Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

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    • Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      Wenn die nichteheliche Mutter eines Kindes auf Betreuungsunterhalt klagt und der KV einen anderen Wohnsitz als die Kindesmutter hat, welches Familiengericht ist zuständig? Das Familiengericht welches sich am Wohnsitz der Kindesmutter befindet oder das des Kindesvaters?

      In meinem Fall erklärt sich das an meinem Wohnsitz ansässige Familiengericht für unzuständig und gibt den Fall an das dem Wohnort des Kindesvaters zuständige Familiengericht ab.

      Für mich ergeben sich dadurch gravierende Nachteile wenn ich beim Prozess anwesend sein will, da für mich Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Betreuungskosten für die Zeit des Prozesses entstehen.

      Xena
    • RE: Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      Ich habe gerade ich eine gegenteilige Aussage gelesen:

      "Gericht, zuständiges
      In Unterhaltsprozessen und Kindesangelegenheiten ist zuständiges Gericht das, in dessen Bezirk der Unterhaltsberechtigte bzw. das Kind seinen Wohnsitz hat."

      Kann ich mich darauf berufen?

      Sollte der Rechtsstreit tatsächlich am Wohnort des Kindesvaters ausgetragen werden würde es für mich als Mutter eines Säuglings einen erheblichen Mehraufwand darstellen am Prozeßtermin persönlich teilzuhaben.

      Besteht die Möglichkeit den Kinbdesvater an den Kosten des Mehraufwandes zu beteiligen?
    • RE: Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      Original von Xena
      Ich habe gerade ich eine gegenteilige Aussage gelesen:

      "Gericht, zuständiges
      In Unterhaltsprozessen und Kindesangelegenheiten ist zuständiges Gericht das, in dessen Bezirk der Unterhaltsberechtigte bzw. das Kind seinen Wohnsitz hat."

      Kann ich mich darauf berufen?



      Besteht die Möglichkeit den Kindesvater an den Kosten des Mehraufwandes zu beteiligen?


      Nein, denn wie schon richtig beschrieben, es handelt sich bei Kindesangelegenheiten, also bei KU, in dessen Bezirk zuständiges Gericht!

      Darauf kann man sich bei BU NICHT berufen!

      Die Kosten des Mehraufwandes bekommt man bei Obsieg erstattet. Wird dann vom Gericht festgelegt bei Urteilsverkündung, wer wem zu welchen Teilen die Auslagen zu erstatten hat.

      Gruss goodmen
    • RE: Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      Original von goodmen
      Darauf kann man sich bei BU NICHT berufen!

      Hallo zusammen,

      nach § 642 Abs. 3 ZPO würde es gehen:

      (3) Die Klage eines Elternteils gegen den anderen Elternteil wegen eines Anspruchs, der die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft, oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch bei dem Gericht erhoben werden, bei dem ein Verfahren über den Unterhalt des Kindes im ersten Rechtszug anhängig ist.
    • RE: Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      hallo Xena, es geht um Deinen Unterhalt ,und nicht um den des Kindes.
      Was meint denn Dein RA dazu ? Gerichte prüfen i.d.R. schon die Zuständigkeiten

      Besteht die Möglichkeit den Kinbdesvater an den Kosten des Mehraufwandes zu beteiligen?
      k.A. sooo teuer wird eine Fahrkarte oder Benzingeld dahin nicht sein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      Besteht die Möglichkeit den Kinbdesvater an den Kosten des Mehraufwandes zu beteiligen?
      k.A. sooo teuer wird eine Fahrkarte oder Benzingeld dahin nicht sein.[/quote]

      Als Empfängerin von ALG2 im Zusammenhang mit der angeblichen Leistungsunfähigkeit des KV, ist jede nicht unbedingt erforderliche Ausgabe ein Zuviel...und schließlich kommen zu den Fahrtkosten noch Betreuungskosten hinzu. Oder soll ich ein potentiell schreiendes Kind mit in den Gerichtssaal nehmen?

      Deshalb steht nach wie vor die Frage im Raum:

      Welche Möglichkeiten gibt es den Kindesvater an den Kosten des Mehraufwandes (Reisekosten, Betreuungskosten, womöglich Übernachtungskosten) welcher der Kindesmutter durch die Austragung des Prozesses am Wohnort des Kindesvaters entstehen, zu beteiligen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Xena ()

    • RE: Zuständiges Gericht für den BU der nichtehelichen Mutter

      Hallo,

      wie gesagt, das sind Kosten und Auslagen, die bei der Urteilsverkündung mit drinnenstehen, wer wem wieviel erstatten muss und übernehmen muss.

      Wenn der Kläger verliert, dann muss er die Kosten selber tragen.

      Die Kosten müssen vom Kläger oder Beklagten vorgeschossen werden.

      Gruss goodmen