Unterhaltsanspruch prüfen lassen

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    • Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo zusammen!
      Weiß einfach nicht mehr weiter. Der Anwalt meiner Ex ist mit einer neuen, erhöhten Unterhaltsforderung (Kindesunterhalt für 16jähriges Kind) an mich herangetreten. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Gibt es Stellen, wo man die Richtigkeit des Anspruchs überprüfen lassen kann?
      Hoffe das ich in meiner ersten Anfrage hier nicht allzu viele Fehler gemacht habe. Bin aufgrund starker Depressionen leider recht unkonzentriert.

      Gruß
      Nobody

      Könnte ich nur einschlafen ohne wieder aufzuwachen.
      Selten entscheidet die öffentliche Meinung unmoralisch und unweise, und wer sich von ihr entfernt, sollte sich misstrauen...
      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo Nobody,

      um dir helfen zu können, mußt du schon etwas mehr schreiben.
      Wieviel wird gefordert?
      Wieviel hast du bisjetzt gezahlt?
      Wieviel verdienst du?
      Gibt es noch weitere Unterhaltsberechtigte (Kinder, Ex)?

      Poste die Zahlen hier, und dann sehen wir weiter.

      Flory

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flory ()

    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      hallo Nobody, für genauere Hilfe hier im Forum bitte lies + beachte bitte "Anleitung" für Fragestellungen und stelle die Infos ein.

      das ist kein Grund zum verzweifeln, Du kannst – außer hier wenn Du die notwendigen Infos gibst – Hilfe bekommen:

      Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
      dann kannst Du PKH bekommen. Bei der Antragstellung hilft Dir RA bzw. sein Büro.

      Gibt es Stellen, wo man die Richtigkeit des Anspruchs überprüfen lassen kann?
      wenn du meinst eine neutrale Stelle, sowas gibt es nicht. ein RA kann den Anspruch überprüfen, dann allerdings aus Deiner Sicht.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo zusammen!
      Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
      Der Anwalt fordert für meine Tochter 332,00€. Bisher habe ich gemäß Vereinbarung mit dem Jugendamt meines ehemaligen Wohnortes und Noch-Wohnortes meiner Ex und der Kinder für beide 306,78 € gezahlt.Hierbei wurde berücksichtigt, daß ich trotz meines Gesundheitszustandes neue Arbeit gesucht und gefunden habe.Zahlung erfolgte zunächst ans JA, dann auf Wunsch der Ex direkt an sie.Mein Sohn ist mittlerweile 21 und hat nach Ausbildung und Arbeitslosigkeit endlich Arbeit gefunden. Unterhalt für die Ex wurde und wird nicht gezahlt,da sie seit ca. 15 Jahren mit Ihrem mittlerweile 2. LG seit unserer Trennung zusammenlebt.
      Habe Ihrem Anwalt auf sein Verlangen hin Verdienstunterlagen der letzten 12 Monate übersandt. Aus diesen geht auch eindeutig hervor,daß mein Einkommen Durch Wegfall eines Kindergeld-/ Sozialzuschlages mein Einkommen gesunken ist.Auch der Kinderfreibetrag (Bislang 1 Kind) entfällt.
      Da ich nur noch für meine Tochter zahlungspflichtig bin hat man mich jetzt um 2 (?) Stufen(?) höherguppiert.
      Prozesskostenhilfe möchte ich nicht beantragen. Würde mir wie ein Sozialschmarotzer vorkommen und mich sicherlich noch mieser fühlen als diesschon jetzt der Fall ist.
      Bitte entschuldigt den langen Beitrag mit dem Eure Fragen hoffentlich weitgehend beantwortet sind.

      mfg
      Nobody
      Selten entscheidet die öffentliche Meinung unmoralisch und unweise, und wer sich von ihr entfernt, sollte sich misstrauen...
      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo Nobody,

      für die Prüfung, ob die 332 € angemessen sind, fehlt uns immer noch der Verdienst, d.h. durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate inkl. Weihnachts-, Urlaubsgeld, sonstige geldwerte Vorteile und 1/12 der Steuererstattung, welche berufsbedingten Aufwendungen sind abziehbar?

      Ich versuche es trotzdem mal so. 332 € ist der Tabellenbetrag lt. Einkommensstufe 3 DT für 12-17jährige.

      Vorausgesetzt, du bist nur noch deiner Tochter unterhaltspflichtig, dann ist die Höherstufung um 2 Einkommensstufen rechtmäßig, da die DT für den Fall ausgelegt ist, dass es 3 Unterhaltsberechtigte gibt. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten ist eine entsprechende Herab- bzw. Höherstufung vorzunehmen.

      Die 332 € würden sich demzufolge so ergeben:

      - bereinigtes Netto i.H. v. bis 1.300 € = Einkommensgruppe 1
      - Höherstufung wegen nur 1 Unterhaltsberechtigten auf Einkommensstufe 3
      - Tabellenunterhalt für 16jährige = 332 €
      - 332 € abzüglich anteiliges KG 16 € = 316 € Zahlbetrag

      Dir muss ein Selbstbehalt von 890 € ihr gegenüber verbleiben, d.h. bei einem bereingten Nettoeinkommen von 1.206 € ist dein Selbstbehalt noch gegeben und du musst den Unterhalt i.H. von 316 € monatlich zahlen.
      Grüßle John
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo zusammen!
      Da mir als Neuling in diesem Forum und juristischem Laien viele der hier verwendeten Begriffe unbekannt sind habe ich nun den Anwalt der Ex um eine detalierte Berechnung des Unterhaltes gebeten.
      Hoffentlich bringt mir das etwas mehr Klarheit. Werde Euch dann informieren.

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Per PN bekommen:
      Nachricht von: Nobody
      Gesendet: 12.03.2006 03:40
      An: John_Sinclair
      Betreff: Unterhaltsberechnung

      Hallo John Sinclair!

      Der Anwalt meiner Ex hat bis zum heutigen Tag nicht auf meine Bitte um detailierte Berechnung reagiert. Habe bislang dden fehlenden Betrag unter Vorbehalt überwiesen. Was kann ich noch tun?

      Gruß
      Nobody


      Hast du dem Anwalt eine Frist gesetzt? Welchen fehlenden Betrag meinst du? Den zu 316 € oder zu 332 €?
      Eine genaue Berechnung konnten wir ja noch immer nicht durchführen, weil uns keine Daten bekannt sind und wir deshalb nicht nachvollziehen können, woher die 332 € kommen.

      Eine Möglichkeit für dich wäre noch, mit einem Beratungshilfeschein (einzuholen beim Amtsgericht) zu einem Anwalt zu gehen und dich dort beraten zu lassen. Die Beratung kostet dich dann maximal 10 €.
      Grüßle John
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo John Sinclair!
      Nein, ich hatte dem Anwalt keine Frist gesetzt, aber mittlerweile sind 3 Wochen verstrichen.
      Bei dem fehlenden Betrag handelt es sich um 2mal die Differenz zu 332 €
      Habe allerdings den Eindruck,daß er sich nicht nur beim anteiligen Kindergeld "vertan" hat.

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo zusammen!

      Habe mal wieder Post vom Anwalt der Ex bekommen. Fordert nach wie vor Unterhalt in Höhe von 332 €. (Höhergruppierung von Stufe 1 auf 3. da nur für meine Tochter unterhaltspflichtig)Unterhaltsrelevantes Einkommen lt. seiner Berechnung 1.264.89 €. Laut seiner Aussage ist ein Abzug von 16€ anteiligem Kindergeld nicht möglich, er hat jedoch keine Begründung angegeben. Ist das korrekt?Gibt es entsprechende Urteile? Zuständiges LG wäre Osnabrück, OLG wäre Öldenburg.

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Guten Morgen Nobody,

      ausgehend vom genannten unterhaltsrelevantem Einkommen und dem Umstand, dass Du nunmehr "nur" einem Unterhaltsberechtigten unterhalstpflichtig bist, ist die Höherstufung von 1 nach 3 aus meiner Sicht korrekt.
      Da Du nunmehr kein Mangelfall mehr bist, wird nach der Kindergeldanrechnungstabelle Dir 16€ angerechnet, sicher verwechselt der RA den "normalen" Leistungs- mit einem Mangelfall. Im Letzteren keine KG-Anrechnung erfolgt.
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo Michael!

      Danke Dir für die schnelle Antwort. Werde es dem Anwalt so mitteilen und abwarten, wie er sich äußert.

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Gern geschehen,

      aber noch eines im Nachgang, der RA hätte Dich auch nach bis zu Stufe 6 einstufen können, am Zahlbetrag ändert sich durch die unterschiedliche anteiliige Anrechnung des KG´s, wie Du aus der o.a. verlinkten Tabelle erkennen kannst, nichts, es bleibt bei diesem Alter bei 316€ Zahlbetrag ;)
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo zusammen!
      Komme momentan einfach nicht zur Ruhe. Lese das letzte Schreiben des Anwaltes der Ex immer und immer wieder. Komme letztendlich zu der Überzeugung. daß er mich mit seiner Foderung in einen Unterhaltsprozeß zwingen will, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Weiß leider nicht wie ich mich dagegen wehren soll. Der Anwalt versucht, mir die Verweigerung der strittigen 16 € als weitere (?)Unterhaltsverweigerung auszulegen. Für PKH oder Beratungshilfe ist mein verbleibendes Einkommen ca.40 € zu hoch. Davon abgesehen, ist es auch von mir nicht gewünscht, da ich die Kosten meiner Rechtsstreitigkeiten nicht der Allgemeinheit aufbürden mochte.
      Fühle mich momentan wie im freien Fall, bei dem es bis zum erlösenden Aufschlag quälend lange dauert.

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Guten Morgen Nobody,

      unstreitig dürfte angesichts Deiner Angaben der KU i.H.v. 316€ sein. Leiste diesen Betrag freiwillig, damit reduzierst Du den Streitwert deutlich auf noch 12x16=192€, ob dann der Anwalt noch Interesse hat Dich in ein Verfahren zu bringen, zweifle ich stark an, denn die 16€ sind m.E. nicht richtig.
      Der Unterhaltsgläubiger hat Anspruch auf einen Titel, da kommst Du also nicht drum herum, diesen kannst Du jedoch kostenlos beim JA erstellen lassen, achte jedoch darauf, dass der alte Titel damit ungültig werden sollte.
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo nobody,

      da will ich nur noch eines zu der vollkommen richtigen Antwort von Schäng ergänzen bzw. eindeutiger schreiben.

      Falls die ganze Sache vor Gericht geht, ist für die Ermittlung eines Streitwertes bzw. vorallem auch für die Quotelung der Kosten hinterher meistens nicht ausschlaggebend, ob man Unterhalt freiwillig zahlt, sondern es ist in aller Regel notwendig, dass ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist.

      Wenn Du jetzt zwar 316,- EUR "freiwillig" zahlst, aber keinen Titel errichten läßt und der Anwalt Klage auf 332,- EUR einreicht, dann kann passieren, dass der Streitwert auf knapp 4.000,- EUR festgesetzt wird und Du vorallem in der Quotelung der Kosten hinterher ganz übel dastehst evtl. 100%! (da kommt es dann auf die genaue Formulierung der Klage und vorallem auch auf Deine erste Antwort auf die Klage an)

      Wenn Du jetzt aber zum JA gehst und einen (zeitlich befristeten!) Titel mit der Einkommensstufe 3 errichten läßt, dann würde der Streitwert wirklich so runter gehen, wie Schäng beschrieben hat - der Anwalt würde ziemlich sicher keine Klage mehr einreichen. Und selbst wenn er es machen würde, dann würde die Kostenquotelung ganz anders aussehen...

      Und wenn es Dir nur um die Höherstufung von Einkommensstufe 1 nach 3 geht, dann lass wenigstens einen Titel über die Einkommesstufe 1 errichten. Dann geht der Streitwert wenigstens schon mal runter auf unter 500,- EUR und auch eine Quotelung der Verfahrenskosten würde deutlich günstiger für Dich ausgehen.

      Gruß
      rabma
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo rabma!

      Danke für Deine Infos. Hatte heute, Deinem Rat folgend ein nettes Gespräch mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes meines Wohnortes. Kann, wenn ich es richtig verstanden habe, den Titel auch hier erstellen lassen(muß also nicht extra zum Wohnort dere Ex) Werde schnellstmöglich mit meinen Unterlagen dort vorstellig werden und einen Titel erstellen lassen. Muß ich diesen der Ex oder Ihrem Anwalt zukommen lassen? Werde dann hier berichten, wie es gelaufen ist.

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo Nobody,

      i.d.R. wird die erste vollstreckbare Ausfertigung des Titel dem/der Erziehungsberechtigten, hier die KM, unmittelbar zugestellt, also Wohnanschrift Kind/Mutter mit zur Titelerstellung mitnehmen ! ;)
    • RE: Unterhaltsanspruch prüfen lassen

      Hallo zusammen!

      Möchte Euch wie versprochen den neuesten Stand mitteilen.
      War heute noch Mal beim Hiesigen JA. Habe dort einen, bis zum 18. Geburtstag meiner Tochter, befristeten Titel ( 316 € ) unterschrieben. Hoffe,daß ich jetzt vorerst Ruhe habe und wieder ruhiger schlafen kann.
      An dieser Stelle noch einmal Dank an alle, die mit ihren Beiträgen zum Gelingen beigetragen haben

      Gruß
      Nobody
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      Thomas Jefferson