Ich bin von der Gegenseite aufgefordert worden ein Vermögensverzeichnis für mein Endvermögen zu erstellen, nach dem Anfangsvermögen wurde nicht gefragt, und wenn ich richtig verstanden habe, so ist dies auch üblich. Wie kann aber der Zugewinn berechnet werden wenn kein Anfangsvermögen bekannt ist? Oder geht die Gegenseite davon aus, das Endvermögen = Zugewinn, solange ich ihr auch unaufgefordert nicht das Anfangsvermögen mitteile?
Was wenn meine Aufstellung unvollständig ist? Mache ich mich in dem Augenblich schon strafbar? Oder erst wenn die Sache vor Gericht geht?
Gruß
Was wenn meine Aufstellung unvollständig ist? Mache ich mich in dem Augenblich schon strafbar? Oder erst wenn die Sache vor Gericht geht?
Gruß