Schuldhaftentlassung

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    • Schuldhaftentlassung

      Hallo,
      ich habe mit meine Noch-Ehefrau ein gemeinsames Haus, wir sind beide Darlehensnehmer, und wollten im Rahmen der Trennung meine Frau aus dem Vertrag entlassen.
      Nun spielt der Hauptdarlehensgeber, die Quelle Bausparkasse nicht mit, weil ich nach deren Berechnung nicht Kapitaldienstfähig bin, also mir zu wenig zum Leben bleibt.

      Gerüchteweise habe ich von Urteilen gehört, nach denen die Bausparkasse meine Frau entlassen muss....

      Wer von euch weiss näheres, mir wäre schon sehr daran gelegen Sie aus dem Grundbuch zu haben, im Moment ist noch nicht sicher, ob Sie eine Freistellung im Innenverhältnis akzeptiert....

      Salu2
      Ede
    • RE: Schuldhaftentlassung

      Hallo,

      mein Noch-Ehemann und ich sind in der gleichen Situation. Wir haben ein gemeinsames Haus in dem er mit unseren beiden Söhnen lebt, ich bin vor zwei Jahren mit meiner Tochter ausgezogen. Ich möchte aus der Haftung entlassen werden (da ich aus finanzieller Sicht gar nicht haften kann) und war deshalb auch bei der Bank vorstellig. Mir wurde gesagt, dass ich gerne aus dem Grundbuch gelöscht werden kann, aber nicht aus der Haftung, d.H. ich wäre nicht mehr Mitbesitzer des Hauses, dürfte aber weiterhin haften, was ja auch keinen Sinn macht. Sind die Schulden noch hoch, wird die Bank wohl immer so entscheiden (ich könnte ja mal im Lotto gewinnen oder eine Erbschaft machen - so O-Ton der Bank. Ich muss also warten bis nächstes jahr der Kreditvertrag ausläuft (Ein Währungskredit der jedes Jahr neu ausgehandelt wird) und werde dann nicht mehr unterschreiben, was durchaus zur Folge haben kann, dass mein Mann das Haus verliert.

      gruss Stern
    • RE: Schuldhaftentlassung

      Ich habe diese Situation mit meinem Notar damals durchgespielt. Wenn der Darlehensgeber einen Partner nicht aus der Haftung entlässt, gibt es drei Möglichkeiten, man ist kein Miteigentümer mehr, haftet aber trotzdem. Man behält das Haus gemeinsam und teilt Lasten und Einkommen (z. b. zahlt der darin wohnende Partner Miete) oder man verkauft das Haus bzw. wenn ein Partner nicht mitzieht, strebt eine Teilungsversteigerung an, was auch auf einen Hausverkauf rausläuft.

      Grüße Walter.
    • RE: Schuldhaftentlassung

      Hallo,

      es gibt eine Möglichkeit das Frau aus der Haftung entlassen werden kann. Geht aber nur wenn sie zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung nicht berufstätig war und möglichst schon Kinder da waren. Dann ist nämlich davon auszugehen, dass sie nie in der Lage wäre die Kredite zu bedienen. Und dann ist das sittenwidrig. Ich weiss nur nicht wie es sich verhält wenn frau im Erziehungsurlaub ist.

      So ist zumindest mein Wissensstand.

      Sophie
    • RE: Schuldhaftentlassung

      Hallo Sophie6,

      nicht nur weil ich ehemals selbst in der Lage war, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es als sittenwidrig gilt, wenn ein nicht beruftätiger Ehepartner mit Kindern zusammen mit seinem Ehepartner einen Darlehensvertrag unterschreibt. Schließlich besteht unter den Darlehenspartnern ein Ehevertrag und sie erwirtschaften ihre Einkommensverhältnisse gemeinsam selbst wenn einer „nur“ die Kinder und den Haushalt betreut ;). Wäre es anders, gäbe es in den Foren auch kaum so viele existenzielle Fragen zu Zugewinnausgleich und Unterhaltspflichten ...

      Hallo edeblee,

      Voraussetzung wird sicher immer sein, dass die Einkommensverhältnisse des verbleibenden Darlehensnehmer ausreichen, um sämtliche Verbindlichkeiten tragen zu können und trotzdem noch über genug Geld für die sonstigen Lebenshaltungskosten zu verfügen. Und bei dir klingt es so, dass die anderen Darlehensgeber-Banken dich für kapitaldienstfähig halten (wussten vielleicht nichts von eurem Getrenntleben?):
      Nun spielt der Hauptdarlehensgeber, die Quelle Bausparkasse nicht mit, weil ich nach deren Berechnung nicht Kapitaldienstfähig bin, also mir zu wenig zum Leben bleibt.


      Bei uns war es zwar keine Bausparkasse, aber es lief recht unproblematisch, dadurch dass wir schließlich umgeschuldet haben und die passende Bank fanden. Aufgrund der Tatsache dass wir zumindest auf dem Papier verheiratet waren, brauchte die Bank auch keine potentiellen Unterhaltszahlungen (die es aber bei uns wirklich nicht gab) in die Kapitaldienstfähigkeits-Berechnungen mit einbeziehen. Schließlich kann auch eine Bank oder Bausparkasse niemals eine Garantie haben, dass die Ehe eines Paares eine Zinsbindungsfrist lang hält oder dass beide Ehepartner zahlungsfähig bleiben. Dafür hat die Bank als Sicherheit die eingetragene Grundschuld. Bei der neuen Bank wurde nur der Ehemann Darlehensnehmer und ich musste lediglich eine Zusatzerklärung abgeben, in der ich als Miteigentümer der Sicherung durch die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte zustimme. Außerdem mussten wir den Anteil der bis dahin schon getilgten Schulden im Grundbuch löschen lassen,( damit wir hierüber später nicht etwa neue Schulden aufnehmen könnten).

      Zur eigenen Sicherheit, solltest du allerdings selbst sehr genau deine finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen und alle möglichen Belastungen, die im Darlehenszeitraum zukünftig noch auf dich zukommen könnten, mit in die Berechnung mit einbeziehen: ev. Unterhaltspflichten, ev. Wohnwertvorteil-Ausgleich an deine noch-Ehefrau, steigende Hausnebenkosten, Hausinstandhaltungskosten, ist dein Arbeitsplatz relativ sicher etc.

      LG
      Harmonie
    • RE: Schuldhaftentlassung

      Hallo,
      genau in die Richtung ging die Aussage meiner Notarin und auch die Argumentation der BHW, die meine Noch-Frau aus der Schuldhaft entlassen hat. Nun stellt sich im Moment noch die LBS quer...
      Kennt einer von euch das entsprechende Urteil, nachdem eine Frau die zur Darlehensname nicht berufstätig war, es die ganze Zeit nicht war, und nun auch nicht sein wird, quasi nicht in den Vertrag eingestiegen ist?
      Würde mir sehr helfen!
      Danke und Gruss
      EDE
    • RE: Schuldhaftentlassung

      Hallo,

      ich bin gerade dabei das Haus von meiner Frau zu übernehmen, die Banken insbesondere Postbank hatten kein Problem meine Frau dazu aus der Grundschuld zu entlassen.

      Ein vielleicht sinnvoller Tipp trotzdem:

      Bis zum Auslauf der Zinsbindungsfrist sind es bei mir nur noch 1,5 Jahre, die Postbank war so kulant, mich bei einem starken Zinsvorteil vorzeitig aus dem Vetrag zu lassen,wenn ich neu abschliesse und ist mir stark bei der Vorfälligkeitsentschädigung entgegengekommen.

      Nebenbei habe ich aber auch die Belastung gesenkt (bei Erhöhung Sondertilgungsmöglichkeit), vielleicht ist es ja bei Dir auch möglich, so hast Du mehr Geld monatlich zur Verfügung.

      Die Banken stellen nämlich hohe Anforderung an die verbleibende Liquidität (habe knapp 1000 euro Netto nach Abzug aller Verpflichtungen und dies ist nach Aussage der Postbank gerade ausreichend, weil der Bedarf angeblich mit Einkommen steigt, aber Hartz4 Empfänger müssen mit 350 Euro auskommen:-)

      Frag doch mal die Bank!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von heinrichxxy ()