vollzogenen Arztwechsel ich in dieser Situation auch empfohlen hätte.

      :rolleyes: wieso steht Lebensgefährtin mit Y in email-Kontakt, seltsam ?!

      Sollte sich herausstellen, dass Y mit Ihrer Rundmail "überzogen" hat, könnte dies für sie entsprechende Schadenersatzansprüche bedeuten, sowie die Verwirkung von trennungsbedingter/nachehelicher Unterhaltsansprüche, BGB §1611.
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Y hat in einer Rundmail an Freunde und Bekannte diese Information gemailt mit dem Hinweis, dass X auch früher an Y alle Infos von Patienten weitergegeben hat.


      hmmmm... das ist natürlich eine gewagte Aussage. Kann denn Y nachweisen, daß tatsächlich auch über andere Patienten Infos verraten wurden? Stichhaltig? Wenn nicht, dann IST das Rufmord. Kann auch mal - zu Recht, finde ich - dazu führen, daß der EU verwirkt wird. (wie schäng schon schreibt)

      man sollte eben die Hand, die einen füttert, nicht beissen.

      Die neue LG von X hingegen kann die Info über die Depressionen von Y auch im Supermarkt von der örtlichen Tratschzuständigen erhalten haben... gibt's oft genug.

      viele grüße
      julie
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???


      hmmmm... das ist natürlich eine gewagte Aussage. Kann denn Y nachweisen, daß tatsächlich auch über andere Patienten Infos verraten wurden? Stichhaltig?


      ja, das kann Y

      man sollte eben die Hand, die einen füttert, nicht beissen.



      ...und die Hand die schlägt? Ich bin da eher alttestamentarisch eingestellt: Auge und Auge, Zahn und Zahn.

      Die neue LG von X hingegen kann die Info über die Depressionen von Y auch im Supermarkt von der örtlichen Tratschzuständigen erhalten haben... gibt's oft genug.


      das kann sie aber nicht stichhaltig beweisen und X hat es mündlich sogar zugegeben.
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Original von thunderborn
      ...und die Hand die schlägt? Ich bin da eher alttestamentarisch eingestellt: Auge und Auge, Zahn und Zahn. .


      Hm, von der Hand würde ich mich allerdings auch nicht behandeln und mit Antidepressiva versorgen lassen (was dann eben doch wieder eher unter "füttern" fällt ...).
      Zitatfunktion repariert. mfg WB
      das kann sie aber nicht stichhaltig beweisen und X hat es mündlich sogar zugegeben.


      Im Falle der Rufmordklage müssen weder X noch Z stichhaltig beweisen, dass X die Schweigepflicht nicht gebrochen hat, und mündliche Aussagen kann man jederzeit widerrufen.

      Umgekehrt ist eine E-Mail von Y mit dem geschilderten Inhalt wohl schon ein stichhaltiger Beweis für Rufmord.

      Y wird also meiner Meinung nach ernsthaft in Beweisnot kommen (zu beweisen, dass X seine Schweigepflicht gebrochen hat. Denn nur dann kann Y sich darauf berufen, Tatsachen weitergegeben zu haben - alles andere ist nun mal Rufmord).

      Sabine

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Kann denn Y nachweisen, daß tatsächlich auch über andere Patienten Infos verraten wurden? Stichhaltig?

      ja, das kann Y


      und wie? Tonbandaufnahmen? Emails? Briefe?

      einfach behaupten kann man ja viel. Woher will denn Y das wissen?

      nur die Tatsache, daß die Neue von X über Ys Depressionen Bescheid weiß, heißt noch lange nicht, daß sie auch Infos über andere Patienten hat.

      ...und die Hand die schlägt? Ich bin da eher alttestamentarisch eingestellt: Auge und Auge, Zahn und Zahn.


      ja, das haben - unter anderem - manche Ex-und Nochehefrauen an sich... schade, daß sie nicht erkennen, daß sie damit vor allem sich selbst schaden. Hier in diesem Fall wird wohl die Rufmordklage viel erfolgsversprechender sein als die Klage wegen der gebrochenen ärztlichen Schweigepflicht...

      das kann sie aber nicht stichhaltig beweisen und X hat es mündlich sogar zugegeben.


      Wird er das auch vor Gericht tun?

      original von bineblu
      Y wird also meiner Meinung nach ernsthaft in Beweisnot kommen (zu beweisen, dass X seine Schweigepflicht gebrochen hat. Denn nur dann kann Y sich darauf berufen, Tatsachen weitergegeben zu haben - alles andere ist nun mal Rufmord).


      da kann man für Y nur sehr stark hoffen, daß sie über echte Beweise verfügt, nicht nur "mündlich zugegeben" etc.

      ich verstehe diese Schlammschlacht nicht: wenn X wirklich seiner Neuen Infos über die Krankheit von Y gegeben hat, dann ist das schlimm und muß geahndet werden. ABER doch nicht, indem man irgendwelche Behauptungen verbreitet, sondern idem man sich an ein Organ des Rechts wendet. Da braucht man sich doch nicht wundern, wenn eine Rufmordklage resultiert. Sehr ungeschickt das Ganze... erst denken, dann handeln, wäre die bessere Maxime als irgendwelche selbstgerechten Aktionen.

      mfg
      julie

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von julie ()

    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Hallo zusammen,

      selbst wenn sich X einer Verfehlung der Verschwiegenheit, StGB §203, schuldig gemacht hat, dürfte eine ggf. Klage auf Unterhaltsverwirkung BGB §1611 voll durchdringen, denn auch diese "Wahrheit" darf sie nicht nachteilig gegen den Unterhaltsschuldner verbreiten.
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Hallo thunderborn,

      thunderborn hat geschrieben:
      ...und die Hand die schlägt? Ich bin da eher alttestamentarisch eingestellt: Auge und Auge, Zahn und Zahn.

      :rolleyes:Ob das der ggf. entscheidende Richter auch so sieht und es nicht gar als Selbstjustiz abtut, denn das "Faustrecht" ist schon etwas länger abgeschafft.
      Wenn schon alttestamentarisch, dann dürfte auch das gelten:

      Johannes-Evangelium 8,7:
      Als sie nun fortfuhren, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.

      :D Andreas* würde staunen :D <- only for insider !
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Wenn schon alttestamentarisch, dann dürfte auch das gelten:


      [Klugscheißermodus on] Wobei dein Zitat ja nun aber eindeutig aus dem Neuen Testament stammt ... [Klugscheißermodus off]

      :D
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      wenn X wirklich seiner Neuen Infos über die Krankheit von Y gegeben hat, dann ist das schlimm und muß geahndet werden.


      Mal umgekehrt gefragt: Ist denn X dazu verpflichtet, Z gegenüber den Zustand seiner Ex-Frau zu verschweigen? Kann er das denn überhaupt?

      Ich käme mir als Z jedenfalls ganz schön bescheuert vor, wenn ich über so etwas nicht informiert wäre ... Zumal die beiden Damen ja offensichtlich eigenständig miteinander kommunizieren.

      Sabine
    • (nur ein) Auge um (ein) Auge, (nur einen) Zahn um (einen) Zahn

      Hallo, thunderborn!

      Du schreibst:
      Ich bin da eher alttestamentarisch eingestellt: Auge und Auge, Zahn und Zahn.
      ... und hast damit den Satz - wie so viele - absolut missverstanden. Bei diesem Grundsatz geht es nicht um die Intention, jedes Unrecht mit gleichen Mitteln zurueckzuschlagen.

      Diese bildliche Umschreibung ist nichts anderes als der Rechtsgrundsatz der Verhaeltnismaessigkeit. Denn wie oft ist den getroffenen Menschen danach, dem Widersacher mehr zuzusetzen - bildlich gesprochen eben beide Augen auszustechen und alle Zaehne auszuschlagen. Insofern geht es bei *Aug um Auge* darum, die Konsequenz/Strafe im richtigen Verhaeltnis zur Aktion/Straftat zu setzen.

      J.C. hat selbst das noch etwas zugespitzt: s. o.

      So, dat war jetzt dat Wort zum Sonndach. Die Predigt am WE koennt Ihr Euch schonmal sparen ;)

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Hallo bineblu,

      hmm, wirklich NT nicht AT, naja, war zumindest religiös angehaucht :D

      Zu Deiner Frage, nein, auch Familienangehörige und auch sonstige nahestehende Personen darf ein, hier, "Arzt" keine Einzelheiten offenbaren.
      Die Frage bleibt aber auch offen, ob die neue LG nicht zufällig, in diesem Berufkreis nicht ungewöhnlich, auch die "Arzthelferin", "Schwester" etc. ist, dann würden diese Kenntnisse schon alleinig dadurch an LG gelangen.
    • RE: Ärztliche Schweigepflicht--Rufmord???

      Hallo, Schäng!

      Du schreibst:
      naja, war zumindest religiös angehaucht
      Gemach, gemach. Wir (der *Elch* und ich) kriegen das schon noch hin mit Dir ... :D

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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