Unterhalt, Selbstbehalt

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    • Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo!

      Habe mich vom Kindsvater getrennt, wir waren nicht verheiratet.
      Bekomme mein Kind erst in ein paar Wochen und möchte mich vorab schon einmal über Unterhalt und Selbstbehalt informieren.

      Ich wurde von einer Bekannten darüber informiert, dass der Regelsatz für den Unterhalt im Moment bei 204€ liegt. Der Kindsvater verdient jedoch im Schnitt nur 950€ monatlich und ist auch noch verschuldet. Wie hoch ist der Selbstbehalt? Sollte ich besser gleich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen oder versuchen Unterhalt über einen Anwalt zu fordern? Stimmt es auch, dass Unterhaltszahlungen Vorang haben vor Schuldenrückzahlungen?

      Liebe Grüße
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Also nach meiner Berechnung hast Du Anspruch auf 12 € Unterhalt, für das Kind, da Ex sonst unter seinem notwenigen Selbstbehalt von 890,00 € liegt.

      950,00 € - 5 % berufsbedingter Aufwendungen = 902,50 €

      Wegen der Schulden geht dein Freund am besten gleich in Privatinsolvenz, denn Kindesunterhalt hat immer Vorrang.

      Beutreuungsunterhalt, der Dir ja auch zustehen würde, kannst Du in den Wind schreiben.

      Du solltest ganz schnell ALG II beantragen.

      liebe Grüße

      Gabi
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Danke für die schnelle Antwort.
      Also kann ich im Prinzip auch gleich den Antrag abgeben, oder?
      Ist der Selbstbehalt bei 890€ festgesetzt oder gibt es da individuelle Sätze? Was wäre wenn er keine Privatinsolvenz anmeldet, könnte ich ihn dann direkt zur Kasse beten?
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo,

      darf ich antworten :)

      Ein kurzer Blick unter Nr. 3 zu den "Anmerkungen" der DT reicht:

      3. Berufsbedingte Aufwendungen, ....

      famrz

      Gruss Stern

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stern0190 ()

    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo Stern ,

      und ich verweise auf 24 verschiedene UHL mit ihren unterschiedlichen Anrechnungen der berufsbedingten Aufwendungen, siehe hier !
      Da Franzi nichts über die Zuständigkeit eines OLG berichtet hat, kann auch über die verschärfte Unterhaltspflicht des KV nichts geäußert werden, diese sich ja schon alleinig aus dem BGB ableiten liese.
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Nochmals zu Dir Stern,

      das OLG Köln kennt keine 5%, die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken erwarten bei Mangelfällen den konkreten Nachweis. Dies nur ein ganz kurzer Einblick in die UHL ohne jetzt weitere zu überprüfen und zu zitieren.

      Hallo Franzi,

      für die korrekte Beurteilung des Selbstbehaltes des KV wäre es wichtig zu wissen, welches OLG hierfür zuständig wäre, zu ermitteln hier

      Woraus reslultiert sich der sicherlich geringe Verdienst von "nur" 950€ ?

      Hat der KV noch Eltern, die nicht gerade als "arm" zu bezeichnen sind ?
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Original von Schäng
      Nochmals zu Dir Stern,

      das OLG Köln kennt keine 5%, die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken erwarten bei Mangelfällen den konkreten Nachweis. Dies nur ein ganz kurzer Einblick in die UHL ohne jetzt weitere zu überprüfen und zu zitieren.




      Hallo,

      andere OLG kennen die 5%-Pauschale, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro.

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stern0190 ()

    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo Schäng


      Hallo Gabik,

      welches OLG ist denn für unsere neue willkommene Userin "Franzi20" zuständig, dass Du so großzügig mit den berufsbedingten Ausgaben umgehst


      Also ich bin rechtlich von den süddeutschen Leitlinien ausgegangen und menschlich davon, dass er:

      1.) Irgendwie zur Arbeit kommen muss

      2.) besser gekleidet sein muss, als ein Sozialhilfeempfänger, da er ja Arbeit hat.

      3.) Bewerbungen schreiben muss, damit er einen besser bezahlten Job bekommt

      Liebe Grüße

      Gabi

      PS: Sorry Franzi20, dass ich vergessen habe, dich anfangs zu begrüßen. Aber ich bin noch "Frischling"
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo,

      der Selbstbehalt von 890 Euro gilt für die alten Bundesländer, die Ossis müssen mit weniger auskommen (warum auch immer, meiner Meinung nach ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz).

      Die Eltern des Vaters müssen auch zahlen, haben aber einen Selbstbehalt von 1250 Euro.

      Wie hoch sind denn die Schulden? Wann wären sie abbezahlt?

      Ansonsten gilt: KU hat Vorrang vor Schulden, also soll der Vater die Zahlung sofort einstellen und entsprechend alles überm Selbstbehalt als KU zahlen. Privatinsolvenz ist zumutbar und sollte angestrebt werden. Stellt sich für mich als Laie allerdings die Frage, woher er das Geld für eine solche hernehmen soll...

      Eventuell wäre noch ein Zweitjob anzuraten, so dies möglich und zumutbar ist. Noch eine weitere Idee: ergänzendes ALG-2 für den Vater beantragen. Da weiß ich aber nicht, ob das erfolgversprechend ist.

      Flory
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo Franzi20

      Danke für die schnelle Antwort.
      Also kann ich im Prinzip auch gleich den Antrag abgeben, oder?
      Ist der Selbstbehalt bei 890€ festgesetzt oder gibt es da individuelle Sätze? Was wäre wenn er keine Privatinsolvenz anmeldet, könnte ich ihn dann direkt zur Kasse beten?


      Wie willst Du Ihn denn bei diesem Einkommen privat zu Kasse bitten?

      Er macht sich unter Umständen strafbar, wenn er die Schulden unter falschen Voraussetzungen machen konnte. Das heißt, wenn er bei Aufnahme der Schulden z.B. Dein Einkommen mit angegeben hat.

      Dann musst Du für die Schulden auch gerade stehen, sofern Du einen Vertrag mit unterschrieben hast.

      Auch Dir bleibt dann letztendlich nur die Privatinsolvenz, damit zumindest Dein ALG II, die KdU und der Unterhaltvorschuss vom Jugendamt geschützt sind.
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo Flory

      Noch eine weitere Idee: ergänzendes ALG-2 für den Vater beantragen. Da weiß ich aber nicht, ob das erfolgversprechend ist.


      Damit hat der Kindesvater keine Chance. Er verdient genug, um sich selbst zu unterhalten, kann aber kein Kind unterhalten und KU hat wie schon mehrmals gesagt im ALG II nur statistischen Wert. Auch wenn der Unterhalt tituliert wurde bzw. durch ein Gerichtsurteil festgelegt wurde. Sie leben ja nicht mehr in einem Haushalt.

      Etwas anderes wäre es, wenn Franzi20, das Kind und Ihr Freund noch in einem Haushalt leben würden.

      Zusammen genommen würde aber dann sogar weniger raus kommen. Halte ich auch für einen Irrsinn, aber es ist so.

      Franzi20 bekommt ALG II + Alleinerziehendenzuschlag sowie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, das Kindergeld und die KdU.

      Sie hat damit mehr Einkommen, als ihr Exfreund. Und solange das ALG II für Singles höher ist, als für die erwachsenen Mitglieder einer BG wird sich daran auch nichts ändern.

      Aber die Regierung arbeitet ja schon fleißig an einem ALG II - Optimierungsgesetz.
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Habe jetzt mal nachgeschaut, für mich wäre OLG Zweibrücken zuständig.
      Ich habe weder irgendwelche Verträge noch sonstiges mit meinem Namen für oder mit ihm unterzeichnet.
      Den Antrag für ALG II kann ich ja sowieso erst abgeben wenn der Kleine da ist. über Zusatzgelder wurde ich auch bereits informiert.
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Der KV schafft 12 St. SChichten in rollenden Wochen, also wäre die Sache mit dem Zweitjob schon so gut wie erledigt. Die Schulden belaufen sich auf mehrere Tausend Euro, wie und wann die abbezahlt wären, weiß ich leider nicht. Die ganzen Schulden sind ja auch erst durch mich so richtig ans Licht gekommen, als ich seine Unterlagen sortiert habe, was mich ja im Prinzip nichts angegangen wäre. Seine Eltern wussten ja auch von nichts. Er will sich ja gar nicht helfen lassen.
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Der KV arbeitet bei einem Sicherheitsdienst, daher verdient er dementsprechend auch nicht so viel. Es kommt auch immer drauf an, wie viele Nacht- bzw. Tagschichten er schafft. Daraus ergibt sich aber im Schnitt ein Netto-Einkommen von ca.950€. oder weniger. Brutto-Einkommen liegt bei ca. 1300-1400€.
      Sein Vater ist seit diesem Jahr arbeitslos und seine Mutter ist Hausfrau.
      Wieso können seine Eltern zur Kasse gebeten werden? Die haben doch mit der Sache nichts zu tun.
    • RE: Unterhalt, Selbstbehalt

      Hallo Franzi,

      Original von Franzi20
      Der KV arbeitet bei einem Sicherheitsdienst, daher verdient er dementsprechend auch nicht so viel. Es kommt auch immer drauf an, wie viele Nacht- bzw. Tagschichten er schafft. Daraus ergibt sich aber im Schnitt ein Netto-Einkommen von ca.950€. oder weniger. Brutto-Einkommen liegt bei ca. 1300-1400€.
      Um eben diese Schwankungen auszugleichen, wird die Unterhaltsberechnung auf der Basis eines Durchschnittseinkommens vorgenommen, dafür wird in aller Regel das Jahresnettoeinkommen gebildet und dann durch zwölf geteilt.


      Original von Franzi20
      Wieso können seine Eltern zur Kasse gebeten werden? Die haben doch mit der Sache nichts zu tun.
      so würde ich das nicht sagen, immerhin sind es die Großeltern und somit in gerader Linie mit dem unterhaltsbedürftigen Kind verwandt. Und damit sind sie nach BGB § 1601 für den Enkel unterhaltspflichtig - deine Eltern sind natürlich genauso unterhaltspflichtig.

      Da aber beim Enkelunterhalt höhere Selbstbehalte gelten, kann man bei 'seinen' Eltern schon mal davon ausgehen, dass sie als nicht leistungsfähig anzusehen sind:
      Original von Franzi20
      Sein Vater ist seit diesem Jahr arbeitslos und seine Mutter ist Hausfrau.


      Gruß
      rabma