Rückzahlung PKH bei Änderung der Vermögensverhältnisse

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    • Rückzahlung PKH bei Änderung der Vermögensverhältnisse

      Ich habe für meine Scheidung im September Prozesskostenhilfe erhalten. Da ich aufgrund meines Ex-Mannes sehr hohe Schulden habe, wird sich in den nächsten Jahren vermutlich auch nichts an meinen Vermögensverhältnissen ändern. Vom Gericht wurde keine Ratenzahlung festgelegt. Zumindest habe ich seit der Scheidung außer einem rechtskräftigen Urteil keine Aufforderung zur Ratenzahlung oder eine Rechnung erhalten. Dies bedeutet jedoch auch, dass innerhalb von 4 Jahren meine Vermögensverhältnisse geprüft werden. Sofern sich etwas ändert, würde eine Rückzahlungspflicht bestehen. Ab wann gelten denn diese 48 Monate? Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich in dieser Zeit wieder heirate? Aufgrund der Erfahrung meiner gescheiteren Ehe würde ich auf jeden Fall vorher eine Gütertrennung vertraglich festlegen – auch wenn vielleicht kein Vermögen da ist. Als „gebranntes Kind“ bin ich bei finanziellen Dingen sehr eigen geworden. In meiner neuen Beziehung werden Hausrat bzw. Besitz und Neuanschaffungen getrennt. Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten werden genau aufgeteilt. Mich würde nun interessieren, ob sich trotz Gütertrennung die Vermögensverhältnisse bei einer Heirat ändern und der neue Ehegatte ggf. zur Rückzahlung meiner Schulden mit herangezogen werden kann - auch wenn Gütertrennung vereinbart wurde. Immerhin sind es meine Schulden und damit hat mein jetziger Partner nichts zu tun.

      Susabe
    • RE: Rückzahlung PKH bei Änderung der Vermögensverhältnisse

      Vielen Dank für die Antwort. Dann wären es ab diesen Monat nur noch 3 Jahre. Dachte nämlich immer es gilt ab dem Tag der Scheidung. Neue Heirat ist zwar jetzt noch kein Thema, wollte mich nur gerne vorab mal informieren.

      Gruß
      Susabe
    • RE: Rückzahlung PKH bei Änderung der Vermögensverhältnisse

      Ich möchte nicht spekulieren, was da bei Heirat passieren könnte. Ich glaube aber das dafür dann das Haushaltseinkommen entscheidend ist, abzüglich der üblichen Freibeträge. Wäre schon möglich das aus ratenfreier PKH Ratenzahlung wird.
    • RE: Rückzahlung PKH bei Änderung der Vermögensverhältnisse

      hallo eisbaerle, schau mal in den Bewillungsbescheid.

      steht da drin dass Du dich von Dir aus melden musst wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Rückzahlung PKH bei Änderung der Vermögensverhältnisse

      Original von susabe
      ...Immerhin sind es meine Schulden und damit hat mein jetziger Partner nichts zu tun.


      Genau!

      Kann dich da insofern beruhigen, da ich selber die 4 Jahre EK-Überprüfung 'überstanden' habe obwohl mein 2. Ehemann ein recht gutes EK hat.

      Ich habe in dieser Zeit kein bzw. nur geringes EK gehabt (Erziehungsgeld, dann Minijob).
      Niemand ist so gut oder so schlecht, wie er während seiner Scheidung gemacht wird.
      (J.J. Disenberg)
    • Hallo,

      Es zählt nicht der ScheidungStern in. Sondern der Zeitpunkt, an dem das Verfahren offiziell abgeschlossen wurde.
      Das müsste im schreiben der vkh-stelle stehen.
      Ab diesem Zeitpunkt kann die vkh-stelle immer Auskunft über dein Einkommen fordern und du musst ja Veränderungen, Gehalt Adresse von dir aus mitteilen.

      Erst danach musst du keine Rückzahlung mehr leisten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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