§1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

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    • §1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

      hierher verschoben ! hat ja nix mit Unterhalt zu tun ! mfg WB

      Liebes Forum,

      Zunächst zum Hintergrund:

      meine in 2004 16,5jähr.Tochter hat sich mit mir, der damals allein
      sorgeberechtigte Mutter, völlig überworfen.

      Nachdem sie einen Freund hatte, fiel ihr ein,
      partout alleine wohnen zu wollen und hat unser häusliches Leben
      innerhalb kürzester Zeit zu einer Art "Hölle" umgestaltet.
      (Tochter hochbegabt, von mir über die Jahre hinweg sehr gefördert,
      ist v.a im musischen Bereich auch regional bekannt, spielt in etl.
      Orchetsern u.a. Landesjugendorch. und wird
      entsprechend hofiert).

      Das Thema "alleine wohnen" war auch schon zuvor andiskutiert worden,
      ist von mir aber aufgrund der plötzlichen Wesensverwandlung - (von
      der lieben,kooperativen Tochter zur hoch aggressiven "Furie") -
      aufgrund von Bedenken verweigert worden.

      Sie hat daraufhin ihren damals ausschließlich umgangsberechtigten
      Vater, mit dem sie über die Jahre hinweg regelmäßigen und
      großzügigst gehandelten Umgang gepflegt hatte, für ihr Anliegen
      eingespannt.

      U.a. ist sie mit ihm (auch alleine und mit ihrem Freund)
      beim JA mit ihrem Anliegen aufgekreuzt, hat dort kräftigst abgelästert
      (v.a. auch über die - für eine 16jähr. ihrer und ihrer (väterl.)Oma
      Meinung nach - völlig unangemessenen Sanktionen (wie z.B. Internet-/
      tel.begrenzung etc), mit denen sie aufgrund ihres Verhaltens von mir bedacht worden war).

      Nachdem sie mir dann noch lieferte, sie könne mich binnen 4 Wochen
      zwingen, das Sorgerecht ihrem Vater zu übertragen, da sie unter seiner
      elterlichen Sorge alleine wohnen dürfe, habe ich ihren Vater
      gebeten, Tochter nach dem Papawochenende bei sich zu behalten (ich
      war aufgrund des Psychoterrors fast nicht mehr arbeitsfähig)
      und habe meine Tochter aufgefordert, bei mir ihre Sachen zu packen und wie sie es sich wünscht, zu ihrem Vater u gehen.
      Der Vater bestätigte, dass die Sorgerechtsveränderung beider größter
      Wunsch sei, holte sie inkl. ihrer Utensilien ohne sonstige weiter
      Rücksprache oder Fragen bei mir ab, ging mit ihr
      am übernächsten Tag zum Familiengericht, wo Tochter zus. mit ihrem
      Vater in einem Pamphlet der übelsten Sorte, die Übertragung der
      elterlichen Sorge beantragten.

      Die Beratung des JA zielte in der Hoffnung, die Kommunikationsstörung
      zwischen Mutter und "eiskalter Tochter, die zu ihrem Vorteil und zu ihrer
      Profilierung über Leichen ginge und solcherlei sicher nicht das
      einzige Mal in ihrem Leben tun würde" - zu verbessern, darauf,
      die beiden Herzchen mal so richtig miteinander glücklich werden zu lassen.
      (Das JA hat mich auch in der Stellungnahme gut beurteilt)

      Die Sorgerechtsübertragung wurde ohne Einwände meinerseits, wie beide es sich gewünscht haben, durchgeführt. Ich bezahle alleine Barunterhalt
      nach DT in der Hoffnung, dass Papa tatsächlich Betreuungsaufwand
      erbringt, obwohl er 80 km entfernt wohnt (ich will mir diesbezüglich
      niemals irgendetwas nachsagen lassen). (Tochter wohnt alleine. Er hat sich
      mit Zweitwohnsitz bei Tochter angemeldet).

      Nun zur Situation 1 Jahr später:

      Tochter verweigert Kontakt zu mir mit der Begründung, ich hätte
      sie rausgeschmissen. Sie sei erst dann bereit zu einen Versuch, persönlichen
      Kontakt mit mir wieder aufzunehmen, wenn ich meinen Fehler, dass ich sie
      rausgeschmissen habe, einsehen würde
      (Ich habe x-Versuche unternommen, wieder persönlichen Kontakt
      anzuleiern. Auch das JA bestätigt, dass ich sie bestimmt nicht rausgeschmissen habe.... aus dem ganzen Schriftkram geht ganz anderes hervor)

      Tochter redet mich in den spärlichen Antworten, die ich erhalte,
      mit "hi" oder gar nur mit meinem Vornamen an, schreibt auf
      durchgerissenem gelochten Karopapier zu Weihnachten (Tochter hat mich
      früher mit "Mama" angesprochen) und vergreift sich in Inhalt und Ton.
      (Ich habe aus Betroffenheit den damals mit der Sache befassten Sachbearbeiter um Rat befragt, wie damit umgehen. Er war ziemlich geschockt und gab mir zu verstehen, dass JA bezügl. des Umgangs trotzdem nicht mehr tätig werden würde)

      Meine Tochter stellt mein Recht, Einblick in ihre Zeugnisse zu nehmen,
      in Frage.

      X-Mal habe ich sie um Herausgabe der Negative unserer Urlaubsfotos gebeten. Sie hat alle in ihrem Album. Niemals hätte ich vermutet, dass ich
      keinen Zugang mehr dazu haben würde. Sonst hätte ich sie ihr bestimmt nicht überlassen. Sie übergeht meine diesbezügliche Bitte. Keine Sellungnahme.... Nichts. Es betrifft doch nicht nur ihr Leben, sondern
      auch meines. Muß ich die Herausgabe der Negative der UrlaubsFotos
      gar einklagen?

      Ich bin nicht nur frustriert, sondern komplett ratlos. Was soll ich tun?
      Jugendamt und Bekanntenkreis sagen, lassen. Auf keinen Fall
      hinterher laufen. Keine Kontaktversuche mehr von meiner Seite auch nicht
      zum Geburtstag.

      Offenbar hat sie mich zur Melkkuh degradiert, denn ich scheine ihr weniger als ein Stück Dreck zu bedeuten. Entsprechend hat Tochter auch keine Probleme, ihre musische Karriere auf einem Instrument zu gestalten, dessen
      Eigentümerin ich aufgrund des Rates einer guten Freundin geblieben bin.

      Ich würde mich über Meinungen und Rat auch im Hinblick auf §1611 sehr freuen.

      Lieben Gruß
      Agatha

      Inflation der "?" beseitigt. Unterlasse das bitte ! Wir können schon an 1 "?" erkennen daß es eine Frage sein soll. mfg WB

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: §1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

      ja schon gut =)

      warum haben Sie verschoben, Herr Becker? Elterliche Sorge ist geklärt. Es geht um §1611 Volljährig: Unterhaltsverwirkung!

      - Kontaktverweigerung erfüllt
      - Nicht Vorlage Zeugnis / Schulbescheinigung wird möglicherweise auch erfüllt
    • RE: §1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

      Liebe Agatha,

      ich verlinke nur mal ganz rasch zum genannten § BGB 1611

      und frage Dich, ob Du wirklich bereit wärst, diesen Weg zu gehen? Den Weg zu gehen, dass Du Deiner Tochter die Unterstützung komplett entziehen möchtest?
      Könnte es nicht sein, dass Du eigentlich etwas ganz anderes erreichen willst?

      fragender Gruß
      rabma
    • RE: §1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

      hallo Agatha, Du solltest bedenken daß hier Laien schreiben ! Einfach nur eine Paragraphen – Nummer nennen hilft niemand wirklich, damit kann doch niemand was anfangen. Erwartest du wirklich daß wir das Gesetzbuch neben dem Computer liegen haben ? Ich jedenfalls werde darauf nicht eingehen.

      Du hast wie so viele Eltern(teile) Probleme mit dem pubertierenden Kind, das „plötzlich“ nicht mehr das „liebe kleine Kind“ ist bzw. sein will. Dafür gibt es keine allgemein gültigen Antworten, aber Du hast ja schon einen Weg beschritten.

      Tochter verweigert Kontakt zu mir mit der Begründung, ich hätte sie rausgeschmissen.
      Auch das JA bestätigt, dass ich sie bestimmt nicht rausgeschmissen habe ....
      hmmm, wie interpretierst Du „habe meine Tochter aufgefordert, bei mir ihre Sachen zu packen und wie sie es sich wünscht, zu ihrem Vater u gehen.“ ?
      ich finde, das kann man schon als „Rauswurf“ ansehen.

      Muß ich die Herausgabe der Negative der UrlaubsFotos gar einklagen?
      wenn dir die sooo wichtig sind ... Du den Krieg auf jeden Fall bis zur beiderseitigen Entkräftung weiterführen willst.
      Wenn Du die Bilder hast, laß die einscannen. Kommt sicher billiger und spart Nerven.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • danke, dass ihr geantwortet habt.

      Natürlich möchte ich etwas ganz anderes. Ich möchte, dass sich meine Tochter normal verhält. Ich habe sie bis vor 1nem Jahr gefördert bis zum abwinken und bin nun dermaßen frustriert, das geht auf keine Kuhhaut.

      Bis zur "alten F....." hat sie eigentlich alles geboten, obwohl Gossensprache in unserem Hh nicht üblich war. Das Jugendamt schildert mein ehedem liebes Kind als "eiskalte Karrierefrau..... etc"

      Hab ich damals eigentlich nicht geglaubt. Das war das erste Mal, dass solche Worte über meine Tochter fielen. Aufgrund einer üblen email hab ich dort nochmal um Rat gefragt und wörtlich dieselbe Beurteilung erhalten.

      Bisher bin ich eigentlich immer von einer Kontinuität der Entwicklung einer Person im Lebenslauf ausgegangen. Von solchen Brüchen mit derart starrer aggressiven Haltung hab ich bisher nur von persönlichkeitsakzentuierten Menschen gehört im Sinne von emotional instabil, narzistisch, borderline (wobei letztes gar nicht in Frage kommt). Nase geht nämlich knapp bis unter die Decke.

      Aber ich überlege mir schon, was ich tun kann, mir diese Melkkuh-Ambitionen vom Halse zu halten.

      @ Wolfgang Becker
      rausgeschmissen????? Rein theoretisch kann man das schon so sehen. Aber praktisch gar nicht. Ich konnte nicht mehr. Das Leben war Hölle!!!!! Sie hat mich auch vor dem sogenannten "rausschmiss" mehrfach aufgefordert auch schriftlich, ihrem Vater das Sorgerecht zu übertragen, weil sie unter seiner Obhut alleine wohnen könne. Am 15.9.2004 war sie mit ihrem Vater beim Jugendamt um dort Übertragung der elterl. Sorge unter "Ablästerung über meine Person" zu beantragen. Am 23.9. hat sie mir gesagt, sie könne mich sogar zwingen! Und am 24.9. hab ich ihr ihr gefordertes Recht zugerstanden! Allerdings hat ihr meine Konsequenz wohl sehr gestunken. Wahrscheinlich hätte sie es lieber gehabt, sie hätte mich vor vollendete Tatsachen setzen können.
    • RE: §1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

      die Urlaubsfotos sind mir sehr wichtig.

      Mir ist's eigentlich ganz egal, wie sie mir zukommen. Ich will nur die Negative, damit ich sie mir entwickeln lassen kann.

      Einscannen hab ich ihr auch schon angeboten, falls sie die Negative nicht finden würde.

      Noch einfacher wär, von den Fotos einen Abzug machen zu lassen. Dass sie das Geld dafür bekommt, gar keine Frage

      Tochter reagiert auf meine diesbezügliche Frage aber gar nicht. Ignoriert die Frage einfach. Den Sinn verstehe ich nicht, abgesehen von der Provokation ohne Ende.

      Deshalb auch meine Frage: Was muss man sich alles bieten lassen? Sie wird ja nun wirklich erwachsen und sollte ein etwas reiferes Verhalten an den Tag legen. Solchen seltsamen Machtspielchen möchte ich wirklich den Riegel vorschieben.

      Nur wie?

      Mir fällt v.a. das "Geld" ein, worauf sie möglicherweise auch reagieren wird. Ich hoffe, bei Eintritt der Volljährigkeit fällt es ihr wie Schuppen von den Augen, weil dann nur noch ganz mager fließen wird.
    • Also, wenn ich mir den ganzen Thread so durchlese, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da Verletzlichkeiten auf beiden Seiten vorhanden sind. Einerseits die Tochter, die sich Eure Entwicklung so nicht vorgestellt hat, andererseits Du mit Deiner sehr persönlichen Enttäuschung über die Entwicklung Deiner Tochter. Ist nachvollziehbar.

      Zunächst einmal, Deine Tochter ist in der Pupertät. Das sollte man bei allem nicht aus den Augen verlieren. Ich habe immer wieder erlebt, dass dann gerade sehr behütete Kinder ins andere Extrem fallen, z.B. mit "Fäkaliensprache." Normalerweise wächst sich das irgendwann aus. Lass Dich insoweit nocht provozieren oder schocken, denn gerade das ist ja erwünscht. Ich weiss, das hilft vielleicht im Augenblick nicht viel. Aber: Wenn Du Dir das immer wieder klar machst, ist irgendwann der Punkt erreicht, dass Du auch mental mit dem allen besser zurecht kommst.

      So, das alles hat mit Unterhalt aber nichts zu tun. Allein etwas ausfallend zu sein, reicht mit Sicherheit nicht aus, um einen Unterhaltsanspruch zu verwirken. Hinzu kommt noch, dass Dich das dann wieder mental sehr mitnehmen würde.

      Und ganz ehrlich: Das mit den Fotos finde ich etwas "kleinkariert." Ich würde sowas im Augenblick nicht thematisieren. Käme auf jeden Fall bei Gericht nicht gut an.

      Versuch doch einfach mal, Ruhe einkehren zu lassen. Mach ihr klar, dass die Tür vom Grundsatz her offen ist, sobald sie gewisse Spielregeln einhält. Wenn sie dann sieht, wie abgeklärt Du inzwischen bist, wird das mit den Machtspielchen auch uninteressant. Dazu gehören nämlich zwei: Einer der das anfängt, und einer, der darauf eingeht.

      Viel Glück!

      evra
    • Hallo Agatha,

      das was Du da so schreibst kommt mir nur allzu bekannt vor.Könnte von mir sein. Meine damals 16jährige Tochter flippte auch auf einmal so aus.Kroch zum Vater der sich nie wirklich für sie interessiert hatte. Kam wieder zurück, wieder zum Vater also ein hin und her! Ich habe alles versucht, ihr Brücken geschlagen noch und nöcher, an ihren Verstand appeliert etc etc. NICHTS!Sie hat mich belogen ,hintergangen,bestohlen und lässt kein Gutes Haar an mir!Erzählt die tollsten sachen über mich,Beleidigt und Denunziert mich! Am Ende zeigt sie mich noch wegen Betruges an (der lächerlich ist weil ich alles schwarz auf weiß habe) und fühlt sich vollkommen im Recht. Bei mir ist das schlimme das sie auch versucht ihren Bruder(der noch zu Hause wohnt) für ihre Machenschaften einzuspannen. Da gehe ich ganz massiv jetzt gegen vor! Und entschuldigt mal bitte,wenn eine Mutter die ständig in den Hintern getreten wird weil Töchterchen meint sie käme noch vor dem lieben Gott, irgendwann sagt dann pack und zieh zu deinem Vater, kommt das für mich nicht mit einem Rauswurf gleich! Ich seh das doch ein wenig anders! Auch als Mutter/Vater bin ich Mensch mit Rechten und vor allem Gefühlen. Ich muss mich nicht ständig von meinem Kind treten lassen und am besten dann noch Danke dafür sagen.Irgendwo hört es doch wohl auf!
      Ich kann Dir aus meiner Erfahrung heraus nur den Rat geben das Du versuchen musst das objektiver zu betrachten. (ist sehr schwer) denn es frisst dich sonst auf. Sie will nicht und freut sich ein Loch in den Bauch wenn sie merkt das sie ihre Macht(Fotos) ausspielen kann. Lass sie doch die Fotos behalten. Zeig ihr das es dich gar nicht interessiert! Ok,Du hast sie!Schön für dich,werd glücklich damit! PUNKT
      Servier sie eiskalt ab! Sie muss merken das dich das nicht belastet! Denn so lange Du das noch nährst solange wird sich ihr Verhalten nicht ändern! Sie weiss ja das es dich trifft und Dir die Bilder wichtig sind.Beiss Dir lieber die Zunge ab als das nochmals zu erwähnen.Egal was kommt,versuche ruhig zu bleiben und tue so als wenn dich das alles überhaupt nicht belastet! Auch wenn Du noch so enttäuscht und sauer bist!Erst wenn Du ihr die Grundlage für ihr Gehabe entziehst(das ist das sie weiss das sie Dir damit weh tut und dich das fertig macht) wird sie vielleicht damit aufhören.
      Ich kann nur zu gut nachvollziehen was Du durchmachst und das Du einen Weg suchst um ihr zu zeigen das Du nicht alles mit Dir machen lässt. Aber am Unterhalt wirst Du nichts machen können(denke ich mal) aber Du kannst es ihr auf andere Weise zeigen!
      Viele Grüße
      Claudia
    • RE: §1611 BGB - was dürfen sich vollj. denn so alles erlauben?

      hallo,
      kann es auch gut nachvollziehen. von alleinerziehender mutter zur gemeinsamen sorge umgewandelt, ähnlich gelaufen wie bei dir.
      auch ich hatte damals eine bitterböse nachricht, bei mir war es eine sms, war völlig mit den nerven am boden, auch ich ging zum jugendamt um rat einzuholen, war zusätzlich noch bei einem beratungsgespräch beim erziehungsberater bei uns im ort. beide sagten mir das gleiche, kontakt halten! war wirklich schon fast dabei aufzugeben. rat vom jugendamt und erziehungsberater: auf keinen machtkampf einlassen, sie wollte nämlich spielchen spielen, drehte mir auch jedes wort im mund rum, immer zu ihren gunsten. gerade bei gesprächen am telefon, sobald es zu irgend welchen konflikten kommt, versuchen gespräch so schnell wie möglich im guten zu beenden. nicht hinterherlaufen, das ist richtig, aber völlig abbrechen solltest du nicht. auch bei mir hat der erzíehungsberater gesagt, nach letztem kontakt von mir aus, einfach mal abwarten bis sich kind von sich aus meldet, auch wenn aus tagen wochen werden.
      thema bilder, würde ich verzichten, sie weis das du sie gerne hättest, vielleicht kommt sie ja damit irgendwann freiwillig auf dich zu. ansonsten pfeiff darauf, auch wenn es weh tut.
      thema melkkuh, kann ich leider nichts dazu sagen, habe ich keinen schimmer wie es gerechnet wird.
      thema § leider auch keinen schimmer.
      bei mir und meiner tochter sind es nun über 2 jahre her, war keine leichte zeit, ständiges auf und ab, aber es sieht jetzt nach besserung aus. hoffe, bei dir irgendwann auch wieder licht am ende des tunnels! liebe grüße und kopf hoch
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