Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

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    • Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo zusammen,

      ich habe da mal eine Frage:

      Meine Ex hat mich aufgefordert, die KU für unseren gemeinsamen Sohn titulieren zu lassen. Das ist bisher nicht erfolgt, ginge ihrer Aussage nach wohl kostenlos beim JA.

      Meine Frage: Sollte ich das freiwillig tun? Was spricht dafür, was dagegen?

      Unser Sohn ist jetzt 6, der Tabellenbetrag des KU ist 470EU. Ich habe seit 2002 jederzeit pünktlich den KU bezahlt. Den EU habe einmalig für 14 Tage einbehalten, sonst ist die Ex auch immer pünktlich versorgt worden.

      Also nochmal: Stimmt "man" einer Titulierung freiweillig zu? Ich wäre bereit, das um des lieben Freiden Willens zu tun, allerdings nur wenn es keine schweren Nachteile oder Risiken birgt.

      Ich bin juristischer Laie, deshalb muß ich so naiv fragen.

      Schönen Sonntag noch.

      joerg
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Der Aufforderung solltest Du Folge leisten, um eine Klage gegen Dich zu vermeiden, die Du nach Deiner Schilderung wohl nur verlieren könntest.
      Wenn beim JA nur die Höhe tituliert wird, die Du sowieso schon zahlst (ich unterstelle dabei, dass der - recht hohe - Betrag von 460 EUR in Ordnung ist), dann hast Du, wenn Du weiterhin pünktlich zahlst, auch keine Nachteile.
      Den "Nachteil", dass dann ein Vollstreckungstitel gegen Dich in der Welt ist und Du eine Abänderun bewirken müsstest, wenn sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse später mal verschlechtern sollten, musst Du hinnehmen.
      mfG vom Famri
      ... und wen immer Du siehst, wenn Du auf die Straße gehst: ein freundlicher Blick von Dir möge ihn treffen!
    • RE: Titulierung KU - Macht man das freiwillig?

      Hallo Famri,

      danke für Deine Antwort.

      Etwas verwirrt bin ich aber dennoch: Warum sollte meine Ex denn gegen mich klagen? Der Unterhalt wurde doch in der Vergangenheit immer pünktlich und in der geforderten Höhe bezahlt. Kann sie in der Situation vor Gericht gehen, nur um den einen Titel zu bekommen?

      Nochmal danke.

      Joerg
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo djoey,

      die Kindesmutter hat einen gesetzlichen Anspruch)* auf die Titulierung des Kindesunterhaltes, somit die Aufforderung rechtens ist.
      Es ist richtig, dass solche Jugendamtsurkunden kostenlos dort erstellt
      werden. Seit einigen Jahren werden durch die JÄ vorzugsweise dynamische Titel erstellt. Da Du den Tabellenbetrag von 470€ angegeben hast, entspräche dies 190%, was zur Folge hat, dass bei einer Änderung der Düsseldorfer Tabelle Du von Dir aus den Zahlbetrag anzupassen hast. Die nächste Änderung, sollte sich im Unterhaltsrecht nichts ändern, kann für 2007 angenommen werden.

      Da das Kind z.Zt. 6 Jahre alt ist, scheint mein nächster Tip etwas verfrüht, aber besser jetzt als nie darauf hingewiesen. Der Titel sollte am Monatsletzten des Vormonates der Volljährigkeit des Kindes enden, da sich ab Volljährigkeit die Grundlagen für Kindesunterhalt massgeblich verändern.

      )*Der Unterhaltsberechtige hat auch dann einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel, mit dem soweit erforderlich eine Zwangsvollstreckung betrieben werden kann,wenn der Unterhaltsschuldner den verlangten Unterhalt pünktlich und regelmäßig bezahlt. Es ist daher Aufgabe des Unterhaltsschuldners gegebenenfalls den freiwillig gezahlten Unterhalt titulieren zu lassen. (OLG Nürnberg Beschl. v. 25.1.02 - 10 WF 4230/01 und auch BGH - XII ZR 271/97 vom 01.07.1998 )
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Original von djoey
      Hallo zusammen,

      ich habe da mal eine Frage:

      Meine Ex hat mich aufgefordert, die KU für unseren gemeinsamen Sohn titulieren zu lassen. Das ist bisher nicht erfolgt, ginge ihrer Aussage nach wohl kostenlos beim JA.

      Meine Frage: Sollte ich das freiwillig tun? Was spricht dafür, was dagegen?

      Unser Sohn ist jetzt 6, der Tabellenbetrag des KU ist 470EU. Ich habe seit 2002 jederzeit pünktlich den KU bezahlt. Den EU habe einmalig für 14 Tage einbehalten, sonst ist die Ex auch immer pünktlich versorgt worden.

      Also nochmal: Stimmt "man" einer Titulierung freiweillig zu? Ich wäre bereit, das um des lieben Freiden Willens zu tun, allerdings nur wenn es keine schweren Nachteile oder Risiken birgt.

      Ich bin juristischer Laie, deshalb muß ich so naiv fragen.

      Schönen Sonntag noch.

      joerg


      Die Titulierung kann notfalls juristisch durchgesetzt werden, es hat überhaupt keinen Sinn, sich dagegen zu wehren. Und ob man bis jetzt immer pünktlich bezahlt hat, interessiert auch keinen.
      Mit einem KU-Titel unterwirfst du dich der Zwangsvollstreckung.
      Das heißt, dass wenn du nicht mehr zahlen kannst (durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit), du weiter zahlen mußt, und du mit dem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen musst. Im schlimmsten Fall kommt die eidesstattliche Versicherung oder eine Lohn- und/oder Kontopfändung, und spätestens dann ist Schluß mit lustig.

      Wichtig beim Titel: begrenze ihn auf das 18. Lebensjahr, denn danach wird neu gerechnet. Lass dich beim Jugendamt auch nicht beschwatzen, so nach dem Motto, der Titel sei jederzeit änderbar. Das ist zwar theoretisch so, in der Praxis aber kaum durchsetzbar (bin auch darauf reingefallen).
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo djoey,
      die notwendigen juristischen Antworten hast Du ja schon erhalten. Ich möchte Dir allerdings noch einen ander Aspekt mit auf den Weg geben.
      Mich macht es stutzig, das die Aufforderung erst jetzt kommt, nachdem Du bereits 4 Jahr ohne Probleme gezahlt hast. Stell Dir daher bitte folgende Fragen:
      - ist die zugrundeliegende Berechnung des KU und EU auch aus Deiner Sicht genau gemacht (alles einbezogen, z.B. Rentenvorsorge, Fahrtkosten Miete, ...)
      - hat sich etwas im Umfeld Deiner EX verändert
      - liegt bei Dir noch irgendwie eine Planung vor, bzgl. Partnerschaft und weiterer Kinder
      Ist das alles OK, dann kannst Du's machen. Andernfalls gebe ich zu bedenken, das danach Änderungen immer übers Gericht gehen (kann ja auch ein Vorteil sein).
      Vor allem würde ich mit der EX sprechen, warum jetzt.
      mfg mjk
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo djoey,
      beim JA kannst einen Titel nur gege Dich selbst ausstellen, dazu kann Dich keiner zwingen. Ansonsten geht's übers Gericht. Unterschied ist, das eine kostet nichts, das andere schon. Ansonsten schau mal auf meinen anderen Beitrag
      mfg mjk
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo Mjk,

      da hast Du aber gut aufgepasst, ich bin beeindruckt.

      In den letzten Monaten hat zum einen meine Ex wieder eine Arbeit aufgenommen und zum anderen bin ich mit meiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn (die übrigends beide von ihrem Ex noch nie eine Cent Unterhalt gesehen haben, aber das ist eine andere Geschichte) zusammengezogen.

      Meine Ex hat daraufhin ihren Herr Papa bevollmächtigit, mit mir über ihren Unterhalt zu verhandeln. Der Mann ist Bankvorstand im Ruhestand, er möchte jetzt wohl die eine oder andere juristische Möglichkeit ausschöpfen.

      Na egal, ich werde mich mal um den Titel kümmern.

      Gruß

      Jörg
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo djoey,
      davor würde ich mir aber nochmal genau die Basis für die Ermittlung der Stufe in der Düsseldorfer Tabelle ansehen und darüber nachdenken, ob Du daran denkst, zu heiraten. Es könnte nämlich interessant werden, wenn der Referentenentwurf umgesetzt wird (siehe diese Forum unter wichtige Themen). Ja, und noch eins aus leidvoller Erfahrung: Je besser Du selbst Bescheid weißt, desto weniger kann Dich die Gegenseite über den Tisch ziehen, was in der Regel immer versucht wird.
      mfg mjk
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo mjk,

      das hört sich interessant an. An welches Szenario denkst Du denn, wenn Du schreibst


      Es könnte nämlich interessant werden, wenn der Referentenentwurf umgesetzt wird


      Wir haben zwar noch keine konkreten Pläne, aber ich möchte wenigstens die Möglichkeiten nicht verstellen...

      Gruß

      joerg
    • es wurde schon darauf hingewiesen :

      der titel sollte bis zum 18.Geburtstag des Kindes beschränkt sein.

      das macht das JA wahrscheinlich nicht freiwillig, evtl gar nicht.

      dann kann man auch zu einem Notar gehen, der wird das machen.

      vorher nachfragen ob der Notar das auch umsonst macht. (hatte ich mal gelesen)



      Vielleicht noch ein wort warum überhaupt ein titel erstellt werden muss:

      du hast zwar brav den KU gezahlt,aber es kann ja sein,dass du in 4 jahren keine lust mehr dazu hast. und dann kann die ex mittels dieses titels ohne weitere prüfung den gerichtsvollzieher zu dir schicken bzw dein konto oder deine gehaltszahlungen beim arbeitgeber pfänden lassen. er werden dann keine prüfungen durchgefürht ob die pfändung rechtsmässig ist. wenn sie unrechtsmässig ist, musst du dann eine pfändungsgegenklage erstellen.
    • RE: Titulierung KU - Macht man das freiwillig?

      Für die titulierung von KU besteht ein Rechtsanspruch, auch wenn man immer pünktlich gezahlt hat, da kann man gar nichts gegen machen.

      Es kommt jetzt nur drauf an, ob man einen statischen Titel ("...einen Unterhalt von XXX Euro...") oder einen dynamischen Titel ("...einen Unterhalt nach Stufe X der Düsseldorfer Tabelle...") erstellen lässt. Für beides gibt es für und wider.
      Ich kann nur empfehlen einen solchen Titel bis zm 18. Geburtstag befristen zu lassen.
    • RE: Titulierung KU - Mach man das freiwillig?

      Hallo djoey,
      beim Referentenentwurf geht es um die Rangfolge von KU und EU und dabei wiederum beim EU ob Kinder betreut werden oder nicht. Solltest Du also planen, weitere Kinder zu bekommen, so wird das "neue" Kind in der Rangfolge gleichgestellt wie das "alte" unabhängig davon, ob es "eheprägend" war oder nicht. (allein bei diesen Ausdrücken bekomme ich schon einen Hals :evil: ) Außerdem werden dann auch die betreuenden Mütter/Väter auf gleiche Stufe gestellt und nicht betreuende hintennach. Das war jetzt sehr vereinfacht und pauschal, bitte genau nachlesen oder RA fragen. Aber wenn Du nun nur eine Kind hast und das titulierst, dann wirds später schwierig, das zu ändern vorallem bei Stufe 12 in DT habe ich so meine Zweifel, ob das korrekt berechnet worden ist, es sei denn, Deine monatliches Brutto ist mind. 5-stellig.
      mfg mjk
    • Original von Wolf


      der titel sollte bis zum 18.Geburtstag des Kindes beschränkt sein.

      das macht das JA wahrscheinlich nicht freiwillig, evtl gar nicht.

      Das macht das JA ganz bestimmt!


      dann kann man auch zu einem Notar gehen, der wird das machen.

      vorher nachfragen ob der Notar das auch umsonst macht.
      ´
      Umsonst macht der Notar das ganz bestimmt nicht!
      mfG vom Famri
      ... und wen immer Du siehst, wenn Du auf die Straße gehst: ein freundlicher Blick von Dir möge ihn treffen!
    • Hallo Famri,

      auch wenn Du wieder nach Wolfgangs Hilfe schreist, Deine Einlassungen sind lebens- und rechtsfremd.

      Famri hat geschrieben:
      Das macht das JA ganz bestimmt!

      Mir ist noch kein JA vorgekommen, welches dies "ganz bestimmt" macht, vielmehr der/die Unterhaltspflichtige auf diese Begrenzung beharren muss, dadurch meist die Titulierung beim JA scheitert oder der/die Unterhaltspflichtige durch gerichtliche Verfahrensandrohung zur Unterzeichnung schon fast genötigt wird.

      M.E. gibt es einschlägige Vorschriften wonach ein Notar diese Beurkundung kostenfrei zu stellen hat. Bin auf der Suche nach Quellen, werde berichten.
    • Hallo Schärg,

      Mir ist noch kein JA vorgekommen, welches dies "ganz bestimmt" macht, vielmehr der/die Unterhaltspflichtige auf diese Begrenzung beharren muss, dadurch meist die Titulierung beim JA scheitert oder der/die Unterhaltspflichtige durch gerichtliche Verfahrensandrohung zur Unterzeichnung schon fast genötigt wird.


      Anscheinend ticken die Uhren in Bayern auch hier anders. Ich hatte keinerlei Probleme , den Titel auf 18 zu begrenzen, mußte es lediglich sagen, gab lediglich die Aussage: ".. na, wenn Sie meinen .." :rolleyes:
      mfg mjk
    • Hallo mjk,

      Glückwunsch, denn dies dürfte wohl nicht für das Bundesland Bayern sondern ausschließlich für das örtliche Jugendamt sprechen. Denn gerade aus dem m.E. recht konservativem Bayern erreichen uns/mich diesbezüglich immer wieder gegenteilige Äußerungen in Bezug von Kooperation der JÄ.

      Sei froh, kann Dir diesbezüglich nur gratulieren !

      Aber es zeigt vielmehr auf, dass Informierte ein deutlich sicherers Auftreten gegenüber solchen Institutionen haben und etwas bewirken können.
    • Und hier nachreich worauf die kostenfreie Beurkundung durch einen Notar sich stützt: gemäss § 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz

      Kostenordnung:
      § 55 a
      Gebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen

      Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei.

      Beurkundungsgesetz
      § 62
      Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung

      (1) Unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Stellen sind die Amtsgerichte zuständig für die Beurkundung von

      1. Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft,

      2. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes,

      3. Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 1615 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.


      Famri hat geschrieben:
      Umsonst macht der Notar das ganz bestimmt nicht!

      Scheinbar doch !