Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

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    • Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      Hallo liebe Gemeinde,

      nun sie ist beschlossen und doch was heißt das jetzt?

      Hier mal meine Fragen:

      Also bis 6.Lj. soll man(n) unterhalt zahlen i.H.v. 87 % des doppelten Kinderfreibetrags?

      also Kinderfreibetrag = 1.824 = doppelter = 3.648
      davon 87 % = 3.173,76
      so und nu durch 12 = 264,48 €

      richtig ??

      und das mit der kindergeldanrechnung hab ich jetzt so verstanden, dass die hälfte angerecnet werden kann:

      264,48 - 77 = 187,48 €

      richtig?

      nun dann zahlt mein partner jetzt anstelle von 177 € die ausgerechneten 187,48 €? ( sind ja "nur" 10,48 € mehr)

      LG mellipop
      *ich hoffe ich hab alles richtig verstanden*
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      Hallo mellipop,

      Original von mellipop
      also Kinderfreibetrag = 1.824 = doppelter = 3.648
      davon 87 % = 3.173,76
      so und nu durch 12 = 264,48 €
      richtig ??

      ja, so würde ich das auch sehen - evtl. gibt es noch irgendwelche Rundungen, auf ganze EURO-Beträge.


      Original von mellipop
      und das mit der kindergeldanrechnung hab ich jetzt so verstanden, dass die hälfte angerecnet werden kann:
      264,48 - 77 = 187,48 €
      richtig?

      auch das sehe ich genauso.

      Wohlgemerkt, dabei handelt es sich um den Mindestunterhalt.

      Gruß
      rabma
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      Hallo rabma,

      Wohlgemerkt, dabei handelt es sich um den Mindestunterhalt.


      und was heißt das jetzt?

      also nehmen wir an der Unterhaltspflichtige hat ein netto-einkommen von 1.300 €, also berienigtes von ca. 1.235 €. dann würde doch die regelung von oben zu treffen, oder nicht?

      und nu, die sagen ab 01. april 2006 . muss man dann jetzt gleich mehr zahlen, oder sollte man warten?

      Sachverhalt: Unterhaltspflichtiger überweist immer zum 15. des Monats, d.h. er hat noch nicht überwiesen. eine schriftliche regelung zum unterhalt gibt es nicht, da unterhaltspflichtiger von "alleine" und von anfang an gezahlt hat.

      Danke schon mal im voraus.

      Liebe Grüße
      mellipop
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      Original von mellipop
      und nu, die sagen ab 01. april 2006 . muss man dann jetzt gleich mehr zahlen, oder sollte man warten?

      Hallo mellipop,

      das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und am 1. April 2007 in Kraft treten. ;)
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      oh..shit lesen soll gelernt sein :D

      dann haben wir ja noch ein bisschen ruhe

      mellipop
      *aufatmend*
      Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........

      Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      Hallo mellipop,

      Original von mellipop
      also nehmen wir an der Unterhaltspflichtige hat ein netto-einkommen von 1.300 €, also berienigtes von ca. 1.235 €. dann würde doch die regelung von oben zu treffen, oder nicht?
      das ist für mich bisher noch ein großes Geheimnis geblieben, inwieweit es dann irgendetwas ähnliches wie die Düsseldorfer Tabelle mit irgendwelchen Einkommensgruppen geben wird.

      Ich wollte mit meiner Betonung auf Mindestunterhalt nur andeuten, dass für wirklich Gutverdiener vermutlich schon mehr KU fällig wird, also nur der von Dir errechnete Betrag. Das liegt halt an der Formulierung:
      "§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
      (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes..."

      Die Düsseldorfer Tabelle baute ja bisher immer auf der Regelbetrag-Verordnung auf - diese wird zukünftig ersatzlos gestrichen, die 100% Grenze für den KU wird in Zukunft auf dem EStG aufgesetzt...

      Zum Vergleich, die momentan noch gültige Formulierung des entsprechenden Paragraphen:
      "§ 1612a Art der Unterhaltsgewährung bei minderjährigen Kindern
      (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung verlangen."


      Zum Rest hat Dir ja schon Fuerte Entwarnung gegeben.

      Lieben Gruß
      rabma
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      hallo Melli, das Kabinett kann keine Gesetze "verabschieden" !

      man nennt das umgangssprachlich so, wenn wenn das Kabinett einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. Erst der BT kann ein Gesetz beschließen.

      d.h., der Gesetzentwurf geht jetzt seinen parlamentarischen Weg, da können auch noch Änderungen reinkommen, wird dann irgendwann (geplant Herbst d.J.) verabschiedet, muß dann noch vom Bundespräsi unterschrieben werden.

      wenn alles klar ist wird der Verband, hier im Forum, evtl. wird es dazu Chat(s) geben, und in Bezirksstellenveranstaltungen alles wissenswerte, auch evtl. neue Berechnungen, an die Betroffenen weitergeben. Und nicht zuletzt auch mit unseren Merkblättern.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      Hallo,

      und was passiert mit den Vätern die mehr als 100 % vom Regelunterhalt zahlen? Ändert sich auch was oder bleibt das gleich?

      Gibt es in Zukunft nur noch einen Unterhaltssatz pro Altersstufe?

      An welcher Stelle stehen eigentlich die volljährigen Kinder?



      Sophie
    • RE: Unterhaltsreform..beschlossen..und nu

      hallo Sophie, wir wissen doch auch nicht mehr als in den offiziellen Verlautbarungen steht. Link ist ja vorhanden, kannst gerne nachlesen.

      wie dann alles genau gehandhabt wird kann man erst nach Verabschiedung des Gesetzes sehen, dann wird ISUV nach seinen Möglichkeiten, siehe oben, darüber informieren.

      und auch dann wird sicher so mancher knifflige Fall erst Jahre später von den Gerichten geklärt werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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