Steuerschulden aus der Zeit vor der Eheschließung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Steuerschulden aus der Zeit vor der Eheschließung

      Hallo,

      ch habe eine Frage zu Steuerschulden aus der Zeit vor der Eheschließung.

      Wir haben 2004 geheiratet.
      Einnahmen Er: 11 Monate Arbeitslosengeld, 1 Monat Übergangsgeld.
      Einnahmen Sie: 7,5 Monate Gehalt, 3 Monate Mutterschaftsgeld, 1,5 Monate Erziehungsgeld.
      Haben angegeben, daß eine getrennte Veranlagung stattfinden soll.

      Demnach sollte ein Teil der Einkommensteuer erstattet werden.
      Nur: es besteht für Ihn eine Steuernachforderung aus der Zeit vor der Ehe (verursacht durch seine Ex).
      Das Finanzamt hat nun die überzahlte Steuer für Sie mit den Forderungen für Ihn verrechnet, sprich null Rückzahlung.
      Ist das rechtens?

      Ich hoffe, es weiß jemand Rat.
      Danke!
    • RE: Steuerschulden aus der Zeit vor der Eheschließung

      Hallo sabeth,

      ich muß erst noch einmal ein bissle nachfragen, da mir noch nicht ganz klar ist, was da jetzt in welchem Kalenderjahr im Detail war. Ich versuche mal, das Ganze etwas chronologisch zu ordnen.

      Nur: es besteht für Ihn eine Steuernachforderung aus der Zeit vor der Ehe (verursacht durch seine Ex).
      also, Dein Mann hätte z.B. für das Kalenderjahr 2003 eine höhere Steuernachzahlung zu leisten gehabt, hat das aber nicht bezahlt - es wurde gestundet? Laufen da nicht ganz schön fiese Zinsen auf?
      Woher rührte denn die Nachzahlung?

      Wir haben 2004 geheiratet.
      dann habt ihr für das Kalenderjahr 2004 die Möglichkeit sowohl getrennt, als auch gemeinsam zu veranlagen.

      Einnahmen Er: 11 Monate Arbeitslosengeld, 1 Monat Übergangsgeld.
      Einnahmen Sie: 7,5 Monate Gehalt, 3 Monate Mutterschaftsgeld, 1,5 Monate Erziehungsgeld.
      beziehen sich diese Angaben auf das Kalenderjahr 2004?

      Das Finanzamt hat nun die überzahlte Steuer für Sie mit den Forderungen für Ihn verrechnet, sprich null Rückzahlung. Ist das rechtens?
      Hmmm, spontan würde ich sagen nein. Ist denn auf dem Bescheid klar ersichtlich, dass wirklich eine getrennte Veranlagung durchgeführt worden ist? Auf wessen Konto sollte denn die Erstattung für Sie ausgezahlt werden?

      Leider nur Fragen.

      Gruß
      rabma
    • RE: Steuerschulden aus der Zeit vor der Eheschließung

      Hallo Rabma,

      das ist alles ziemlich kompliziert, deshalb wollte ich es auf das Wesentliche eindicken.
      Ich denke, es ist egal, was da aus welchem Kalenderjahr kommt.
      Entstanden sind die Forderungen des FA an meinem Mann dadurch, daß Exe für das letzte Jahr, in dem sie zusammengelebt haben, ohne sein Wissen getrennte Veranlagung beantragt hat. Sie hatte Steuerklasse 5, er 3, sie hat wirklich nur ein paar Euro Steuern bezahlt. Die Unterlagen hat sie nicht rausgerückt, so konnte er keine Steuererklärung machen. Sie hat dann ihre paar Euro zurückbekommen, er wurde im Nachhinein von Steuerklasse 3 auf 4 umgestellt mit dem Resultat, daß er nachzahlen soll.
      Der Bescheid, um den es hier nun geht, bezieht sich auf 2004. In diesem Jahr habe nur ich Steuern bezahlt, er hat Lohnersatzleistungen bezogen. Die rechnerische Überzahlung wird aber einbehalten und mit den Forderungen des FA an meinen Mann verrechnet.
      Das finde ich hochgradig ungerecht und ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß das rechtens sein soll.
      In dem Jahr, um das es geht, kannten wir uns noch nicht mal. Und nun wird meine zuviel gezahlte Steuer einbehalten, weil diese Person sich im Nachhinein getrennt veranlagen läßt. Einen Bescheid dazu haben wir nie gesehen. Vermutlich ging der an Exe.
      Ausgezahlt werden sollte die Erstattung übrigens an mich, da ich ja auch die Steuern bezahlt habe. Aber wieso soll das wichtig sein?

      Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
      Gruß,
      Sabeth
    • RE: Steuerschulden aus der Zeit vor der Eheschließung

      Hallo Sabeth,

      Du hast Recht, versuchen wir wirklich mal die Vergangenheit auf das allernotwendigste zu begrenzen, und das ist, dass Dein Mann Steuerschulden beim Finanzamt hat. Das Finanzamt wird also immer wieder versuchen an das ausstehende Geld ranzukommen.
      Nun kommt die steuerliche Veranlagung für das Kalenderjahr 2004, für das ihr getrennte Veranlagung beantragt habt. Als ich nachgefragt habe, ob im Bescheid klar ersichtlich ist, dass eine getrennte Veranlagung durchgeführt worden ist, meinte ich das Kalenderjahr 2004 (hab' mich da wohl nicht ganz eindeutig ausgedrückt). Dieser Bescheid muß ja wohl an Euch gegangen sein, schau ihn Dir nochmal ganz genau an - geht aus dem Bescheid wirklich eine getrennte Veranlagung hervor?
      Meine Frage nach dem Auszahlungkonto für die Steuererstattung bezog sich dann in die Richtung, ob es auch wirklich ein Konto von Dir persönlich ist und nicht ein gemeinsames oder gar ein Konto Deines Mannes ist. Dann wäre es mir schon gerade noch erklärlich gewesen, warum die Steuererstattung nicht bei Dir angekommen ist.

      Wenn im Steuerbescheid für 2004 ganz klar eine getrennte Veranlagung drin ist und wenn das Erstattungskonto Dein Konto ist, dann verstehe ich ganz ehrlich nicht, warum das Geld nciht bei Dir angekommen - bin dann auch mit meinem Latein am Ende.

      Gruß
      rabma