Nachweispflicht Zugewinn

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    • Nachweispflicht Zugewinn

      Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bin ich in der Pflicht mein Anfangsvermögen nachzuweisen (Unterlagen beibringen), wogegen beim Endvermögen die Beweispflicht bei der Gegenpartei liegt und ich nur ein Register erstellen muss.
      Stimmt das so?

      Meine Frau hat angeblich schon vor der Ehe einen höheren Geldbetrag im Ausland angelegt, der während der Ehe auch Erträge eingebracht hat. Leider habe ich keinen Nachweiß (Kontonr., Auszüge…), meine Frau hat dies aber gegenüber Dritten mehrfach erwähnt, wie soll ich vorgehen?

      Gruß