Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

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    • Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Hallo zusammen,
      ich habe eine kurze Frage zur unkomplizierten Unterhaltsanpassung.

      Bin alleinerziehend eines mittlerweile 17 1/2 jährigen Sohnes habe gegen den anderen Elternteil eine Unterhaltstitel aus dem Jahre 2001.

      Er wurde damals ind Einkommensgruppe 3 mit 114% festgesetzt.

      Jetzt hat sich ja durch die neue Gesetzlage der Unterhalt ab 01.07.2005 erhöht, ich möchte nun gern das der Vater Nach der aktuellen Tabelle zahlt. Das währen dann wohl 332,- laut düsseldorfer Tabelle, im Anhang A der Tabelle steht aber wenn das Kindergeld angerechnet wird das es nur 316,- (also 332,- abzüglich 16,-) währen.

      Im Internet habe ich aber verschiedentlich gelesen das das Kindergeld bei allen die unter 135% zahlen NICHT angerechnet werden darf.

      Kann mir bitte jemand sagen wieviel ich nun fordern darf ? 332,- oder 316,-.

      Nach Aussage vom Jugendamt muss ich dem Vater einen Brief schreiben in dem ich Ihn auffordere den Unterhalt anzupassen.

      Gibt es dafür irgendwo ein Musterschreiben oder kann mir bitte jemand sagen wie man das formuliert ?

      Ich möchte wegen dieser Kleinigkeit nicht extra einen Anwalt beauftragen.

      Vielen Dank schonmal.
      Maria
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Hallo und willkommen im Forum " MariaF",

      da der Unterhaltstitel bereits dynamisch (114%) gestaltet wurde, hätte der Unterhaltspflichtige den Zahlbetrag seit dem 01.07.2005 von sich aus anpassen müssen.
      Unter der korrekten Berücksichtigung des bei Stufe 3 mit 114% sich ergebenden Kindergeldanteil (16€) hat er seit dem 01.07.2005 einen Zahlbetrag von 316€ zu leisten.

      Fordere ihn schriftlich auf den Differenzbetrag i.H.v. 9€/mtl. ab dem 01.07.2005 umgehend auszugleichen und für die Zukunft einen Zahlbetrag i.H.v. 316€/mtl. zu leisten.
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Dazu heisst es in der Düsseldorfer Tabelle:

      "Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden:
      Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe"

      Also konkret: 77€ + 332€ - 393€ = 16€

      Zu überweisen sind also 332€ - 16€ = 316€

      Die Erhöhung der Tabellenbeträge beträgt übrigens in der 3. Einkommenstufe im Vergleich zur letzten Düsseldorfer Tabelle 8 Euro. Ob man für ein halbes Jahr (sprich: 96€ insgesamt) deswegen überhaupt aktiv werden muss sei dahingestellt.

      Nicht vergessen: ab dem 18. Geburtstag bist du selbst eurem Kind gegenüber auch baruinterhaltspflichtig, der Unterhalt wird dann neu berechnet.
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Original von Uwe_F
      Original von Schäng
      da der Unterhaltstitel bereits dynamisch (114%) gestaltet wurde, ...


      Aber Schäng das weisst du doch gar nicht ob der Titel dynamisch ist.


      @ Uwe

      Für die Dynamik des Titels sprechen aber die 114%, ein statischer Titel enthält einen festen €-Betrag. Genau das ist ja der Unterschied daran. Der statische Titel braucht nicht selbständig angepasst zu werden, der dort genannte Betrag wird bis zu einer Änderung des Titels geschuldet. Der dynamische Titel ist entsprechend der zur Zeit geltenden DT selbst anzupassen, eben auf die festgesetzten % des zur Zeit geltenden Regelsatzes. Eine Änderung des dynamischen Titels ist also nicht notwendig.
      Grüßle John
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Die Angaben der Dame sagen aber nicht, das die 114% im Titel stehen, die "Festsetzung" der 114% kann zb. durch einen Anwalt geschehen sein, der Titel beim JA aber statisch erstellt worden sein.

      Ist also ohne präzise Angaben alles Spekulation, mehr wollte ich sagen.
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Hallo zusammen,

      für eine Dynamik spricht folgendes:

      Er wurde damals ind Einkommensgruppe 3 mit 114% festgesetzt.

      Nach Aussage vom Jugendamt muss ich dem Vater einen Brief schreiben in dem ich Ihn auffordere den Unterhalt anzupassen.

      Bei letztem Zitat eine Aufforderung zur Anpassung empfohlen wird, ich davon ausgehe eher auf die Dynamik hin, als einen statischen Titel anzupassen, dies würde dann eine Aufforderung zur Änderung des Titels erfordern.

      Um der ganzen Spekulation aber aus dem Wege zu gehen, möchte ich MariaF bitten, die entsprechenden Zeilen (ohne jegliche Namensnennung! ) aus dem Titel hier einzustellen.
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Ich habe jetzt mal die vollstreckbare Aufertigung durchgelesen, da steht unter Endurteil:

      I. .ab 01.01.2001 114% des jeweiligen Regelbetrag der Alterstufe 3 nach §1 der Regelbetragsverordnung abzuglich anrechenbaren Kindergeld für ein erstes Kind.

      Also dann bedeutet das wohl nachdem was IHr schreibt das ist "dynamisch" , oder ?
      Also kann ich die differenz auch rückwirkend fordern ?
      Ich dachte ich kann die differenz erst ab dem Zeitpunkt fordern ab dem ich den Vater angeschrieben habe.

      Aus "0221" mal "2001" gemacht, ausgehend aus dem Eingangsthread dürfte das wohl richtig sein, Schäng ;)
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Nicht vergessen: ab dem 18. Geburtstag bist du selbst eurem Kind gegenüber auch baruinterhaltspflichtig, der Unterhalt wird dann neu berechnet.

      Gibt es da einen Automatismus ?
      Gilt das auch wenn mein Sohn weiterhin bei mir lebt ? (Er ist noch Schüler,Gynasium).
      Kann der Vater die Unterhaltszahlungen ab 18J einfach einstellen oder muss ich an Ihn dann rantreten und nachweisen das unser Sohn noch Schüler ist oder kann ich das irgendwie schon vor dem 18'ten Lebensjahr regeln das es ab 18 nahtlos weiterläuft ?
      Ich möchte trotz Jahrelangem desinteresse des Vaters gerne vermeiden das unser Sohn ab 18 dann sich selber mit seinen Vater herumstreiten muss, deshalb würde ich das gerne noch vor 18 regeln.
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Dann kann rückwirkend gefordert werden. Das ist die rechtliche Seite.

      Du hattest ja auch nach einem Musterbrief gefragt, den gibt es nicht, eine solche Aufforderung ist an keine Form gebunden, da reicht ein höflicher Brief:

      "Lieber XXX, am 1.7. haben sich die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle geändert, statt der von dir bisher gezahlten XXX € ergibt sich nun ein Betrag von 316 €. Ich bitte mir den Rückstand von Juli bis heute in Höhe von XXX € bis zum xx.xx. zu überweisen, und künftig monatlich den Betrag von 316€ zu überweisen."

      Wie aber die weiteren Auswirkungen sein könnten, wenn er darauf etwa nicht reagiert und du eine Klage oder Pfändung anstrengst, würde ich vorher ganz genau abwägen, es wäre nicht das erste Mal das ein sinnloser Konflikt zu Lasten eines Kindes entsteht weil jemand "nur das haben will was ihm zusteht".
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      hallo Maria, das kannst Du (erst mal) formlos machen. Kannst ja die DT mit Anhang beilegen.

      Unterhaltstitel aus dem Jahre 2001. Er wurde damals ind Einkommensgruppe 3 mit 114% festgesetzt.
      klingt nach einem dynamischen Titel. Dann hätte Vater schon gleich ab 1. 7. 2005 entsprechend anpassen müssen.

      Im Internet habe ich aber verschiedentlich gelesen das das Kindergeld bei allen die unter 135% zahlen NICHT angerechnet werden darf.
      ich weis nicht wo Du das gelesen haben willst (schreib’s besser nicht), aber die DT samt Anhang steht ja schließlich auch im Internet. und die gilt.

      und zur Neuberechnung in ½ Jahr anläßlich des 18. Geburtstages Eures Sohnes schaust’de besser gleich hier rein.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      hallo Maria,

      Ich möchte trotz Jahrelangem desinteresse des Vaters gerne vermeiden das unser Sohn ab 18 dann sich selber mit seinen Vater herumstreiten muss, deshalb würde ich das gerne noch vor 18 regeln.
      dann ist Sohn volljährig ! auch das gehört zur Volljährigkeit.
      Du kannst ihn dabei unterstützen, wenn er Dir eine Vollmacht dazu gibt das auch regeln. Ich fände es aber besser wenn er das selbst macht. Kannst ihn ja "hierher schicken", wir helfen gerne.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Hallo MariaF,

      ab Volljährigkeit ändert sich einiges, damit Du Dir schon mal eine Übersicht verschaffen kannst empfehle ich Dir unser Merkblatt Nr.22 "Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder" (<Link) .
      Auch unser Thread Kindergeldanrechnung beim Volljährigenunterhalt NEU ! kann Dir diesbezüglich vielleicht schon mal Vorabinfos liefern.
      Sollten dann noch Fragen bestehen sind wir gerne bereit Dir hier weiter zu helfen.
    • RE: Kindesunterhalt anpassung. (Berechnung u. Musterschreiben)

      Hallo, Maria!

      Wahrscheinlich sind Deine Fundstellen nicht korrekt oder Du hast sie nicht vollstaendig wiedergegeben:
      Im Internet habe ich aber verschiedentlich gelesen dass ...
      ... der haelftige Kindergeldanteil ...
      bei allen die unter 135% zahlen NICHT
      ... im vollen Umfange ...
      angerechnet werden darf.
      Den Rest dieser Fragestellung hat ja ganz gut Uwe beantwortet.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.