Sind Kapitalerträge grundsätzlich Unterhaltsrelevant?
- werden alle Zinserträge grundsätzlich dem Einkommen zugerechnet?
- Wie sieht es mit Aktiengewinnen aus?
- Dividendenzahlungen
- Lebensversicherungen die zwar Rendite erwirtschaften aber z.B. erst in 10 Jahren fällig werden?
Macht es einen Unterschied wenn die Unterhaltsberechtigte schon einen hohen Unterhalt bezieht (z.B.: KU + EU ~€2000)
Was wenn die Erträge auch während der Ehe der Gemeinschaft nicht zur Verfügung standen?
Danke & Gruß
- werden alle Zinserträge grundsätzlich dem Einkommen zugerechnet?
- Wie sieht es mit Aktiengewinnen aus?
- Dividendenzahlungen
- Lebensversicherungen die zwar Rendite erwirtschaften aber z.B. erst in 10 Jahren fällig werden?
Macht es einen Unterschied wenn die Unterhaltsberechtigte schon einen hohen Unterhalt bezieht (z.B.: KU + EU ~€2000)
Was wenn die Erträge auch während der Ehe der Gemeinschaft nicht zur Verfügung standen?
Danke & Gruß