Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zur unkomplizierten Unterhaltsanpassung.
Bin alleinerziehend eines mittlerweile 17 1/2 jährigen Sohnes habe gegen den anderen Elternteil eine Unterhaltstitel aus dem Jahre 2001.
Er wurde damals ind Einkommensgruppe 3 mit 114% festgesetzt.
Jetzt hat sich ja durch die neue Gesetzlage der Unterhalt ab 01.07.2005 erhöht, ich möchte nun gern das der Vater Nach der aktuellen Tabelle zahlt. Das währen dann wohl 332,- laut düsseldorfer Tabelle, im Anhang A der Tabelle steht aber wenn das Kindergeld angerechnet wird das es nur 316,- (also 332,- abzüglich 16,-) währen.
Im Internet habe ich aber verschiedentlich gelesen das das Kindergeld bei allen die unter 135% zahlen NICHT angerechnet werden darf.
Kann mir bitte jemand sagen wieviel ich nun fordern darf ? 332,- oder 316,-.
Nach Aussage vom Jugendamt muss ich dem Vater einen Brief schreiben in dem ich Ihn auffordere den Unterhalt anzupassen.
Gibt es dafür irgendwo ein Musterschreiben oder kann mir bitte jemand sagen wie man das formuliert ?
Ich möchte wegen dieser Kleinigkeit nicht extra einen Anwalt beauftragen.
Vielen Dank schonmal.
Maria
ich habe eine kurze Frage zur unkomplizierten Unterhaltsanpassung.
Bin alleinerziehend eines mittlerweile 17 1/2 jährigen Sohnes habe gegen den anderen Elternteil eine Unterhaltstitel aus dem Jahre 2001.
Er wurde damals ind Einkommensgruppe 3 mit 114% festgesetzt.
Jetzt hat sich ja durch die neue Gesetzlage der Unterhalt ab 01.07.2005 erhöht, ich möchte nun gern das der Vater Nach der aktuellen Tabelle zahlt. Das währen dann wohl 332,- laut düsseldorfer Tabelle, im Anhang A der Tabelle steht aber wenn das Kindergeld angerechnet wird das es nur 316,- (also 332,- abzüglich 16,-) währen.
Im Internet habe ich aber verschiedentlich gelesen das das Kindergeld bei allen die unter 135% zahlen NICHT angerechnet werden darf.
Kann mir bitte jemand sagen wieviel ich nun fordern darf ? 332,- oder 316,-.
Nach Aussage vom Jugendamt muss ich dem Vater einen Brief schreiben in dem ich Ihn auffordere den Unterhalt anzupassen.
Gibt es dafür irgendwo ein Musterschreiben oder kann mir bitte jemand sagen wie man das formuliert ?
Ich möchte wegen dieser Kleinigkeit nicht extra einen Anwalt beauftragen.
Vielen Dank schonmal.
Maria