Altersvorsorgeunterhalt - Nachweis?

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    • Altersvorsorgeunterhalt - Nachweis?

      Hallo zusammen,

      ich lese gerade das Merkblatt 18 "Der Ehegattenunterhalt". Dort steht im Abschnitt über den Altervorsorgeunterhalt

      "Der Vorsorgeunterhalt ist zwar zweckgebunden für Vorsorge. Der andere Ehegatte kann auch einen Nachweis verlangen, dass Versicherungsbeiträge abgeführt werden, ..."

      Ich bezahle seit einiger Zeit Vorsorgeunterhalt, habe bisher aber noch nie einen Verwendungsnachweis eingefordert.

      Was passiert, wenn meine Ex die Verwendung des Geldes in der Vergangenheit für Vorsorge nicht nachweisen kann? Welche Verwendung des Geldes muß ich denn akzeptieren? Müssen zwingend freiwillige Beiträge an die Rentenkasse bezahlt werden?

      Bin für jeden Hinweis dankbar.

      Gruß

      Jörg
    • RE: Altersvorsorgeunterhalt - Nachweis?

      Hallo Jörg, alternativ zum Nachweis jetzt wäre später, wenn es darum geht aus Euren Renten den EU zu berechnen, nachzurechnen ob Deine Zahlungen auch entsprechend angelegt wurden, ggf. eine darauf fußende fiktive Rente anzurechnen.

      Müssen zwingend freiwillige Beiträge an die Rentenkasse bezahlt werden?
      nein zwingend nicht. Ex ist frei wie sie das anlegt, sollte aber schon der allgemeinen mittleren Rendite entsprechen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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