Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

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    • Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo zusammen,

      wir haben derzeit Streß mit der Ex meines Mannes zum Thema EU. Mein Mann und ich haben einen 1 jährigen Sohn, die Scheidung meines Mannes war vor ca. 5 Jahren. Nun sind bei der Unterhaltsberechnung ja alle Kinder gleichgestellt, aber bei der EU Berechnung werden nur die gemeinsamen Kinder abgezogen, vom dem Rest 3/7 für die Ex und dann kommt erst der Unterhalt für unseren Sohn. Nun sagte uns unsere Anwältin, dass ein Gesetz auf dem Weg ist, dass sich dies dann ändert, dann sollen alle Kinder vorrangig vor den Expartnern sein. Weiss einer, wie lange es noch dauert, bis das Gesetz Gültigkeit erlangt?

      Vielen Dank
      Nic
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo Nic,

      nach BGB §1609 ist m.W. Euer gemeinsames Kind gleichberechtigt der Gegenpartei. Wenn jedoch durch Dich ebenfalls die Barunterhaltspflicht Eures Kindes gesichert wäre, könnte dahingehend entschieden werden.

      Weiss einer, wie lange es noch dauert, bis das Gesetz Gültigkeit erlangt?

      [IMG]http://mitglied.lycos.de/Irmgardo/sm/glask1.gif[/IMG]
      hmmm, meine schlaue Kugel sagt nix dazu !

      Aber ich befrage mal mein [IMG]http://mitglied.lycos.de/Irmgardo/sm/verueckt.gif[/IMG] auch nix !
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hi Schäng,
      schade, dass deine Kugel nix sagt ;-). Bei uns geht es jedenfalls hin und her, unsere Anwältin rechnet unser Kind vorrangig, die gegnerische Anwältin eben nicht, da das Gesetz noch nicht durch sei. In diesem ganzen hin und her wüsste ich halt gerne, wie weit dieser Entwurf schon vorgedrungen ist, deshalb auch meine Frage.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Nic
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo Nic,

      bevor ich jetzt anfange mögliche Einzelfallentscheidungen zu erörtern, wären viel zu viele, möge die Anwältin doch bitte erstmal die für ihre Argumentation zu Grunde liegende Rechtssprechung offenbaren bzw. Ihre von 1609 abweichende Meinung deutlich begründen.
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo Schäng,
      ich nehme mal an, du meinst die Anwältin der Gegenseite, da weiss ich ehrlich nicht, wie wir sie fragen sollen. Wir haben nun einen letzten Vergleichsvorschlag bekommen, auf den wir wahrscheinlich nicht eingehen werden, und dann wird die Sachlage vom Gericht geklärt. Danke für deine Hilfe.

      LG
      Nic
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Original von Nic
      Nun sind bei der Unterhaltsberechnung ja alle Kinder gleichgestellt, aber bei der EU Berechnung werden nur die gemeinsamen Kinder abgezogen, vom dem Rest 3/7 für die Ex und dann kommt erst der Unterhalt für unseren Sohn.

      Hallo Nic,

      wenn kein Mangelfall vorliegt, dann zielt die Gegenseite hier vermutlich auf das "nicht eheprägende" Kind und nicht auf die Rangfolge (1609 BGB) ab. Dazu BGH IVb ZR 36/86 vom 25.02.1987:

      Bei der Bemessung des Unterhalts eines geschiedenen Ehegatten nach einer Quote vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts nur dann rechtlich bedenkenfrei, wenn es um den Unterhalt für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten oder für ein Kind des Unterhaltspflichtigen geht, für das er bereits während der Ehe aufzukommen hatte, so daß bereits die ehelichen Lebensverhältnisse durch diese Unterhaltsverpflichtung mit geprägt wurden.
      ... ... ...

      Quelle: BGHR Z
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      hallo Nic, es ist eine Reform des Unterhaltsrechtes auf dem parlamentarischem Weg, soll im Herbst verabschiedet werden, wird dann wohl in 2007 in Kraft treten.

      da soll dann u.a. der Vorrang aller minderjährigen Kinder vor Erwachsenen festgeschrieben werden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo Nic!

      Habe mit großem Interesse die Diskussion verfolgt, da ich in einer ähnlichen Situation stecke. Jetzt wurde mir mehrmals mitgeteilt, dass sich der Gesetzesentwurf nur auf die Mangelfallberechnung bezieht, die bei mir nicht vorliegt. Wie sieht es denn bei Euch diesbezüglich aus? Ich habe z.B. keine positive Änderung für mein jüngstes Kind zu erwarten, dieses wird auch weiterhin nicht eheprägend sein und somit nachrangig auf Unterhalt warten können, da eine gut verdienende Erwachsene vorrangig bedient wird... Horror!
      Trotzdem Frohe Ostern!
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo Catman,

      bei uns liegt auch kein Mangelfall vor (zum Glück), aber trotzdem darf nach Abzug aller Unterhalte der Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten werden, so hat es jedenfalls unsere Anwältin erklärt, nachdem die Gegenseite 50% der Einkünfte meines Mannes wollte und er dann noch für den gemeinsamen volljährigen Sohn, der bei uns lebt (Muttern zahlt nix) und unser Kind Unterhalt aufbringen müsste, womit er dann deutlich unter dem Bedarfskontrollbetrag lieben würde. Bin mal gespannt, wie die Sache weitergeht, Ex könnte selbst arbeiten, findet aber -laut Aussage ihrer Anwältin- keine Halbtagsstelle.

      LG
      Nic
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Original von Wolfgang Becker
      da soll dann u.a. der Vorrang aller minderjährigen Kinder vor Erwachsenen festgeschrieben werden.


      Original von Catman68
      jetzt wurde mir mehrmals mitgeteilt, dass sich der Gesetzesentwurf nur auf die Mangelfallberechnung bezieht, die bei mir nicht vorliegt.


      da bei uns auch Nachwuchs geplant ist, würde mich dieser Sachverhalt sehr interessieren - aber diese 2 Aussagen widersprechen sich. Ich hoffe, daß Wolfgang Recht hat!

      julie
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo!
      Das hatte ich auch gehofft... Leider bezieht sich die Neuregelung aber wirklich nur auf die paar Mangelfälle, zu denen auch wir nicht gehören. Somit werden meine beiden Kinder aus zweiter Ehe auch zukünftig unterschiedlich, nämlich vor- und nachrangig, behandelt. Ist für mich unglaublich aber leider wahr.
      Wie sieht denn Eure Situation genau aus?
      LG
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hi Catman!

      (der Nick gefällt mir - habe selbst 3 Katzen!)

      Mein Mann ist seit Ende 2004 geschieden und zahlt EU und KU, die Ex darf lt. Vergleich anrechnungsfrei hinzuverdienen bis die gemeinsame Tochter (jetzt 11,5) 18 ist oder die Schulausbildung beendet hat, danach verzichtet sie auf Aufstockungsunterhalt.

      Wir sind seit Juli 2005 verheiratet, die Ex lebt seit August 2005 mit einem wohlhabenden Witwer zusammen, wir hoffen aus Gründen des allgemeinen Seelenfriedens (und nebenbei auch aus pekuniären Überlegungen) daß diese Beziehung lang halten wird.

      Mein Mann war bis März 2006 Angestellter im öffentlichen Dienst, seit 1.4.06 ist er selbständig.

      Ich bin jetzt 31, habe noch keine eigenen Kinder, und da mein Mann auch schon 40 ist, planen wir für die nächste Zeit Familienzuwachs. Ein Mangelfall wird er so schnell nicht werden. Aber ich habe sowieso vor, auch mit Kind(ern) möglichst schnell wieder zu arbeiten.

      wenn die Reform wirklich nur bei Mangelfällen greift, dann ist sie m.E. nicht wirklich gerecht. Klar ist es im Mangelfall besonders wichtig, daß eine gewisse Verteilungsgerechtigkeit herrscht - aber ist es nicht auch bei "Normalverdienern" wichtig, das Geld etsprechend zu verteilen?

      man darf gespannt sein...

      lg
      julie
    • RE: Vorrangigkeit des nachehelichen Kindes

      Hallo Ihr Beiden, Julie & Catman,

      wir halten es im Forum so, dass gerade in Bezug der bevorstehenden Unterhaltsreform und seinen noch nicht spruchreifen Ausführungen
      nichts in den der derzeitigen Threads nach gültiger Rechtssprechung und schon garnicht in "fremden" Threads diskutiert wird.
      Dies soll der Vermeidung einer Verunsicherung des Themestarters dienen.
      Für Diskussionen zum neuen Unterhaltsrecht steht das Board "Unterhaltsrechtsreform" zur Verfügung.

      Danke, im Interesse der anderen User !