Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage:
Meine Ex hat mich aufgefordert, die KU für unseren gemeinsamen Sohn titulieren zu lassen. Das ist bisher nicht erfolgt, ginge ihrer Aussage nach wohl kostenlos beim JA.
Meine Frage: Sollte ich das freiwillig tun? Was spricht dafür, was dagegen?
Unser Sohn ist jetzt 6, der Tabellenbetrag des KU ist 470EU. Ich habe seit 2002 jederzeit pünktlich den KU bezahlt. Den EU habe einmalig für 14 Tage einbehalten, sonst ist die Ex auch immer pünktlich versorgt worden.
Also nochmal: Stimmt "man" einer Titulierung freiweillig zu? Ich wäre bereit, das um des lieben Freiden Willens zu tun, allerdings nur wenn es keine schweren Nachteile oder Risiken birgt.
Ich bin juristischer Laie, deshalb muß ich so naiv fragen.
Schönen Sonntag noch.
joerg
ich habe da mal eine Frage:
Meine Ex hat mich aufgefordert, die KU für unseren gemeinsamen Sohn titulieren zu lassen. Das ist bisher nicht erfolgt, ginge ihrer Aussage nach wohl kostenlos beim JA.
Meine Frage: Sollte ich das freiwillig tun? Was spricht dafür, was dagegen?
Unser Sohn ist jetzt 6, der Tabellenbetrag des KU ist 470EU. Ich habe seit 2002 jederzeit pünktlich den KU bezahlt. Den EU habe einmalig für 14 Tage einbehalten, sonst ist die Ex auch immer pünktlich versorgt worden.
Also nochmal: Stimmt "man" einer Titulierung freiweillig zu? Ich wäre bereit, das um des lieben Freiden Willens zu tun, allerdings nur wenn es keine schweren Nachteile oder Risiken birgt.
Ich bin juristischer Laie, deshalb muß ich so naiv fragen.
Schönen Sonntag noch.
joerg