Hausinstandhaltung in Eigenleistung: Wie mit Wohnwert verrechnen?

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    • Hausinstandhaltung in Eigenleistung: Wie mit Wohnwert verrechnen?

      Eigenleistungen bei Pflege und Instandhaltung von Haus und Grundstück: Uns gehört zu 50/50 ein Zweifamilienhaus, eine Whg vermietet, die andere von mir bewohnt. Wir sind kurz vor der Scheidung. Um das Haus kümmere ich mich (und zahle alles Nötige) allein. Mit welchen Beträgen kann ich dabei Eigenleistung bei der notwendigen Pflege und Instandhaltung von Haus und Garten beziffern? (Es geht um regelmäßig ca. 10 Stunden monatlich und um einzelne Reparaturen.) Ist dazu die „II. Berechnungsverordnung“, § 27 mit Anlage 3 zu §27, zulässig und anerkannt? Wenn ja: schön! Wenn nein: auf welcher Grundlage sonst?