Hallo zusammen,
ich lese gerade das Merkblatt 18 "Der Ehegattenunterhalt". Dort steht im Abschnitt über den Altervorsorgeunterhalt
"Der Vorsorgeunterhalt ist zwar zweckgebunden für Vorsorge. Der andere Ehegatte kann auch einen Nachweis verlangen, dass Versicherungsbeiträge abgeführt werden, ..."
Ich bezahle seit einiger Zeit Vorsorgeunterhalt, habe bisher aber noch nie einen Verwendungsnachweis eingefordert.
Was passiert, wenn meine Ex die Verwendung des Geldes in der Vergangenheit für Vorsorge nicht nachweisen kann? Welche Verwendung des Geldes muß ich denn akzeptieren? Müssen zwingend freiwillige Beiträge an die Rentenkasse bezahlt werden?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß
Jörg
ich lese gerade das Merkblatt 18 "Der Ehegattenunterhalt". Dort steht im Abschnitt über den Altervorsorgeunterhalt
"Der Vorsorgeunterhalt ist zwar zweckgebunden für Vorsorge. Der andere Ehegatte kann auch einen Nachweis verlangen, dass Versicherungsbeiträge abgeführt werden, ..."
Ich bezahle seit einiger Zeit Vorsorgeunterhalt, habe bisher aber noch nie einen Verwendungsnachweis eingefordert.
Was passiert, wenn meine Ex die Verwendung des Geldes in der Vergangenheit für Vorsorge nicht nachweisen kann? Welche Verwendung des Geldes muß ich denn akzeptieren? Müssen zwingend freiwillige Beiträge an die Rentenkasse bezahlt werden?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruß
Jörg