Vermögen bei Rückzahlung PKh

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    • Vermögen bei Rückzahlung PKh

      Hallo! Vielleicht kann mir jemand von Euch weiter helfen. Im Rahmen meiner Scheidung vor einem Jahr habe ich Prozesskostenhilfe beantragt und bestätigt bekommen. Nach gut einem Jahr werden nun meine momentanen wirtschaftlichen Verhältnisse abgefragt. Soweit so gut. Die Scheidung brachte mir einen Zugewinn, wird dieser nun als Vermögen angerechnet oder ist er außen vor bei der Berechnung? Hat jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wieviel Vermögen darf man überhaupt haben, um keine Rückzahlung der Prozesskostenbeihilfe zu erhalten? Kann jemand weiter helfen?
      Vielen Dank!
    • RE: Vermögen bei Rückzahlung PKh

      hallo Tomsen, willkommen im Forum.

      wenn dieser Zugewinn höher ist als das sog. "geschützte Vermögen" (ich glaube so ne "krumme" Zahl errechnet in € aus 5.000 DM) dann irst Du das einsetzen müsssen, und nicht die Allgemeinheit zahlen lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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