Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

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    • Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Der Mann von meiner Freundin hat gestern die Scheidung bei seinem Anwalt eingereicht (obwohl sie eigentlich die jenige ist, die die Scheidung haben wollte - er ist ihr 5 Tage zuvorgekommen).

      Der Punkt ist, dass sein Anwalt behauptet, dass Unterhalt für sie nicht gezahlt werden muss, da sie in einer eheänlichen Gemeinschaft mit mir wohnt. Ihre Anwältin behauptet das Gegenteil.

      Es ist mir klar, dass sie weniger Unterhalt bekommt wegen mir und auch verpflichtet werden kann zu arbeiten. Aber das lassen wir mal aussen vor. Auch den Punkt mit dem Geld für ihren Sohn. Es geht rein um iihren Unterhalt.

      Was stimmt nun? Muss er etwas für sie zahlen oder nicht?

      Danke für eine kurze Info

      Arc
      Gib auf Deine Träume acht. Sonst fliegen sie davon! Und mit Ihnen Deine Flügel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Arc~Light ()

    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Hallo,

      dafür müsste man wissen, ob es sich um den TU oder den nachehelichen EU handelt, der hier berechnet werden soll, außerdem wie alt das Kind ist und wie lange ihr zusammen seid. Damit ist nicht unbedingt das Zusammenwohnen, sondern das Auftreten als Paar nach außen hin gemeint. Auch ist nicht ganz unwichtig, ob Du arbeitest und sie damit Dir (einem leistungsfähigen Dritten) den Haushalt führt und wie hoch das verbleibende Einkommen des Nochehemannes nach Abzug des KU ist.
      Danach könnte man die rechtliche Seite dieser Frage eher beantworten.
      Grüßle John
    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Hallo Arc~Light !

      Der Mann von meiner Freundin hat gestern die Scheidung bei seinem Anwalt eingereicht (obwohl sie eigentlich die jenige ist, die die Scheidung haben wollte - er ist ihr 5 Tage zuvorgekommen).

      Das ist Verfahrenstaktik, die ich, zugebend, selber zu meinem Vorteil angewendet habe.

      Für die Umstände der Lebenspartnerschaft wären weitere Infos (Dauer und öffentliches Auftreten) sehr hilfreich.
    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      hm was meinst Du mit Verfahrenstaktik? Unnötiges in die Länge ziehen? Vorteile rausziehen? Also eiegntlich will er die Scheidung nicht!

      Also wir sind seit einem jahr zusammen und ich wohne bei ihr (wenn auch nicht offiziell gemeldet) seit dem 01.06.2005. Es ist also ganz offen eine eheähnliche Gemeinschaft und wir wollen auch gar kein Tauziehen um das Geld machen. Es geht nur um Fairniss und ob er wirklich für sie etwas zahlen muss oder nicht. Das Kind ist 10 jahre alt. Und sie waren 10 Jahre verheiratet.

      Ich selber arbeite und mir steht netto ungefähr das gleiche zur Verfügung wie ihm - beide also Steuerklasse 1

      Sie arbeitet derzeit nicht. Ich denke aber, dass wird auf sie zukommen.
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Also wenn er die Scheidung eigentlich nicht will, könnte sie vorsichtshalber ebenfalls die Scheidung einreichen - nur für den Fall, dass er es sich anders überlegt und die Scheidung zurückzieht, was das Verfahren in die Länge ziehen würde. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

      Der Sohn ist 10 Jahre alt, also kann ihr durchaus eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet und auch ein fiktives Einkommen diesbezüglich angerechnet werden.

      Da Du selbst das Wort Fairness ansprichst: Fair wäre in meinen Augen eine saubere Trennung. KU ja, ohne Frage, EU nein.
      Ihr seid seit einem Jahr ein Paar, geltet offen als eäG, also solltet ihr euch auch euer eigenes Leben als Paar aufbauen und finanzieren.
      Leben und leben lassen! ;)
      Grüßle John
    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      ich sehe das auch so, John! Nur weiss ich, dass er (in einem Wutanfall) häufig fiese Dinge abzieht. Und um hierauf vorbereitet zu sein, ging es mir darum, ob es prinzipiell so ist, dass er nichts zahlen muss. Die Summe und so ist erstmal völlig egal.

      Danke für den Tip mit der 2ten Scheidungseinreichung
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Original von Arc~Light
      Nur weiss ich, dass er (in einem Wutanfall) häufig fiese Dinge abzieht. Und um hierauf vorbereitet zu sein, ging es mir darum, ob es prinzipiell so ist, dass er nichts zahlen muss.


      Wäre für mich erst recht ein Grund, hier einen sauberen Schnitt zu ziehen. Vielleicht auch mal unter folgendem Aspekt sehen: Jede Erstfamilie in eurer Konstellation (ein Kind, ein Verdiener) hat weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, da ja nicht noch extra KU gezahlt wird. Lohnt sich da der Krieg wegen ein paar € auch im Hinblick auf die Strittigkeit der Höhe wegen Zumutbarkeit der Arbeit und eäG?
      Grüßle John
    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      ich weiss ja nicht über was wir hier reden. D.h. über welche Größenordnung. Und es geht sicherlich nicht um ein paar Euro. Deshalb wollte ich es ja auch pauschal wissen. Und Du kannst mir glauben: wenn es sich irgendwie verhindern lässt, dann gehe ich jedem Streit aus dem Weg.

      Nur leider sieht das die Gegenpartei sprich Ex-Mann nicht so
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Wenn Deine Freundin keinen Unterhalt für sich verlangt, dann gibts doch auch keinen Streitpunkt, oder? ;) Außerdem müsstest Du Dich ja nicht mit ihm streiten, sondern sie.

      Sicher braucht es für Kürzung oder Wegfall des EU mehr als nur 1 Jahr neue Partnerschaft, in der Rechtssprechung ist von ca. 2 Jahren die Rede. Trotzdem solltet ihr euch das, was ich weiter oben schon geschrieben habe, durch den Kopf gehen lassen und euch fragen, was fair ist und für was sich der Stress lohnt.
      Die Frage ist ja auch, wieviel der Ex verdient, wieviel KU er dementsprechend zu zahlen hat und wieviel (fiktives) Einkommen Deiner Freundin angerechnet wird, denn wie schon gesagt, ist ihr bei dem Alter des Kindes eine Arbeit zumutbar. Ob dann wirlich noch eine solche Summe, die den Streit und Stress und die zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten lohnt, dabei herauskommt, kann ich natürlich nicht beurteilen.
      Grüßle John
    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      dieses bezog sich darauf, dass ihr Ex-Mann in Wutanfällen auf Streit aus ist und sie bedroht.

      - will ihr den Jungen wegnehmen
      - will sie fertig machen
      - wird mit jedem recht, was er hat, gegen sie vorgehen
      - will ihr keinen Unterhalt zahlen

      kurze Zeit später lenkt er wieder ein und erzählt wie leid ihm alles tut. Da sie ein sehr liebevoller Mensch ist, verzeiht sie ihm diese Drohungen auch wieder ganz schell, wenn sie spürt, wie schlecht es ihm geht. Und in meinen Augen kann man diesem menschen nicht trauen. Und ich möchte für sie, dass sie weiss, was sie für rechte hat. Ob sie sie im Endeffekt durchsetzt ist natürlich ihre Sache.

      Ich gehe ihren Ex-Mann nicht direkt an, da ich keinen Streit haben möchte. Ich möchte ihr nur aufzeigen, was sie für Möglichkeiten hat, damit sie für sich abgesichert ist und sie beraten, was sie tun kann. Also reine Info quasi
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      das Schreiben des Anwalts ist nun eingetroffen. Fakt ist, dass er bei der ersten Angabe für sein Gehalt ihr Gegenüber gelogen hat. Anstatt 2500 Euro brutto hat er 4000 Euro.

      Laut Berechnung und Abzug eines monatlichen Kredites von EUR 248,- hat sie einen Anspruch auf EUR 270,- Unterhalt. Danach wird wird mein Gehalt mit EUR 400,- angerechnet. Und laut seiner Aussage ist demnach ihr Anspruch auf Unterhalt hinfällig.

      Da wir nicht wissen, wie es wirklich aussieht und Bücher auch keinen 100 %igen Aufschluss geben, sitzen wir heute beim Anwalt.
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      ja natürlich gerne! Ich denke mal, sowas kommt in der Form schon mal häufiger vor.

      Was mich bei der ganzen Sache fertig macht: er macht alles so wie er will und sie sieht nicht, dass er sie verar....

      Und meine passive Haltung ist auch nicht gerade sehr leicht. Immer ihm gegenüber nett sein, auch wenn mir eine offene Unterhaltung mit ihm echt gut tun würde und es mal die Fronten zwischen uns klären würde. Grummel grummel.
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      hmmm ,
      Da wir nicht wissen, wie es wirklich aussieht und Bücher auch keinen 100 %igen Aufschluss geben, sitzen wir heute beim Anwalt.
      kommt mir doch recht viel Aufwand vor um keinen Unterhalt fordern zu wollen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      also es ging darum, dass beide sich einigen wollten ohne Anwalt bezüglich Unterhalt. Nun hat er aber das Spielchen Unterhalt mit in die Scheidung eingebracht, obwohl sich beide ja so einigen wollten. Davon ab hat er erzählt wieviel Geld er verdient (EUR 2500,-) und nun kam raus , dass diese Zahl nicht stimmt. Sondern es sind EUR 4000,-. Er hat desweiteren für sich entschieden, dass beide einen Anwalt zusammen nehmen, ohne auch nur mit ihr Rücksprache zunehmen.

      Da ich finde, mal sollte seine Rechte kennen, muss man schon wissen was einem zusteht und was überhaupt die Möglichkeiten sind. Danach kann man sich zusammensetzen und einigen. Da ich diesem menschen nicht traue, glaube ich, er versucht sie und den Jungen über den Tisch zu ziehen.

      Glaube bitte nicht, dass ich hier mit aller Macht Geld aus diesem menschen rausholen will. Ich möchte nur nicht, dass er sie über den Tisch zieht.
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    • RE: Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft

      Original von John_Sinclair
      Eigentlich sollte sie ja in etwa wissen, wieviel er (auch während der Ehezeit) verdient hat, oder? Und 1.500 € Unterschied siind ja nicht mal eben ohne.
      Wer Frage ist, wer hatte denn den KU berechnet?


      sein Anwalt hat dieses berechnet anhand einer Gehaltsabrechnung vom Januar 2006 - neuer Arbeitgeber seit Januar! In seiner alten Firma hat er mehr Geld verdient.
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