Guten Abend,
mir liegt das Thema Betreuungsunterhalt im Magen und ich würde gerne wissen auf was ich mich einstellen muss.
Seit letztem Jahr habe ich ein Kind, die Vaterschaft ist anerkannt. Rechtzeitig haben sich Jugendamt (München) und Arbeitsamt bei mir gemeldet und wollten Auskunft über meine Vermögensverhältnisse.
Ich habe die Auskünfte rasch gegeben und an beide Ämter geschickt. Da die Mutter nicht die schnellste war (ihre Geburtsurkunde hat gefehlt) hat sich das Jugendamt erst nach einer Weile wieder bei mir gemeldet und es sind immer noch ein paar Fragen offen. Bei jedem neuen Kontakt wollen sie auch wieder einen aktuellen Gehaltszettel. Lange Rede, kurzer Sinn. Der Unterhalt ist noch nicht festgelegt. Damit es wenigstens schonmal losgeht, habe ich aus eigenem Antrieb angefangen Unterhalt in Höhe von 200,- Euro (unter Vorbehalt) auf ihr Konto zu überweisen und das auch dem JA mitgeteilt. Ich hoffe ich habe mich damit nicht schlechter gestellt. Irgendwann wird man mir wohl sagen was noch nachzuzahlen ist und wie hoch die realen Unterhaltskosten je Monat sind. Kein Problem, mach ich.
Das eigentliche Problem: Das Arbeitsamt über das die Mutter so 1000,- Euro bekommt (sie nennt es Sozialhilfe, gemeint ist wohl Hartz IV) wartet natürlich noch auf die Festlegung durch das Jugendamt und hat sich noch gar nicht bei mir gemeldet bezüglich Höhe Betreuungsunterhalt, ich musste bis jetzt nur meine Einkünfte und Ausgaben offen legen.
Ich habe so 1900,- Euro netto (abzüglich Direktversicherung, VWL, usw.) und wohne mit über 700,- Euro (warm) zur Miete dazu noch 100,- Euro Ratenkredit. Die Mutter wie gesagt ursprünglich mal 1000,- Euro, mittlerweile kriegt sie Kinder- und Erziehungsgeld. Wir wohnen nicht zusammen, hatten nur eine kurze Beziehung.
Was bin ich denn zusammen mit der Mutter? Eine Bedarfsgemeinschaft aus Sicht des Arbeitsamtes? Wie legen die denn den Betreuungsunterhalt fest und an wen zahl ich später, Mutter oder Arbeitsamt? Was ist mit auflaufenden Schulden?
Bei so 1050,- Euro was ich gehört habe als Selbstbehalt kann ich mir ja schon die Miete nicht mehr leisten. Muss ich vermutlich umziehen und wie wird die Wohnung bis dahin berücksichtigt? Es gibt ja Kündigungsfristen, der Umzug verschlingt Kosten, doppelte Miete für ein paar Wochen, etc. Habe leider kein Geld und wüsste gar nicht wie ich das groß finanzieren soll.
Laufen da beim Betreuungsunterhalt endlos Schulden auf? Oder habe ich die gleichen Rechte wie ein Hartz IV-Empfänger, also Unterstützung bei Umzug, ortsübliche Anrechnung von Miete (550,- Euro max. in München habe ich gelesen), 6 Monate Zeit ab Aufforderung zur Mietkostensenkung, usw. oder bin ich schlechter gestellt?
Fragen über Fragen :-/
Etwas Licht ins Dunkel wäre nett um die ungefähre Richtung zu kennen.
Grüße vom Mustermann
mir liegt das Thema Betreuungsunterhalt im Magen und ich würde gerne wissen auf was ich mich einstellen muss.
Seit letztem Jahr habe ich ein Kind, die Vaterschaft ist anerkannt. Rechtzeitig haben sich Jugendamt (München) und Arbeitsamt bei mir gemeldet und wollten Auskunft über meine Vermögensverhältnisse.
Ich habe die Auskünfte rasch gegeben und an beide Ämter geschickt. Da die Mutter nicht die schnellste war (ihre Geburtsurkunde hat gefehlt) hat sich das Jugendamt erst nach einer Weile wieder bei mir gemeldet und es sind immer noch ein paar Fragen offen. Bei jedem neuen Kontakt wollen sie auch wieder einen aktuellen Gehaltszettel. Lange Rede, kurzer Sinn. Der Unterhalt ist noch nicht festgelegt. Damit es wenigstens schonmal losgeht, habe ich aus eigenem Antrieb angefangen Unterhalt in Höhe von 200,- Euro (unter Vorbehalt) auf ihr Konto zu überweisen und das auch dem JA mitgeteilt. Ich hoffe ich habe mich damit nicht schlechter gestellt. Irgendwann wird man mir wohl sagen was noch nachzuzahlen ist und wie hoch die realen Unterhaltskosten je Monat sind. Kein Problem, mach ich.
Das eigentliche Problem: Das Arbeitsamt über das die Mutter so 1000,- Euro bekommt (sie nennt es Sozialhilfe, gemeint ist wohl Hartz IV) wartet natürlich noch auf die Festlegung durch das Jugendamt und hat sich noch gar nicht bei mir gemeldet bezüglich Höhe Betreuungsunterhalt, ich musste bis jetzt nur meine Einkünfte und Ausgaben offen legen.
Ich habe so 1900,- Euro netto (abzüglich Direktversicherung, VWL, usw.) und wohne mit über 700,- Euro (warm) zur Miete dazu noch 100,- Euro Ratenkredit. Die Mutter wie gesagt ursprünglich mal 1000,- Euro, mittlerweile kriegt sie Kinder- und Erziehungsgeld. Wir wohnen nicht zusammen, hatten nur eine kurze Beziehung.
Was bin ich denn zusammen mit der Mutter? Eine Bedarfsgemeinschaft aus Sicht des Arbeitsamtes? Wie legen die denn den Betreuungsunterhalt fest und an wen zahl ich später, Mutter oder Arbeitsamt? Was ist mit auflaufenden Schulden?
Bei so 1050,- Euro was ich gehört habe als Selbstbehalt kann ich mir ja schon die Miete nicht mehr leisten. Muss ich vermutlich umziehen und wie wird die Wohnung bis dahin berücksichtigt? Es gibt ja Kündigungsfristen, der Umzug verschlingt Kosten, doppelte Miete für ein paar Wochen, etc. Habe leider kein Geld und wüsste gar nicht wie ich das groß finanzieren soll.
Laufen da beim Betreuungsunterhalt endlos Schulden auf? Oder habe ich die gleichen Rechte wie ein Hartz IV-Empfänger, also Unterstützung bei Umzug, ortsübliche Anrechnung von Miete (550,- Euro max. in München habe ich gelesen), 6 Monate Zeit ab Aufforderung zur Mietkostensenkung, usw. oder bin ich schlechter gestellt?
Fragen über Fragen :-/
Etwas Licht ins Dunkel wäre nett um die ungefähre Richtung zu kennen.
Grüße vom Mustermann