Hallo,
ich habe eine Frage zum Zugewinn.
Wir hatten während der Ehezeit 2 Fahrzeuge. Wie werden diese jetzt im Zugewinnausgleich berücksichtigt ?
Wird der damalige Kaufpreis angesetzt zu dem die Fahrzeuge gekauft wurden, oder wird der Zeitwert zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags angesetzt ?
Viele Grüsse
coolgu
ich habe eine Frage zum Zugewinn.
Wir hatten während der Ehezeit 2 Fahrzeuge. Wie werden diese jetzt im Zugewinnausgleich berücksichtigt ?
Wird der damalige Kaufpreis angesetzt zu dem die Fahrzeuge gekauft wurden, oder wird der Zeitwert zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags angesetzt ?
Viele Grüsse
coolgu