Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

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    • Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      Guten Abend,

      mir liegt das Thema Betreuungsunterhalt im Magen und ich würde gerne wissen auf was ich mich einstellen muss.

      Seit letztem Jahr habe ich ein Kind, die Vaterschaft ist anerkannt. Rechtzeitig haben sich Jugendamt (München) und Arbeitsamt bei mir gemeldet und wollten Auskunft über meine Vermögensverhältnisse.

      Ich habe die Auskünfte rasch gegeben und an beide Ämter geschickt. Da die Mutter nicht die schnellste war (ihre Geburtsurkunde hat gefehlt) hat sich das Jugendamt erst nach einer Weile wieder bei mir gemeldet und es sind immer noch ein paar Fragen offen. Bei jedem neuen Kontakt wollen sie auch wieder einen aktuellen Gehaltszettel. Lange Rede, kurzer Sinn. Der Unterhalt ist noch nicht festgelegt. Damit es wenigstens schonmal losgeht, habe ich aus eigenem Antrieb angefangen Unterhalt in Höhe von 200,- Euro (unter Vorbehalt) auf ihr Konto zu überweisen und das auch dem JA mitgeteilt. Ich hoffe ich habe mich damit nicht schlechter gestellt. Irgendwann wird man mir wohl sagen was noch nachzuzahlen ist und wie hoch die realen Unterhaltskosten je Monat sind. Kein Problem, mach ich.

      Das eigentliche Problem: Das Arbeitsamt über das die Mutter so 1000,- Euro bekommt (sie nennt es Sozialhilfe, gemeint ist wohl Hartz IV) wartet natürlich noch auf die Festlegung durch das Jugendamt und hat sich noch gar nicht bei mir gemeldet bezüglich Höhe Betreuungsunterhalt, ich musste bis jetzt nur meine Einkünfte und Ausgaben offen legen.

      Ich habe so 1900,- Euro netto (abzüglich Direktversicherung, VWL, usw.) und wohne mit über 700,- Euro (warm) zur Miete dazu noch 100,- Euro Ratenkredit. Die Mutter wie gesagt ursprünglich mal 1000,- Euro, mittlerweile kriegt sie Kinder- und Erziehungsgeld. Wir wohnen nicht zusammen, hatten nur eine kurze Beziehung.

      Was bin ich denn zusammen mit der Mutter? Eine Bedarfsgemeinschaft aus Sicht des Arbeitsamtes? Wie legen die denn den Betreuungsunterhalt fest und an wen zahl ich später, Mutter oder Arbeitsamt? Was ist mit auflaufenden Schulden?

      Bei so 1050,- Euro was ich gehört habe als Selbstbehalt kann ich mir ja schon die Miete nicht mehr leisten. Muss ich vermutlich umziehen und wie wird die Wohnung bis dahin berücksichtigt? Es gibt ja Kündigungsfristen, der Umzug verschlingt Kosten, doppelte Miete für ein paar Wochen, etc. Habe leider kein Geld und wüsste gar nicht wie ich das groß finanzieren soll.

      Laufen da beim Betreuungsunterhalt endlos Schulden auf? Oder habe ich die gleichen Rechte wie ein Hartz IV-Empfänger, also Unterstützung bei Umzug, ortsübliche Anrechnung von Miete (550,- Euro max. in München habe ich gelesen), 6 Monate Zeit ab Aufforderung zur Mietkostensenkung, usw. oder bin ich schlechter gestellt?

      Fragen über Fragen :-/

      Etwas Licht ins Dunkel wäre nett um die ungefähre Richtung zu kennen.

      Grüße vom Mustermann
    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      Hallo,

      zuerst würde ich einmal die Einzahlung auf das Konto der KM einstellen.

      Die Beistandschaft führt das zuständige Jugendamt.

      Die Höhe des Unterhaltbetrages ermittelt das Jugendamt.
      Diesen Betrag musst du dann auf das Konto des Jugendamtes überweisen. Von dort aus geht geht die Einzahlung auf das Konto der Kindesmutter.

      Stern

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    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      Hallo mustermann,

      irgendwie laufen hier zwei Unterhalte auf
      • Kindesunterhalt
      • Betreuungsunterhalt

      Für den Kindesunterhalt hat sich vermutlich das JA bereits gemeldet, wonach Du ja bereits 200€/mtl. an Unterhalt leistest. Damit hast Du Dich um ganze 1€ bei Deinem Einkommen schlechter als die DT vorsieht gestellt, wohl zu vernachlässigen.

      Für den Betreuungsunterhalt greifen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG München, damit hat das Jugendamt nichts zu tun, diese wie folgt sich hierzu einlassen:

      18. Ansprüche nach § 1615 l BGB
      Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er
      beträgt mindestens 770 €. Ergänzend wird auf BGH FamRZ 2005, 442 verwiesen.

      Dein Selbstbehalt beträgt nach gleicher Richtlinie gegenüber dem Kind 890€, gegenüber der Kindesmutter 1000€. Beim Selbstbehalt gegenüber dem Kinde ist ein Warmmietanteil von 360€ berücksichtigt, die Umstände einer genannten Warmmiete von 700€ wären plausibel darzulegen, ich befürchte jedoch, dass diese nicht ausreichend für die Unterhaltsberechnung sind.

      Unterhaltsschulden für beide Unterhalte laufen ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung (Forderung) auf, wobei ich beim KU keinen Auflauf erkennen kann, da entsprechend Leistung erbracht wird.
    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      Hallo Mustermann,

      eine Bedarfsgemeinschaft bist du mit der Mutter deines Kindes sicherlich nicht (ihr wohnt ja nicht zusammen).

      Wer Gläubiger des BU ist, hängt davon ab, ob das Arbeitsamt den BU-Anspruch gem. § 33 SGB II auf sich übergeleitet hat. Die Überleitung muss dabei dir gegenüber mitgeteilt werden.

      Also mal alle Schreiben des Arbeitsamtes sichten.

      Falls der Anspruch nicht übergeleitet wurde, ist die KM Gläubigerin des BU.

      Bezüglich des KU kann die KM mit dem Beistand vereinbaren, ob die Zahlungen direkt an die KM oder über den Beistand eingezahlt werden.

      Du kannst dir nicht aussuchen, an wen du die Überweisung richtest.

      Die Beistandschaft ist freiwillig, die Rechte der KM werden durch den Beistand nicht beschnitten.

      Also ohne Absprache mit dem Beistand einfach an das Jugendamt zahlen, kann ich nicht empfehlen.

      Gruß

      K. Ahnung


      Dies ist kein Rechtrat sondern nur meine persönliche Meinung
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      Kurzer Nachtrag:

      Nach § 18 Abs. 3 SGB VIII hat die KM Anspruch gegen das Jugendamt auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihres BU.

      Insofern kann es dir passieren (und ist wohl auch schon geschehen), dass das Jugendamt die KM bei der Berechnung des BU unterstützt.

      Wie weit eine Unterstützung geht, darüber kann man streiten. Im Zweifelsfall würde ich eher von einer großzügigen Auslegung ausgehen, da die Unterstützung zumindest über eine reine Beratung hiinausgeht.

      Vertreten (z.B. vor Gericht) darf das Jugendamt den BU jedoch nicht.

      Gruß

      K. Ahnung

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      Gruß

      K. Ahnung

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von K. Ahnung ()

    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      So, hat etwas gedauert bis ich mich wieder melde.

      Danke erstmal für die Ausführungen.

      Habe nun in dem ursprünglichen Schreiben nachgesehen. Man erbittet Auskunft von mir nach §60 SGB II. Weiter steht in dem Schreiben, dass die die unterhaltsberechtigte Angehörige(!) seit daunddann Leistung bekommt und zwar soundsoviel Euro. Meine Unterhaltspflicht bestünde aufgrund § 1615a ff BGB.

      Weiter: "Im Fale Ihrer Leistungsfähigkeit geht der Unterhaltsansprich Ihrer eingangs genannten Angehörigen kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Träger über und zwar rückwirkend ab Zugang dieser Rechtswahrungsanzeige. Durch den Übergang tritt ein Wechsel in der Person des Gläubigers ein. Der neue Gläubiger, nämlich die ARGE für Beschäftigung München GmbH, ist somit berechtigt, unmittelbar von Ihnen die Erfüllung der Unterhaltsansprüche zu verlangen."

      Tja, klingt für mich irgendwie nicht gut, auch wenn ich die Hälfte nicht verstehe. Wollen die das gesamte Geld was sie der Mutter zahlen (so 1000,- Euro im Monat) wieder von mir und zwar seit Eingang des Schreibens? Und warum wird die Mutter immer "Angehörige" genannt? Ich bin mit meinem Kind verwandt aber nicht notwendigerweise mit der Mutter mit der ich keine Beziehung hatte/habe??
    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      neee Stern, das ist der denkbar schlechteste Rat.

      vorab den wahrscheinlichen KU zu überweisen ist völlig richtig. zum einen zeigt er damit „guten Willen“, zum anderen, nachzahlen müßte er ja doch, dann auf einmal eine hohe Summe.

      und falls es zu einem Rechtsstreit über die Höhe bei Gericht gibt, dann wird er dafür nicht verurteilt, d.h. sein Anteil an den Kosten verringert sich.

      auf das Konto vom JA muß erst überwiesen werden wenn das vom JA mit Mutter vereinbart wurde, bekommt er dann schriftlich vom JA.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Betreuungsunterhalt an Mutter mit Hartz IV - wie errechnet sich das?

      hallo mustermann,

      klingt für mich irgendwie nicht gut
      neee, ist doch genau das was Dir bisher schon geschrieben wurde.

      da steht doch auch richtig:
      Im Falle Ihrer Leistungsfähigkeit
      also nur dann wenn Du auch leistungsfähig bist, d.h., bis max. zum Selbstbehalt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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