Haus: Kaufpreis statt Wert??

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    • Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Nicht zum ersten Mal stellt sich die Frage der Wertermittlung eines Hauses im Zugewinn.

      Meist streiten sich ja die Gemüter, ob die Wertermittlung eines Hauses im Zugewinnverfahren über Sachwert-, Ertragswert- oder Verkehrswert-Verfahren ermittelt werden soll. Habe von einem Fall gehört, dass der Richter den Kaufpreis eines EFH von vor acht Jahren als zu berücksichtigenden Wert angesetzt hat und sowohl Expertisen als auch Gutachten ablehnt. Der tatsächlich Wert liegt mindestens 30 Prozent niedriger als der Kaufpreis.

      Was ist denn davon zu halten? Liegt es in der Willkür des Familienrichters oder kann eine objektive Wertermittlung gefordert werden?

      Maldito hofft auf Erleuchtung.
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo, maldito!

      Du schreibst:
      Nicht zum ersten Mal stellt sich die Frage der Wertermittlung eines Hauses im Zugewinn.
      Wenn es sich um denselben Fall wie unter haus, bausparen, zugewinn handelt, beantworte doch noch bitte die gestellten Fragen, dann kann weitergeantwortet werden.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo Maldito,

      genau von so einen Fall hab ich auch schon gehört...

      Betrifft einen guten Bekannten von mir, Richter lehnt Gutachten ab und zieht den Verkaufswert heran.

      Der liegt weit unter Verkehrswert und auch weit unter Sachwert.

      Gefordert wurde ein Gutachten, interssierte den Richter weniger.

      Mal sehen, was beim OLG rauskommt, da liegt die Sache nämlich jetzt.

      Hab die Befürchtung: Außer Spesen nix gewesen.

      Grüßle - Pett
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo Andreas

      das eine Posting hat mit dem anderen nix zu tun. Es geht mir in diesem Fall um die prinzipielle Frage, ob ein Richter neutrale Gutachten umgehen und aktuell bei weitem nicht zu erzielende Preise (hergeleitet aus EK-Preis anno domini) als Grundlage für einen Zugewinn nehmen kann.

      Gruß, Maldito
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      hallo pettersilia,

      in meinem fall geht es ja noch nicht einmal um einen verkaufswert, sondern um einen acht jahre alten einkaufspreis. völlig außer acht gelassen werden preisentwicklung, wertverlust durch alter, marktsituation, renovierungsrückstau etc.

      kannst ja mal mailen, wie euer olg entschieden hat.

      gruß, maldito
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo, maldito!

      Du schreibst:
      in meinem fall geht es ja ... um einen acht jahre alten einkaufspreis.
      Fiel der Hauserwerb in die Ehezeit und sind beide Ehepartner Miteigentuemer, dann ist es doch egal, welcher Wert angegeben wird. Er ist ja nur eine Rechengroesse, die fuer die Vermoegensauseinandersetzung keine praejudizierende Wirkung entwickelt (d. h. fuer wieviel z. B. der Miteigentumsanteil zu uebernehmen ist, orientiert sich dann nicht an dem im Zugewinnausgleich eingestellten Betrag).

      Andernfalls sollte der RA entsprechenden Beweis beantragen und bei Nichtbeachtung fehlendes Gehoer ruegen.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo, Pett!

      Du schreibst:
      Original von Andreas*
      Andernfalls sollte der RA entsprechenden Beweis beantragen und bei Nichtbeachtung fehlendes Gehoer ruegen.
      was tun, wenn der Richter darauf nicht reagiert und trotzdem am Verkaufswert festhält?
      War vielleicht zu abgekuerzt geschrieben:
      1. Im laufenden Verfahren Beweisantrag stellen auf Sachverstaendigengutachten ueber den Verkaufswert. Bei Ablehnung, z. B. beim Guetetermin, richterlichen Hinweis einfordern und protokollieren lassen.
      2. Nach Entscheidung Begruendung lesen und vor dem OLG evtl. die Missachtung des rechtlichen Gehoers ruegen.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      hallo andreas,

      in diesem falle ist es leider nicht egal, da nur eine der beiden parteien als eigentümerin eingetragen ist. wird also auch nur bei einer im zugewinn berücksichtigt - und das eben mehr oder weniger. kann mir allerdings nicht vorstellen, dass vor einem olg ein neutrales sachverständigengutachten nicht akzeptiert oder gar nicht erst in Betracht gezogen würde. schließlich geht es ja auch um nicht ganz unerhebliche beträge.

      aber wie schon mehrfach erwähnt: recht haben und recht bekommen sind gerade vor gericht zwei verschiedene dinge...

      grüße, maldito
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo,

      Andreas, na, das hat er alles schon hinter sich...
      Wurde alles abgelehnt, was abzulehnen war.
      Fakt, Richter zieht Verkaufswert heran, ohne irgendwelche Begründungen.

      Es ist einfach auch so, dass es schon sehr auffällig ist, dass der Richter immer zugunsten von Ex entscheidet. War schließlich nicht das erste Verfahren.

      Nur, eine Frage, es liegt also im Ermessen des jeweiligen Richters, welcher Wert herangezogen wird?

      Maldito,

      ja, darauf hoffe ich, dass beim OLG eben nicht alles abgewimmelt wird.
      Aber, die Hoffnung wird immer weniger...

      Manchmal denkt mein Bekannter schon aufzuhören, schließlich "verprozessiert" er Geld, das er nicht hat und vielleicht nie bekommt.

      Grüßle - Pett
    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo, maldito!

      Du schreibst:
      kann mir allerdings nicht vorstellen, dass vor einem olg ein neutrales sachverständigengutachten nicht akzeptiert oder gar nicht erst in Betracht gezogen würde.
      Zunaechst noch einmal eine Nachfrage:
      Hat das AmtsG die Einholung eines GA abgelehnt?
      Oder hat das AmtsG zwar ein GA eingeholt und ist es ihm dann nicht gefolgt?
      Oder wurde seitens einer Partei ein GA eines *freien* SV dem AmtsG vorgelegt und das AmtsG will ihm nicht folgen?

      Gruss, Andreas
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    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo, Pett!

      In diesem Thread geht es um malditos Problem, dass der acht Jahre alte Kaufpreis herangezogen wird, statt den Wert zum Stichtag der Zugewinnausgleichsberechnung zu ermitteln.

      In Deinem Fall geht es darum, welcher Wert (Verkehrs-, Verkaufs- etc.) herangezogen wird. Das ist eine ganz andere Baustelle, weshalb ich Dir empfehle, hierzu einen neuen Thread zu eroeffnen.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
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    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo Andreas,

      um klarzumachen, in welche Richtung eine Wertermittlung gehen wird und dass der angesetzte Haus-Wert viel zu hoch angesetzt ist, wurde zunächst eine neutrale etwas günstigere Expertise (belegt einen Wert von etwa 95.000 Euro) vorgelegt, mit dem Hinweis, ggfls. auch ein vom Gericht angeordnetes Gutachten einzuholen, falls die Expertise nicht ausreichen sollte. Ein Gutachten würde mit 100-prozentiger Sicherheit einen Wert ergeben, der noch niedriger ist. Das interessiert den Richter aber nicht, er will keinerlei Gutachten und statt des aktuellen Wertes den Einkaufswert von 1997 (von etwa 165.000 Euro) in den Zugewinn einrechnen. Das hätte zur Folge, dass statt eines negativen Zugewinns, ein Ausgleich von etwa 30.000 Euro zu zahlen wäre.

      ...und jetzt kommst Du...

      Grüße, maldito

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maldito ()

    • RE: Haus: Kaufpreis statt Wert??

      Hallo, bin derzeit im Karibik-Urlaub und kann mich nur kurz hier einloggen. Kann gerne konkret auf die Fragen eingehen. Bitte auch meine bisherigen Stellungnahmen und Antworten beachten. Bin bis 27.03. wieder im Lande.

      Liebe Gruesse aus Punta CANA mit 36 C Hitze :)

      Thomas Garthe