Hallo zusammen,
ich habe einen Zeitungsartikel gefunden zum Thema "Job und Kind - so klappt`s.
Ich stelle Ihn in dieses Forum aus dem Grund, weil ja vorallem Zweitfrauen sofort nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten gehen müssen.
Job und Kind - so klappt´s
Neun von zehn jungen Müttern wollen nicht nur Kinder erziehen, sondern auch berufstätig sein. Doch noch immer ist dazu viel Planung und Engagement nötig. Ein Fahrplan für den Wiedereinstieg
Die deutsche Familienpolitik war der Zeitschrift "Time" Anfang des Jahres eine Covergeschichte wert: "The German Question - Die deutsche Frage. Warum zwingt Deutschland die Frauen, sich zwischen Familie und Arbeit zu entscheiden?" titelte das Magazin. In Dänemark, Frankreich oder den USA müssen sich Frauen die Frage Kind oder Karriere nicht stellen. Sie können beides leichter vereinbaren, als es bei uns möglich ist. Doch mittlerweile ist die Politik aufgewacht und hat erste Schritte zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf unternommen. Noch immer allerdings viel Eigeninitiative, Überzeugungskraft und Organisationstalent gefragt, wenn man als Mutter zügig in seinen Job zurückkehren will. Wenn Sie auch gerade überlegen, wie Sie Ihr Leben mit Beruf und Nachwuchs am besten in den Griff bekommen können - hier kommt ein Fahrplan mit den wichtigsten Punkten:
Vor der Schwangerschaft
- Mit dem Partner Eckpunkte festlegen
Eines steht fest: Wer schwanger ist, gerät in Zugzwang. Sollte sich erst dann herausstellen, dass Sie und Ihr Partner ganz andere Ideen vom gemeinsamen Leben mit Kind haben, sind Konflikte vorprogrammiert. Besser also, Sie klären vorher möglichst genau, wie Sie sich Ihr Familienleben vorstellen.
Wie viel können und möchten Sie beruflich kürzer treten? Wie viel Ihr Partner?
Diese Diskussionen bergen oft Sprengstoff , denn viele Frauen stelen fest, dass ihr Partner, wenn`s konkret wird, wenig Bereitschaft zeigt, berufliche Abstriche zu machen. Versuchen Sie, möglichst pragmatisch zu verhandeln. Machen Sie ihm klar, dass Ihre Rückkehr in den Beruf (auch wenn Sie weniger verdienen sollten als er) auf Dauer wichtig fürs Familienbudget, für Ihre Zufriedenheit und damit auch für Ihre Beziehung ist.
Das erweist sich für eine Zweitfrau natürlich schon wieder als sehr schwierig. Denn wie soll der Mann sich eine Auszeit nehmen und sich um das Kind kümmern, wenn er noch eine Exfrau zu unterhalten hat?
Eine frisch gebackene Mama, die für Ihre Familie sofort wieder arbeiten geht kann es wohl auch nur sehr schwer akzeptieren ihr hart verdientes Geld an die Exfrau abzutreten.
Berufsaussichten überprüfen
Den perfekten Zeitpunkt gibt es nie - heißt es. Mag sein, aber es gibt mehr oder weniger günstige Momente für ein Leben mit Kind und Beruf. Sollten Sie erst vor kurzem den Job gewechselt, sich selbständig gemacht oder Ihre Ausbildung beendet haben, erschwert das den Wieder- bzw. Neueinstieg ins Berufsleben. Denn Ihnen fehlt schlicht der Verhandlungspartner: Ihr Arbeitgeber, der Ihr berufliches Know-how zu schätzen weiß. Als Selbständige gilt es zu überschlagen, wie viel Zeit Sie voraussichtlich nach der Geburt haben werden. Können Sie sich Aufträge so einteilen, dass Ihre Kunden zufrieden sind und Ihnen genug Zeit für das Baby bleibt? Haben Sie ausreichend finanzielle Reserven?
In der Schwangerschaft
-Arbeitgeber informieren
Sagen Sie ihm frühzeitig, dass Sie schwanger sind - und signalisieren Sie sofort, dass Sie wieder zurück in Ihren Job möchten. Je konkreter Ihre Pläne sind, desto klarer machen Sie Ihrem Boss: Er kann und soll auf Sie zählen!
Überlegen Sie sich,wie lange Sie aussetzen wollen, vielleicht in Teilzeit? Falls in Ihrem Betrieb Teilzeit bislang nicht üblich war - suchen Sie nach Argumenten, die Ihren Arbeitgeber überzeugen. Studion belegen, dass zufriedene Eltern produktiver und motivierter ihrem Beruf nachgehen.
Nach Teilzeit-Modellen können Sie sich beim Info-telefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Tel. 0180/5676714, Gebühr: 12 Cent/Min., Mo-Do von 8-20 uhr) erkundigen.
-Die eigenen Rechte kennen
Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind, stehen Sie unter Mutterschutz, d.h., Sie dürfen bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden und keine körperlich schweren Tätigkeiten mehr ausführen. Sechs Wochen vor bis Acht Wochen nach der Entbindung gilt die Mutterschutzfrist, während der Sie nicht arbeiten müssen (bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sie sich auf zwölf Wochen nach der Geburt). Vor der Geburt dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, danach ist Arbeiten generell verboten. Kommt das Baby vor dem errechneten Termin zur Welt, werden die Tage, die Sie vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konnten, an die Schutzfrist danach angehängt. Mit der Geburt des Kindes beginnt die Elternzeit, auf die fest angestellte Mütter und Väter einen Rechtsanspruch haben. Maximal kann sie drei Jahre dauern. Eltern können sie untereinander aufteilen, maximal ein Jahr Elternzeit kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Während der Elternzeit kann man zwischen 15 und 30 Wochenstunden arbeiten. Danach müssen Sie den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen, gekündigt werden darf während der Elternzeit nicht.
Bis zur Einführung des neuen Elterngeldes (voraussichtlich 2007) gibt es staatliches Erziehungsgeld. Der Höchstbetrag liegt pro Kind bei einem Regelbetrag von 300 Euro monatlich - zwei Jahre lang. In den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes muss dazu das Jahresnettoeinkommen des Elternpaares unter 30000 Euro liegen, bei Alleinerziehenden gilt die Grenze von 23000 Euro. Für die Berechnung des Erziehungsgeldes sind in den einzelnen Ländern verschiedene Behörden zuständig.
Hier findet seit Jahren in meinen Augen eine große Ungerechtigkeit statt. Viele Zweitfrauen verdienen gemeinsam mit Ihrem Mann mehr als die 30000 Euro im Jahr. Abzüglich der Unterhaltszahlungen liegen sie aber beträchtlich unter den 30000 Euro im Jahr. Wieso darf diese Familie kein Erziehungsgeld für Ihr Kind beziehen? Wieso wird die Alleinerziehende gestärkt? Ist diese Ungerechtigkeit in der Familienpolitik mal zur Sprache gekommen? Wie reagieren die Zuständigen darauf? Da würde mich mal eine Argumentation derer interessieren.
-Nach Betreuungsmöglichkeiten suchen
Je früher Sie sich damit befassen, desto besser. Mancherorts haben Krippen sehr lange Wartelisten. Denn Betreuungsplätze für Kinder bis drei Jahre sind vor allem in den alten Bundesländern knapp. Eine Alternative: Betreuung durch Tagesmütter. Wer eine Tagesmutter sucht, kann beim Jugendamt der Stadt oder Gemeinde nach Vermittlungsstellen fragen (oder unter tagesmuetter-bundesverband.de selbst suchen). Leben Großerltern in Ihrer Nähe, die gern ein Enkelkind versorgen? Wäre eine Kinderfrau, die tagsüber in Ihrer wohnung Ihr Kind betreut, eine Idee? Oder können Sie sich vorstellen, ein Au-pair-Mädchen oder-Jungen bei sich aufzunehmen?
-Kassensturz machen
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für Miete, Auto, Telefon, Versicherungen, Freizeit? Und was bleibt übrig? Wie viel Geld Sie pro Monat brauchen, bestimmt schließlich auch, wie viel Sie arbeiten wollen oder müssen. Und wie viel kosten die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten? Wenn es geht, versuchen Sie schon jetzt, einen groben Plan für die Kinderbetreuungszeiten zu entwerfen. Ändern können Sie ihn später immer noch, wenn Ihr neues Familienleben begonnen hat.
-Netzwerke bilden
In vielen Städten und Kommunen haben sich in letzter Zeit Netzwerke gebildet, die ein Ziel haben: die Situation für Familien zu verbessern. Ortsansässige Unternehmen, Privatpersonen, Vereine o. kirchliche Einrichtungen können in solch einem Netzwerk zusammenarbeiten. Die Regierung unterstützt mit dem Programm "Lokale Bündnisse für Familie"
logistisch die Gründung solcher Netzwerke.
Idealerweise tun sich zwei oder drei berufstätige Mütter oder Väter, die in einer Nachbarschaft leben, zusammen und gründen ein Bündnis mit dem Ziel, gemeinsam eine flexible Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen.
In der Babypause
-Kontakt zum Büro halten
Klar, wer jetzt die Hauptrolle in Ihrem Alltag spielt: dieses bezaubernde kleine Wesen, das Sie auf die Welt gebracht haben. Ihr beruflicher Wiedereinstieg verträgt aber keine Auszeit mit offenem Ende. Halten Sie Kontakt zu den Kollegen, rufen Sie an, nehmen Sie teil am Berufsalltag - auch wenn er Ihnen gerade ziemlich weit weg erscheint. Ein Mittagessen mit Ihrer Lieblingskollegin lässt sich bestimmt einrichten. Und sorgen Sie dafür, dass Sie beim Betriebsausflug mit von der Partie sind. So erfahren Sie auch frühzeitig, wenn sich Veränderungen ergeben: Gibt es inzwischen andere werdende Mütter? Vielleicht sprechen Sie mit diesen über die Gründung einer betriebsnahen Eltern-Kind-Initiative. Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten, Träger ist aber ein Verein. Den ins Leben zu rufen ist viel bürokratischer Aufwand, zahlt sich jedoch meist für alle Beteiligten aus. Auch hierzu berät die Servicestelle "Lokale Bündnisse für Familie".
-Stundenweise arbeiten
Ihre Kleinfamilie hat mittlerweile ihren Rhythmus gefunden und festgelegt. Möglich, dass Sie gleich nach dem Mutterschutz ein paar Stunden in der Woche arbeiten können. Vielleicht von zu Hause aus? Wann sind Ihre produktiven Zeiten am Tag?
Wollen Sie früher (oder später) als geplant in Ihren Job zurück? reden Sie mit Ihrem Boss! Versuchen Sie, gemeinsam eine neue Lösung zu finden. Und falls Ihr Partner nun mehr unterwegs ist als Sie: Übernhmen Sie nicht die gesamte Hausarbeit. Teilen Sie sich die Haushaltsaufgaben ein. Die Zeit, die Sie übrig haben, widmen Sie der Vorbereitung Ihres Wiedereinstiegs.
-Betreuung in der Praxis erproben
Jetzt kommt`s drauf an: Wie klappt der Umgang mit Ihrer Kinderfrau, der Oma oder Tagesmutter? Versteht sich Ihr Kind mit seiner Betreuungsperson? Und kommen Sie mit der Situation klar?
Vielleicht haben sich auch zusätzliche Möglichkeiten ergeben.
Eine Mutter, die Sie aus dem Geburtsvorbereitungskurs kennen, hat demnächst ganz andere Arbeitszeiten als Sie. Und Sie betreuen jeweils das Kind der anderen zusammen mit dem eigenen - im Wechsel. Bereiten Sie sich auf die nächste Etappe, in der Sie außer Haus arbeiten wollen, gut vor: Zum Beispiel erleichtern feste Schlaf- und Essenszeiten Ihnen und Ihrem Kind die Organisation. Auch das Betreuen durch eine fremde Person ist mit fixen Zeiten sehr viel einfacher, auch für das Kind, das sich durch die gleich bleibenden Rituale sicherer fühlt.
-Notfallplan aufstellen
Alles läuft prima, die Betreuung funktioniert, es ist kalr, wer an welchem Tag das Kind morgens zur Tagesmutter bringt und es nachmittags abholt. Fehlt nur noch eines: Was tun, wenn Kind oder Betreuungsperson krank ist - wer kümmert sich im Notfall? Suchen Sie sich zwei Personen, die als rettende Engel einspringen können, wenn alle Stricke reißen. Das kann eine Nachbarin oder befreundete Mutter sein, die im Ernstfall - und nur dann! - ansprechbar ist. Wichtig dabei: Klären Sie ganz genau, wer zu welcher Zeit zuständig ist. Und organisieren Sie sich so, dass Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben. So vermeiden Sie, dass sich jemand ausgenützt fühlt, weil sie oder er in Dauerbereitschaft stehen soll. Manche Städte bieten eine eigene Notfallbetreuung in Kindergärten an. Und regeln Sie mit Ihrem Partner, wessen Handy im Ernstfall klingeln soll - und wer im Gegenzug Kinderfrei hat.
...Fortsetzung folgt
ich habe einen Zeitungsartikel gefunden zum Thema "Job und Kind - so klappt`s.
Ich stelle Ihn in dieses Forum aus dem Grund, weil ja vorallem Zweitfrauen sofort nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten gehen müssen.
Job und Kind - so klappt´s
Neun von zehn jungen Müttern wollen nicht nur Kinder erziehen, sondern auch berufstätig sein. Doch noch immer ist dazu viel Planung und Engagement nötig. Ein Fahrplan für den Wiedereinstieg
Die deutsche Familienpolitik war der Zeitschrift "Time" Anfang des Jahres eine Covergeschichte wert: "The German Question - Die deutsche Frage. Warum zwingt Deutschland die Frauen, sich zwischen Familie und Arbeit zu entscheiden?" titelte das Magazin. In Dänemark, Frankreich oder den USA müssen sich Frauen die Frage Kind oder Karriere nicht stellen. Sie können beides leichter vereinbaren, als es bei uns möglich ist. Doch mittlerweile ist die Politik aufgewacht und hat erste Schritte zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf unternommen. Noch immer allerdings viel Eigeninitiative, Überzeugungskraft und Organisationstalent gefragt, wenn man als Mutter zügig in seinen Job zurückkehren will. Wenn Sie auch gerade überlegen, wie Sie Ihr Leben mit Beruf und Nachwuchs am besten in den Griff bekommen können - hier kommt ein Fahrplan mit den wichtigsten Punkten:
Vor der Schwangerschaft
- Mit dem Partner Eckpunkte festlegen
Eines steht fest: Wer schwanger ist, gerät in Zugzwang. Sollte sich erst dann herausstellen, dass Sie und Ihr Partner ganz andere Ideen vom gemeinsamen Leben mit Kind haben, sind Konflikte vorprogrammiert. Besser also, Sie klären vorher möglichst genau, wie Sie sich Ihr Familienleben vorstellen.
Wie viel können und möchten Sie beruflich kürzer treten? Wie viel Ihr Partner?
Diese Diskussionen bergen oft Sprengstoff , denn viele Frauen stelen fest, dass ihr Partner, wenn`s konkret wird, wenig Bereitschaft zeigt, berufliche Abstriche zu machen. Versuchen Sie, möglichst pragmatisch zu verhandeln. Machen Sie ihm klar, dass Ihre Rückkehr in den Beruf (auch wenn Sie weniger verdienen sollten als er) auf Dauer wichtig fürs Familienbudget, für Ihre Zufriedenheit und damit auch für Ihre Beziehung ist.
Das erweist sich für eine Zweitfrau natürlich schon wieder als sehr schwierig. Denn wie soll der Mann sich eine Auszeit nehmen und sich um das Kind kümmern, wenn er noch eine Exfrau zu unterhalten hat?
Eine frisch gebackene Mama, die für Ihre Familie sofort wieder arbeiten geht kann es wohl auch nur sehr schwer akzeptieren ihr hart verdientes Geld an die Exfrau abzutreten.
Berufsaussichten überprüfen
Den perfekten Zeitpunkt gibt es nie - heißt es. Mag sein, aber es gibt mehr oder weniger günstige Momente für ein Leben mit Kind und Beruf. Sollten Sie erst vor kurzem den Job gewechselt, sich selbständig gemacht oder Ihre Ausbildung beendet haben, erschwert das den Wieder- bzw. Neueinstieg ins Berufsleben. Denn Ihnen fehlt schlicht der Verhandlungspartner: Ihr Arbeitgeber, der Ihr berufliches Know-how zu schätzen weiß. Als Selbständige gilt es zu überschlagen, wie viel Zeit Sie voraussichtlich nach der Geburt haben werden. Können Sie sich Aufträge so einteilen, dass Ihre Kunden zufrieden sind und Ihnen genug Zeit für das Baby bleibt? Haben Sie ausreichend finanzielle Reserven?
In der Schwangerschaft
-Arbeitgeber informieren
Sagen Sie ihm frühzeitig, dass Sie schwanger sind - und signalisieren Sie sofort, dass Sie wieder zurück in Ihren Job möchten. Je konkreter Ihre Pläne sind, desto klarer machen Sie Ihrem Boss: Er kann und soll auf Sie zählen!
Überlegen Sie sich,wie lange Sie aussetzen wollen, vielleicht in Teilzeit? Falls in Ihrem Betrieb Teilzeit bislang nicht üblich war - suchen Sie nach Argumenten, die Ihren Arbeitgeber überzeugen. Studion belegen, dass zufriedene Eltern produktiver und motivierter ihrem Beruf nachgehen.
Nach Teilzeit-Modellen können Sie sich beim Info-telefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Tel. 0180/5676714, Gebühr: 12 Cent/Min., Mo-Do von 8-20 uhr) erkundigen.
-Die eigenen Rechte kennen
Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind, stehen Sie unter Mutterschutz, d.h., Sie dürfen bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden und keine körperlich schweren Tätigkeiten mehr ausführen. Sechs Wochen vor bis Acht Wochen nach der Entbindung gilt die Mutterschutzfrist, während der Sie nicht arbeiten müssen (bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sie sich auf zwölf Wochen nach der Geburt). Vor der Geburt dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, danach ist Arbeiten generell verboten. Kommt das Baby vor dem errechneten Termin zur Welt, werden die Tage, die Sie vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konnten, an die Schutzfrist danach angehängt. Mit der Geburt des Kindes beginnt die Elternzeit, auf die fest angestellte Mütter und Väter einen Rechtsanspruch haben. Maximal kann sie drei Jahre dauern. Eltern können sie untereinander aufteilen, maximal ein Jahr Elternzeit kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Während der Elternzeit kann man zwischen 15 und 30 Wochenstunden arbeiten. Danach müssen Sie den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz bekommen, gekündigt werden darf während der Elternzeit nicht.
Bis zur Einführung des neuen Elterngeldes (voraussichtlich 2007) gibt es staatliches Erziehungsgeld. Der Höchstbetrag liegt pro Kind bei einem Regelbetrag von 300 Euro monatlich - zwei Jahre lang. In den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes muss dazu das Jahresnettoeinkommen des Elternpaares unter 30000 Euro liegen, bei Alleinerziehenden gilt die Grenze von 23000 Euro. Für die Berechnung des Erziehungsgeldes sind in den einzelnen Ländern verschiedene Behörden zuständig.
Hier findet seit Jahren in meinen Augen eine große Ungerechtigkeit statt. Viele Zweitfrauen verdienen gemeinsam mit Ihrem Mann mehr als die 30000 Euro im Jahr. Abzüglich der Unterhaltszahlungen liegen sie aber beträchtlich unter den 30000 Euro im Jahr. Wieso darf diese Familie kein Erziehungsgeld für Ihr Kind beziehen? Wieso wird die Alleinerziehende gestärkt? Ist diese Ungerechtigkeit in der Familienpolitik mal zur Sprache gekommen? Wie reagieren die Zuständigen darauf? Da würde mich mal eine Argumentation derer interessieren.
-Nach Betreuungsmöglichkeiten suchen
Je früher Sie sich damit befassen, desto besser. Mancherorts haben Krippen sehr lange Wartelisten. Denn Betreuungsplätze für Kinder bis drei Jahre sind vor allem in den alten Bundesländern knapp. Eine Alternative: Betreuung durch Tagesmütter. Wer eine Tagesmutter sucht, kann beim Jugendamt der Stadt oder Gemeinde nach Vermittlungsstellen fragen (oder unter tagesmuetter-bundesverband.de selbst suchen). Leben Großerltern in Ihrer Nähe, die gern ein Enkelkind versorgen? Wäre eine Kinderfrau, die tagsüber in Ihrer wohnung Ihr Kind betreut, eine Idee? Oder können Sie sich vorstellen, ein Au-pair-Mädchen oder-Jungen bei sich aufzunehmen?
-Kassensturz machen
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für Miete, Auto, Telefon, Versicherungen, Freizeit? Und was bleibt übrig? Wie viel Geld Sie pro Monat brauchen, bestimmt schließlich auch, wie viel Sie arbeiten wollen oder müssen. Und wie viel kosten die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten? Wenn es geht, versuchen Sie schon jetzt, einen groben Plan für die Kinderbetreuungszeiten zu entwerfen. Ändern können Sie ihn später immer noch, wenn Ihr neues Familienleben begonnen hat.
-Netzwerke bilden
In vielen Städten und Kommunen haben sich in letzter Zeit Netzwerke gebildet, die ein Ziel haben: die Situation für Familien zu verbessern. Ortsansässige Unternehmen, Privatpersonen, Vereine o. kirchliche Einrichtungen können in solch einem Netzwerk zusammenarbeiten. Die Regierung unterstützt mit dem Programm "Lokale Bündnisse für Familie"
logistisch die Gründung solcher Netzwerke.
Idealerweise tun sich zwei oder drei berufstätige Mütter oder Väter, die in einer Nachbarschaft leben, zusammen und gründen ein Bündnis mit dem Ziel, gemeinsam eine flexible Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen.
In der Babypause
-Kontakt zum Büro halten
Klar, wer jetzt die Hauptrolle in Ihrem Alltag spielt: dieses bezaubernde kleine Wesen, das Sie auf die Welt gebracht haben. Ihr beruflicher Wiedereinstieg verträgt aber keine Auszeit mit offenem Ende. Halten Sie Kontakt zu den Kollegen, rufen Sie an, nehmen Sie teil am Berufsalltag - auch wenn er Ihnen gerade ziemlich weit weg erscheint. Ein Mittagessen mit Ihrer Lieblingskollegin lässt sich bestimmt einrichten. Und sorgen Sie dafür, dass Sie beim Betriebsausflug mit von der Partie sind. So erfahren Sie auch frühzeitig, wenn sich Veränderungen ergeben: Gibt es inzwischen andere werdende Mütter? Vielleicht sprechen Sie mit diesen über die Gründung einer betriebsnahen Eltern-Kind-Initiative. Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten, Träger ist aber ein Verein. Den ins Leben zu rufen ist viel bürokratischer Aufwand, zahlt sich jedoch meist für alle Beteiligten aus. Auch hierzu berät die Servicestelle "Lokale Bündnisse für Familie".
-Stundenweise arbeiten
Ihre Kleinfamilie hat mittlerweile ihren Rhythmus gefunden und festgelegt. Möglich, dass Sie gleich nach dem Mutterschutz ein paar Stunden in der Woche arbeiten können. Vielleicht von zu Hause aus? Wann sind Ihre produktiven Zeiten am Tag?
Wollen Sie früher (oder später) als geplant in Ihren Job zurück? reden Sie mit Ihrem Boss! Versuchen Sie, gemeinsam eine neue Lösung zu finden. Und falls Ihr Partner nun mehr unterwegs ist als Sie: Übernhmen Sie nicht die gesamte Hausarbeit. Teilen Sie sich die Haushaltsaufgaben ein. Die Zeit, die Sie übrig haben, widmen Sie der Vorbereitung Ihres Wiedereinstiegs.
-Betreuung in der Praxis erproben
Jetzt kommt`s drauf an: Wie klappt der Umgang mit Ihrer Kinderfrau, der Oma oder Tagesmutter? Versteht sich Ihr Kind mit seiner Betreuungsperson? Und kommen Sie mit der Situation klar?
Vielleicht haben sich auch zusätzliche Möglichkeiten ergeben.
Eine Mutter, die Sie aus dem Geburtsvorbereitungskurs kennen, hat demnächst ganz andere Arbeitszeiten als Sie. Und Sie betreuen jeweils das Kind der anderen zusammen mit dem eigenen - im Wechsel. Bereiten Sie sich auf die nächste Etappe, in der Sie außer Haus arbeiten wollen, gut vor: Zum Beispiel erleichtern feste Schlaf- und Essenszeiten Ihnen und Ihrem Kind die Organisation. Auch das Betreuen durch eine fremde Person ist mit fixen Zeiten sehr viel einfacher, auch für das Kind, das sich durch die gleich bleibenden Rituale sicherer fühlt.
-Notfallplan aufstellen
Alles läuft prima, die Betreuung funktioniert, es ist kalr, wer an welchem Tag das Kind morgens zur Tagesmutter bringt und es nachmittags abholt. Fehlt nur noch eines: Was tun, wenn Kind oder Betreuungsperson krank ist - wer kümmert sich im Notfall? Suchen Sie sich zwei Personen, die als rettende Engel einspringen können, wenn alle Stricke reißen. Das kann eine Nachbarin oder befreundete Mutter sein, die im Ernstfall - und nur dann! - ansprechbar ist. Wichtig dabei: Klären Sie ganz genau, wer zu welcher Zeit zuständig ist. Und organisieren Sie sich so, dass Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben. So vermeiden Sie, dass sich jemand ausgenützt fühlt, weil sie oder er in Dauerbereitschaft stehen soll. Manche Städte bieten eine eigene Notfallbetreuung in Kindergärten an. Und regeln Sie mit Ihrem Partner, wessen Handy im Ernstfall klingeln soll - und wer im Gegenzug Kinderfrei hat.
...Fortsetzung folgt