Hallo liebe Gemeinde,
nun sie ist beschlossen und doch was heißt das jetzt?
Hier mal meine Fragen:
Also bis 6.Lj. soll man(n) unterhalt zahlen i.H.v. 87 % des doppelten Kinderfreibetrags?
also Kinderfreibetrag = 1.824 = doppelter = 3.648
davon 87 % = 3.173,76
so und nu durch 12 = 264,48 €
richtig ??
und das mit der kindergeldanrechnung hab ich jetzt so verstanden, dass die hälfte angerecnet werden kann:
264,48 - 77 = 187,48 €
richtig?
nun dann zahlt mein partner jetzt anstelle von 177 € die ausgerechneten 187,48 €? ( sind ja "nur" 10,48 € mehr)
LG mellipop
*ich hoffe ich hab alles richtig verstanden*
nun sie ist beschlossen und doch was heißt das jetzt?
Hier mal meine Fragen:
Also bis 6.Lj. soll man(n) unterhalt zahlen i.H.v. 87 % des doppelten Kinderfreibetrags?
also Kinderfreibetrag = 1.824 = doppelter = 3.648
davon 87 % = 3.173,76
so und nu durch 12 = 264,48 €
richtig ??
und das mit der kindergeldanrechnung hab ich jetzt so verstanden, dass die hälfte angerecnet werden kann:
264,48 - 77 = 187,48 €
richtig?
nun dann zahlt mein partner jetzt anstelle von 177 € die ausgerechneten 187,48 €? ( sind ja "nur" 10,48 € mehr)
LG mellipop
*ich hoffe ich hab alles richtig verstanden*
Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile..........
Meine Auskünfte sind nur Denkanstöße und nicht rechtsverbindlich. Für eine ausführliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater vor Ort auf.
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