Meine Ex-Freundin wohnt zukünftig ca. 700 km entfernt von mir in Deutschland. Billigflieger für mich gut möglich. Das Gericht erwartet konkrete Umgangsvorschläge von mir, um eine neue Regelung zu treffen. Ein vierzehntägiger Besuch ist nicht möglich. Mir schwebt eher eine Regelung vor fakultativ einmal im Monat ein verlängertes WE, entsprechend mindestens eine Woche vorher abzusagen mit Verschiebemöglichkeit, falls es, z.B. aus beruflichen Gründen nicht geht und zusätzliche Urlaubs, Feiertagsregelung. Oder aber alle zwei Monate ein ganze Woche plus Sonderzeiten?
Was ist in solchen Fällen üblich und realistisch? Gibt es eigentlich analog so etwas wie eine Düsseldorfer tabelle für Zeitansprüche nicht Sorgerechtsberechtigter? Mir wurden bislang maximal im Jahr 24plus Urlaubszeit zugebilligt.
Was ist in solchen Fällen üblich und realistisch? Gibt es eigentlich analog so etwas wie eine Düsseldorfer tabelle für Zeitansprüche nicht Sorgerechtsberechtigter? Mir wurden bislang maximal im Jahr 24plus Urlaubszeit zugebilligt.