Widerspruch gegen Versorgungsausgleich

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    • Widerspruch gegen Versorgungsausgleich

      Hallo zusammen. Unverständlicher Weise muss ich meinem Noch Mann Versorungsausgleich in nicht unbeträchtlicher Höhe zahlen.
      Meine Frage: Ab wann ist der Betrag rechtskräftig? Die Scheidung ist noch nicht ausgesprochen,,erst nach dem Zugewinnverfahren. Kann ich noch Widerspruch einlegen? Nach Scheidungsurteil?
      Vielen Dank für eure Antworten
      Die Meerfrau
    • RE: Widerspruch gegen Versorgungsausgleich

      hallo Meerfrau, ohne Infos über die Sache ist schwer antworten.

      was ist für Dich unverständlich ?

      hat Richter schon diesen Teil entschieden ? wurde das abgetrennt ?

      im Urteil steht drin (am Ende, Rechtsmittelbelehrung) bis wann, wo + wie Du Beschwerde einlegen kannst.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Widerspruch gegen Versorgungsausgleich

      Hallo Wolfgang,
      ursprünglich sollte im jUil 2005 geschieden werden, da aber mein Noch Mann einen TAg vorher die Zugewinnklage eingreicht hat, gab es nur eine kurze Verhandlung. Wir wurden befragt und die Berechnung des Versorgunsausgleiches wurde vorgertragen, also dass ich zahlen muss. Ansonsten gab es nur die Unterlagen, die die Eheleute ausfüllen müssen und komplizierte Berechnungen. Was ist für mich unverständlich: Mein Noch Mann hat mehr Arbeitsjahre hinter sich als ich. Er hat auch einen guten Beruf. Ich war zwischenzeitlich auch mal die geringer Verdienende. Er war allerdings mal drei Jahre selbständig und hat in dieser Zeit nur geringe Beiträge geleistet. Ich bin seit einigen Jahren Beamtin.
      Danke für Deine Mühe!
    • RE: Widerspruch gegen Versorgungsausgleich

      Hallo,

      also, es kommt nicht darauf an, wer mehr Jahre hat. Es kommt ausschliesslich darauf an, wieviel Anwartschaften in der Ehe erworben worden sind. Wenn er denn einige Jahre nur sehr wenig eingezahlt hat, dann kann das durchaus zu dem von Dir vorgetragenem Ergebnis führen.
    • RE: Widerspruch gegen Versorgungsausgleich

      Ich wurde im September geschieden und laut Versorgungsausgleich hätte ich meinem Ex-Mann Rente zahlen müssen. Er Mann ist selbstständig und hat jahrelang keine Rentenanteile mehr erwirtschaftet. Mein Anwältin meinte, das gerade diejenigen, die mit einem Selbstständigen verheiratet sind, bei Scheidungen das Nachsehen haben können.

      Ich hatte das Glück eine gute Richterin bei der Scheidung zu haben. Sie hat den Versorungsausgleich an meinen Ex-Mann ausgeschlossen, da dieser sich durch private Lebenversicherungen zur Altersvorsorge abgesichert hat. Sie hat ihm jedoch mitgeteilt, dass ich aus seinen Versicherungen Anspruch auf Zugewinn hätte.
      Ich habe den Zugewinnausgleich ausgeschlossen, weil ich mit meinem Ex nichts mehr zu tun haben wollte.

      Susabe