Nicht zum ersten Mal stellt sich die Frage der Wertermittlung eines Hauses im Zugewinn.
Meist streiten sich ja die Gemüter, ob die Wertermittlung eines Hauses im Zugewinnverfahren über Sachwert-, Ertragswert- oder Verkehrswert-Verfahren ermittelt werden soll. Habe von einem Fall gehört, dass der Richter den Kaufpreis eines EFH von vor acht Jahren als zu berücksichtigenden Wert angesetzt hat und sowohl Expertisen als auch Gutachten ablehnt. Der tatsächlich Wert liegt mindestens 30 Prozent niedriger als der Kaufpreis.
Was ist denn davon zu halten? Liegt es in der Willkür des Familienrichters oder kann eine objektive Wertermittlung gefordert werden?
Maldito hofft auf Erleuchtung.
Meist streiten sich ja die Gemüter, ob die Wertermittlung eines Hauses im Zugewinnverfahren über Sachwert-, Ertragswert- oder Verkehrswert-Verfahren ermittelt werden soll. Habe von einem Fall gehört, dass der Richter den Kaufpreis eines EFH von vor acht Jahren als zu berücksichtigenden Wert angesetzt hat und sowohl Expertisen als auch Gutachten ablehnt. Der tatsächlich Wert liegt mindestens 30 Prozent niedriger als der Kaufpreis.
Was ist denn davon zu halten? Liegt es in der Willkür des Familienrichters oder kann eine objektive Wertermittlung gefordert werden?
Maldito hofft auf Erleuchtung.