Angepinnt Aufteilung der gemeinsamen Steuerrückerstattung

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    • Aufteilung der gemeinsamen Steuerrückerstattung

      Hallo,

      falls Uneinigkeit über die Aufteilung der gemeinsamen Steuerrückerstattung besteht, kann auch Antrag auf Aufteilung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

      Nach Abzug der Steuerabzugsbeträge und geleisteten Vorauszahlung, wird die Rückerstattung im Verhältnis der bei den Ehegatten einbehaltenen Lohn- und Kapitalertragssteuer aufgeteilt (BFH_Rechtsprechung, siehe hierzu BStBl. 1990 II, S. 41 und 520.), falls die Voraussetzung für die Auszahlung auf ein gemeinsames Konto nicht gegeben ist.

      Dies kann aber, für den geringer verdienenden Teil auch schlechter aus gehen als 50:50. Also einigt euch!


      Thilo