Ich habe für meine Scheidung im September Prozesskostenhilfe erhalten. Da ich aufgrund meines Ex-Mannes sehr hohe Schulden habe, wird sich in den nächsten Jahren vermutlich auch nichts an meinen Vermögensverhältnissen ändern. Vom Gericht wurde keine Ratenzahlung festgelegt. Zumindest habe ich seit der Scheidung außer einem rechtskräftigen Urteil keine Aufforderung zur Ratenzahlung oder eine Rechnung erhalten. Dies bedeutet jedoch auch, dass innerhalb von 4 Jahren meine Vermögensverhältnisse geprüft werden. Sofern sich etwas ändert, würde eine Rückzahlungspflicht bestehen. Ab wann gelten denn diese 48 Monate? Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich in dieser Zeit wieder heirate? Aufgrund der Erfahrung meiner gescheiteren Ehe würde ich auf jeden Fall vorher eine Gütertrennung vertraglich festlegen – auch wenn vielleicht kein Vermögen da ist. Als „gebranntes Kind“ bin ich bei finanziellen Dingen sehr eigen geworden. In meiner neuen Beziehung werden Hausrat bzw. Besitz und Neuanschaffungen getrennt. Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten werden genau aufgeteilt. Mich würde nun interessieren, ob sich trotz Gütertrennung die Vermögensverhältnisse bei einer Heirat ändern und der neue Ehegatte ggf. zur Rückzahlung meiner Schulden mit herangezogen werden kann - auch wenn Gütertrennung vereinbart wurde. Immerhin sind es meine Schulden und damit hat mein jetziger Partner nichts zu tun.
Susabe
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