Brauche dringend Informationen !!

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    • Brauche dringend Informationen !!

      Hallo!

      Habe hier schon allerhand interessantes gelesen und habe ein paar Fragen an Euch.

      Mein Freund hat 3 Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt. Seine Exfrau hat inzwischen wieder neu geheiratet.

      Mit dem Besuchsrecht funktioniert eigentlich alles.

      Mein Problem ist eigentlich folgendes: Wir wollen im Sommer heiraten. Müssen wir dabei irgentwas beachten ? Er hat durch seine Exfrau sehr viele Schulden, die er zusätzlich zum Unterhalt jeder Monat abzahlt. Reicht es wenn wir (lt. unserem Anwalt) nur einen Ehevertrag aufsetzen, wo drin steht, dass mir alles gehört und ihm nichts.

      Wie funkioniert das mit dieser Gütertrennung. Der Anwalt sagte uns jeder behält, selbst wenn wir verheiratet sind sein Vermögen bzw. seine Schulden ?! Ist das richtig ?

      Dann gibt es noch was wo ich dringend Antwort brauche. Ich erbe später mal ein Haus, wo wir jetzt schon drin wohnen. Das er da nicht mit im Grundbuch stehen darf, weis ich. Ich wollte ihm, falls mir mal was passieren sollte lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen (nur zur Sicherheit, mann weis ja nie).

      Er steht also nicht im Grundbuch, haben seine Kinder später trotzdem Anspruch auf das Haus, ich meine wenn wir dann verheiratet sind?

      Der Anwalt sagte mir, ich sollte ein Testament aufsetzen (ich bin 27) wo drin steht das nur unser gemeinsames Kind erbt. Reicht das?

      Bitte um dringende Antwort, habe im April nochmal einen Termin beim Anwalt und bräuchte vorher umbedingt ein paar Anworten auf meine Fragen.

      Ich bedanke mich im Voraus.

      Anja
    • RE: Brauche dringend Informationen !!

      Liebe Tokra,

      warum glaubst du, dass du hier von Laien (das ist zumindest die Mehrheit der User) eine bessere Auskunft bekommst, als von deinem Anwalt? Wenn du seinen Aussagen nicht vertraust, solltest du dir einen anderen suchen.

      Sabine
    • RE: Brauche dringend Informationen !!

      Hallo Tokra71,

      herzlich willkommen im ISUV-Forum, dann wollen wir mal schauen, wie wir Dir mit weiteren Infos weiterhelfen können.

      Original von Tokra71
      Mein Freund hat 3 Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt. Seine Exfrau hat inzwischen wieder neu geheiratet.
      Mit dem Besuchsrecht funktioniert eigentlich alles.
      na, da sind ja auch erfreuliche Infos dabei, kein Unterhaltsanspruch der Exfrau mehr und mit dem Umgang klappt es auch, das freut mich für Euch.


      Original von Tokra71
      Wie funkioniert das mit dieser Gütertrennung.
      der Anwalt hat also zur Gütertrennung geraten?
      Das kann schon sinnvoll sein, nur verstehe ich die Begründung nicht so ganz, zumindest, wenn die folgende Begründung alles war...
      Original von Tokra71
      Der Anwalt sagte uns jeder behält, selbst wenn wir verheiratet sind sein Vermögen bzw. seine Schulden ?! Ist das richtig ?
      das ist richtig. Bei Gütertrennung bleibt jeder Eigentümer seines Vermögens und natürlich auch seiner Schulden. Das wäre aber mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch so! Bei der Zugewinngemeinschaft wird ja am Ende nur das verteilt, was während der Ehe durch Einkommen und nicht durch Schenkungen/Erbschaften dazugekommen ist.
      Wichtig: Der Güterstand (Gütertrennung / Zugewinngemeinschaft) wirkt sich nur auf das Vermögen aus, hat keinen Einfluß auf die Verteilung des monatlichen Einkommens und somit keinen Einfluß auf die Unterhaltsberechnung.


      Original von Tokra71
      Er steht also nicht im Grundbuch, haben seine Kinder später trotzdem Anspruch auf das Haus, ich meine wenn wir dann verheiratet sind?
      nun, in erster Linie einmal nein.
      Aber betrachten wir doch mal die gesetzliche Erbfolge etwas genauer. Sollte Dein Mann vor Dir versterben, dann wird zu diesem Zeitpunkt natürlich auch nur das als Erbe verteilt, was ihm zu diesem Zeitpunkt auch gehört. Das Haus gehört ihm nicht, ergo fällt es auch nicht in die Erbmasse.
      Aber, solltest Du vor ihm sterben, dann gehört das Haus zur Erbmasse. So, und nun spielt der Güterstand eine Rolle. Der gesetzliche Erbteil eines Ehegattens ist mindestens ein Viertel der Erbmasse, und wenn Zugewinngemeinschaft besteht, dann kommt noch pauschal ein Viertel der Erbmasse dazu (siehe BGB § 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall). Ganz besonders zu beachten Absatz (1) letzter Teilsatz, "hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben." Das bedeutet, dass wenn die Zugewinngemeinschaft durch Tod endet, dein Mann viel mehr bekommt, als wenn die Zugewinngemeinschaft durch eine Scheidung enden würde.
      Ein weiterer wichtiger Paragraph im Bereich des Ehegattenerbrechts ist BGB § 1931.
      Aus dem Blickwinkel des Erbrechts wäre in Eurem Falle sicherlich die Gütertrennung eine gute Lösung, da es den Erbteil deines Mannes klein hält und so wie es sich anhört, wird Euer gemeinsames Vermögen in allererster Linie nur aus dem von Dir geerbten Haus bestehen.


      Original von Tokra71
      Der Anwalt sagte mir, ich sollte ein Testament aufsetzen (ich bin 27) wo drin steht das nur unser gemeinsames Kind erbt. Reicht das?
      Mal noch eine kleine Gegenfrage: Hast Du schon Kinder? Das wäre wichtig, denn sonst erhöht sich der Erbteil Deines Mannes wieder.
      Ansonsten wäre ein Testament, in dem Du quasi Deinen Mann enterbst schon mal ein erster Schritt, um sicherzustellen, dass das Haus in Deiner Familie verbleibt. Aber es gibt ja auch noch Pflichtteilsansprüche, ich frage mich, ob es da nicht auch noch sinnvoll wäre, dass Dein Mann einen Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch erklärt. Wenn Dein Mann Dich ganz normal überlebt, dann wird er selber zwar den Pflichtteil nicht einfordern (wollen). Aber wenn ich mir jetzt vorstelle, dass ihr beide in einem Auto sitzt, das verunglückt. Du stirbst kurz vor Deinem Mann, Dein Mann kurz darauf, dann könnten meiner Meinung nach die Kinder Deines Mannes den Pflichtteil von Deinem Erbe einklagen, dem könnte man aber durch so einen Pflichtteilsverzicht zuvorkommen.

      Sodele, das waren mal meine Überlegungen zu Eurer Situation, ich hoffe, das hilft Dir ein bissle weiter, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

      Alles Gute wünscht
      rabma
    • RE: Brauche dringend Informationen !!

      Hi Sabine,

      Du hast sicherlich Recht, dass wir als Laien die Dinge nicht besser wissen als die Anwälte. Aber ich denke manchmal ist man nach einem Anwaltsgespräch so erschlagen von lauter Informationen, dass es gut tut, sich so manche Vorgänge / Zusammenhänge bzw. den ein oder anderen Fachbegriff nochmal (von Laien) erklären zu lassen.

      In diesem Fall fand ich auffallend, dass das Ergebnis der Beratung auch in meinen Augen sinnvoll ist - nur die Begründung, die Tokra mitgenommen hatte, die ist in meinen Augen absolut nicht ausreichend.

      Lieben Gruß
      rabma
    • RE: Brauche dringend Informationen !!

      Hallo Anja,

      Wir wollen im Sommer heiraten. Müssen wir dabei irgentwas beachten ?
      ja, zuerst mal dass Ihr dann damit gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen begründet. Da rate ich zu einem Ehevertrag in dem das an Eure Situation angepasst geregelt, begrenzt wird. Muster findest Du als ISUV - Merkblatt # 1 für 3 €, hier auch online bestellbar isuv.de/sendme/sendme.php . Meist ist es besser wenn man nicht generell Gütertrennung vereinbart sondern das genau modifiziert.

      Der Anwalt sagte mir, ich sollte ein Testament aufsetzen (ich bin 27) wo drin steht das nur unser gemeinsames Kind erbt
      Testament kann (und sollte man wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht ganz einverstanden ist) in jedem Alter “machen” (lassen, von Notar). Unfälle + auch manche Krankheiten warten nicht unbedingt auf hohes Alter.
      Da das Haus ja aus Deiner Familie kommt, man im allgemeinen will dass so was auch in dieser Familie(nlinie) bleibt, ist so ein Testament schon sinnvoll. Zusätzlich denke ich dass im Ehevertrag ausgeschlossen wird dass Erbe in den Zugewinnausgleich fällt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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