Kapitalerträge und Unterhalt

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    • Kapitalerträge und Unterhalt

      Sind Kapitalerträge grundsätzlich Unterhaltsrelevant?

      - werden alle Zinserträge grundsätzlich dem Einkommen zugerechnet?
      - Wie sieht es mit Aktiengewinnen aus?
      - Dividendenzahlungen
      - Lebensversicherungen die zwar Rendite erwirtschaften aber z.B. erst in 10 Jahren fällig werden?

      Macht es einen Unterschied wenn die Unterhaltsberechtigte schon einen hohen Unterhalt bezieht (z.B.: KU + EU ~€2000)
      Was wenn die Erträge auch während der Ehe der Gemeinschaft nicht zur Verfügung standen?

      Danke & Gruß
    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      Dazu steht in den OLG-Leitlinien sowas:

      1.6.2 Einnahmen aus Kapitalvermögen sind nach Ab­zug der Werbungskosten als Einkommen zu berücksichtigen.

      Dazu gehören alle Zinserträge, Dividendenzahlungen. Aktiengewinne (sofern du Kurssteigerungen meinst) sind kein Einkommen, auch nicht bei Verkauf (aber Aktienverluste mindern das Einkommen natürlich auch nicht). Erträge von LV sind erst dann Einkommen wenn sie zur Auszahlung kommen.

      Für KU macht es keinen Unterschied ob die Kapitaleinkünfte während der Ehe zur verfügung standen, bei EU eventuell (nur wenn die Kapitalerträge auch bei Fortdauer der Ehe angefallen wären).
    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      Danke für die Antwort - hilft weiter.

      Ich nehme an, dass die Kapitalerträge nachsteuerlich betrachtet werden?
      Fairerweise müsste man doch auch den Inflationsverlust abziehen, beim Zugewinn wird doch auch zugestanden das Anfangsvermögen mit dem Inflationsfaktor über die Jahre zu multiplizieren?
      Wäre das nicht der Fall, würde sich das Kapital real (bezogen auf die Kaufkraft) verringern, um dies zu vermeiden sollte der (Kaufkraft) Verlust durch Rücklagen ausgeglichen werden.

      Beispiel.:

      100.000€ zu 3% angelegt -> 3000€ nach Steuer 2000€ bei 1% Inflation, müssten also zur Kaufkrafterhaltung 1000€ angelegt werden. Es bleiben noch 1000€ die dem Einkommen zugerechnet werden können.
    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      was wäre denn unter den Gesichtspunkten:

      - nicht Unterhaltsrelevant
      - geringes Risiko
      - anständige Rendite

      das beste Finanzprodukt?

      Es gibt doch so etwas wie index-scheine die gegen (größere) Verluste abgesichert sind, da Aktienähnlich dürften die dann doch eigentlich nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden?

      Kann ich dazu verdonnert werden mein Kapital "ertragsoptimiert" und damit unterhaltsrelevant anzulegen?

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von coppi ()

    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      Hallo Coppi,

      deine Überlegungen hinsichtlich eines Inflationausgleichs sind sicherlich nicht ohne Logik, aber ich muß Dich da enttäuschen. Das Unterhaltsrecht kennt diese Art der Bereinigung nicht und steht damit ja auch nicht allein, denn auch im Steuerrecht unterliegen Einkünfte aus Vermögen der Einkommensteuer ohne vorherigen Abzug für den Inflationsausgleich.

      Gruß
      rabma
    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      Hallo Coppi,

      Original von coppi
      Kann ich dazu verdonnert werden mein Kapital "ertragsoptimiert" und damit unterhaltsrelevant anzulegen?
      Das Gericht wird Dir sicherlich nicht vorschreiben, wie Du Dein Geld anzulegen hast. Aber, es könnte unter Umständen eine fiktive Verzinsung vornehmen. Das wird z.B. auch auf der Empfängerseite gemacht, wenn der Erlös aus dem Zugewinnausgleich einfach ausgegeben wird und dann plötzlich keine Zins-Einnahmen mehr vorhanden sind.

      Meine Einschätzung zu Deiner Lage ist, dass Du (fiktive) Erträge aus dem bisher vorhandenen Vermögen auf jeden Fall in die Unterhaltsberechnung einstellen mußt. Nicht sicher bin ich mir bei weiterer Vermehrung des Vermögens. Es könnte gut sein, dass Du die Erträge, bei entsprechender Anlageart, 'retten' kannst. Ich bin aber leider gar nicht fit, welche Anlageformen da am besten geeignet wären.

      Gruß
      rabma
    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      folgende Information habe ich zu diesem Thema noch gefunden:

      Sofern in der Ehe bereits abzusehen war, dass diese Zahlungen erfolgen und die Eheleute quasi auf diese Zahlungen hingelebt haben, so kann -betone- kann bei Fluss des Geldes der Betrag zum Einkommen hinzugerechnet werden. Aber dies auch wiederum nur dann, wenn die Ansparsumme zu mindest 1/2 bis 3/4 während der Ehezeit angespart wurde.

      Kann das jmd. bestätigen/wiederlegen?

      Gruß
    • RE: Kapitalerträge und Unterhalt

      Gilt das alles auch, wenn bei der Scheidung ein Zugewinnausgleich stattgefunden hat?
      Es darf dann doch eigentlich keine Rolle mehr spielen, wer aus seinem Vermögen welche Erträge erzielt. Die Chancengleicheit ist mit dem Ausgleich doch hergestellt worden. Es kann doch nicht sein, dass der eine sein Vermögen "verprasst" und der andere spart, dafür die Erträge aber weiterhin teilen Muß!