Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

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    • Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      Die Mutter meiner zwei Töchter (17 J. u. 18 J.), von der ich seit fast zehn Jahren geschieden bin, ist im Nov. verstorben.
      Nähere Ausführungen unter der Rubrik "Gefühle" (Sparte "Neubeginn").

      Beide Kinder besuchen das Gymnasium. Bei der älteren fallen wegen der Entfernung ca. 60 € Fahrtkosten an.

      Meine jetzige Frau und ich haben den Kindern angeboten, künftig bei uns zu wohnen.
      Sie wollen aber weiter in der "mütterlichen" Wohnung bleiben. Dort sollen sie ihrer Oma, die obendrüber wohnt, mtl. 250 € für Nebenkosten bezahlen (keine Miete!).

      Die Höhe der Halbwaisenrente, welche meine Kinder nunmehr erhalten, ist mir noch nicht bekannt. Vermutlich darf diese vom Unterhaltsbedarf jedes Kindes abgezogen werden.

      Wie verhält es sich mit dem Kindergeld? Muss es jedem Kind ausgezahlt (durchgereicht) werden?

      Mein Nettogehalt 3146 € (im Dez. einschl. Weihn.geld 4957 €) jeweils ohne KG.
      Aber wie komm ich auf mein bereinigtes unterhaltsrelevantes Einkommen?

      Schlicht und einfach müsste ich wissen, wie viel ich jedem Kind mtl. geben soll und muss.
      Inwiefern müsste bedacht werden, dass die Kinder ja auch bei uns wohnen dürften?

      Bin Neuling im Forum und frag womöglich Dinge, die ich aus den anderen Beiträgen entnehmen müsste. Mir kommt es aber dort wie in einem riesigen Dschungel vor. Wer kann mir zur ersehnten Klarheit verhelfen?

      Danke im Voraus und mit frdl. Grüßen

      Caballero

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    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      Wichtige Frage: hast du das Sorgerecht für die 17jährige?

      Wenn ja, dann sieht es für beide Kinder rechtlich wohl so aus, das du entscheiden kannst ob du deiner Unterhaltsverpflichtung in bar oder in Naturalien nachkommst (sprich: sie bekommen bei dir Kost und Logis). Wenn du damit einverstanden bist, das sie in der bisherigen Wohnung bleiben, dann bist du "normal" unterhaltsverpflichtet.

      Zur Bereinigung des Einkommens siehe Leitlinien des zuständigen OLG. Abziehen kannst du in der Regel 5% für berufsbedingte Aufwendungen. Kindergeld steht den Eltern zu, nicht den Kindern. Bekommen die Kinder es, wird es vom Unterhaltsanspruch abgezogen. Halbwaisenrente wird ebenfalls vom Unterhaltsanspruch abgezogen.

      Bestehen noch andere Unterhaltsverpflichtungen (andere Kinder)?

      Grobe Berechnung des Unterhalts:
      (11 x 3146€ + 4957€)/12 = 3297 €
      abzügl. 5% = 3132 €
      Das ist Stufe 9 der Düsseldorfer Tabelle Gibt es keine anderen Unterhaltsberechtigten mehr, dann erfolgt Hochstufung in 10.
      Unterhaltsanspruch der 17jährigen: 495€, Anspruch der 18jährigen: 570€.
      Ob die 60€ Fahrtkosten der Älteren als Mehrbedarf zu werten sind kommt auf die Umstände an.
    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      hallo Caballero, es gibt da 2 Möglichkeiten wie Du Dich mit den Beiden einigen kannst:
      1. Du bietest - in alter Wohnung - freie Kost + Logie + Taschengeld.
        d.h., Du übernimmst die üblichen anfallenden Kosten wie Miete + NK, Schulsachen usw. + Lebensmittel + Kleidung.
      2. Du läßt die Beiden mit festem KU alleine wirtschaften.
        das wäre dann 640 € pro Kind. die Fahrtkosten der Älteren dürften als Mehrbedarf dazu kommen. Je nach den Wohnkosten kann ein Auf- oder Abschlag erfolgen.


      wieso an Oma Nebenkosten zahlen ? gehört der die Wohnung ? wieviel wurde bisher gezahlt, wieviel Miete verlangt sie ?

      wie komm ich auf mein bereinigtes unterhaltsrelevantes Einkommen?
      ist hier nicht relevant. es geht nach Festsätzen, bei dem Einkommen wird Dein Selbstbehalt nicht tangiert.
      Darüber gibt es "jede Menge" Fachbücher, mal in kürzester Kurzform: alle Einkommen der letzen 12 Monate minus Fahrtkosten zur Arbeit.

      Inwiefern müsste bedacht werden, dass die Kinder ja auch bei uns wohnen dürften?
      gar nicht ! weil:
      • Du kein Wahlrecht hast weil die Kinder bisher nicht bei Dir wohnten.
      • hier triftige Gründe (gewohntes Umfeld + Schule behalten) vorliegen.
      • Wahlrecht bedeutet zwischen Möglichkeiten auswählen, nicht deswegen Abschläge an einer Möglichkeit machen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      Hallo Uwe F.,

      danke für die prompte Antwort. Es bestand immer schon das gemeinsame Sorgerecht.
      Es leuchtet mir ein, für die jüngere Tochter "normal" unterhaltspflichtig zu sein, da ich sie in der bisherigen Wohnung weiterhin wohnen lasse.

      Weitere Unterhaltsverpflichtungen bestehen nicht.

      Werde mich wohl an deiner Berechnung orientieren. Bleibt zu hoffen, ich dass nach Abzug der Halbwaisenrente etwas besser dastehe im Vergleich zu vorher.

      Zusatzfrage: a) Sollte sich mein Einkommen (z.B. aus gesundheitl.Gründen / man wird ja nicht
      jünger) reduzieren, ab welchem Zeitpunkt darf das die Unterhaltsszahlung
      verringern.
      Muss ich da erst 12 Monate verstreichen lassen, um eine neue Bemessungsgrundlage
      zu haben?

      b) Wäre es im Hinblick auf eine spätere Bafög-Berechtigung v.a. der älteren Tochter
      ratsam, möglichst bald weniger zu verdienen? Wo ist die Verdienst-Grenze?

      c) Spielt auch ein gewisses Vermögen (das die Kinder evt. geerbt haben oder noch
      erben) in dieser Hinsicht
      bzw. im Hinblick auf meine Unterhaltsverpflichtung eine Rolle?

      Freundl. Gruß

      Caballero

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    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      Hallo Wolfgang,

      danke für deine Erwiderung.

      Warum 640 € für jedes Kind? Die jüngere ist doch noch 17.

      Die Kinder wohnen im Haus der Oma, daher keine Miete, sondern nur 250 € für Nebenkosten (Strom, Gas,Wasser).
      Weil sie jetzt aber zu zweit dort wohnen, müsste ich die Oma auch um eine Reduzierung bitten.

      Jedenfalls wäre aufgrund der niedrigen Wohnkosten doch evt. über einen gewissen Abschlag auf den Unterhalt nachzudenken. Oder?

      Es geht mir nicht darum, zu knausern. Aber solange die Kinder auf´s Gymnasium gehen und das noch am Ort (außer der älteren), müssen sie doch mit weniger Geld klarkommen als später, wo sie evt. irgendwo studieren. Wie sollen sie lernen, mit Geld umzugehen?



      Gruß
      Caballero

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    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      hallo Caballero,

      Warum 640 € für jedes Kind? Die jüngere ist doch noch 17.
      hatte ich Dir doch geschrieben: weil beide Töchter dann alleine wirtschaften ! dann wird auch die noch minderjährige wie Volljährig behandelt.
      von den 640 geht KG und evtl. Halbwaisenrente ab.

      Jedenfalls wäre aufgrund der niedrigen Wohnkosten doch evt. über einen gewissen Abschlag auf den Unterhalt nachzudenken. Oder?
      auch das hatte ich schon erwähnt. Schau mal in die Leitlinie des zuständigen OLG, da steht der Wohnanteil an den 640 drin.

      solange die Kinder auf´s Gymnasium gehen und das noch am Ort (außer der älteren), müssen sie doch mit weniger Geld klarkommen als später, wo sie evt. irgendwo studieren.
      also ich sehe nicht wieso das Leben während Gymnasium billiger sein sollte als während Studium.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      Guten Morgen Caballero,

      Warum 640 € für jedes Kind? Die jüngere ist doch noch 17.

      Wolfgang hat da noch geschmeichelt und ist von einem eigenen Hausstand der 17-jährigen ausgegangen.

      Einige OLGe entscheiden da noch ungünstiger für Dich.
      Durch Wegfall des Betreuungsunterhaltes (durch den Tod der Mutter), welcher im Umfange und Wert dem Barunterhalt (Deine bisherige Unterhaltsleistung) entspricht, hat das überlebende Elternteil, wenn Kind nicht bei ihm wohnt, durch Barunterhalt zu ersetzen.
      In Deutsch: Bei einem ungeprüften unbereingten auszugehendem Einkommen der Stufe 9 der DT ergäbe sich folgendes.
      Dein Barunterhalt 466€ (Tabellenbetrag) zzgl. Ersatz des wegfallenden Betreuungsunterhaltes folglich nochmal 466€ (Tabellenbetrag) abzüglich der Halbwaisenrente (10% der zum Zeitpunkt des Todes des Elternteiles auszuzahlender Rente bei Erwerbsunfähigkeit) abzüglich des vollen Kindergeldes von 154€.
    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      a) das hat, sofern nicht selbstverschuldet, sofort Auswirkungen auf den KU, wenn denn eine niedrigere Stufe der DT erreicht wird.

      b) das kann ich dir nicht sagen, gibts nicht Bafög-rechner im Web?

      c) das Vermögen an sich für den Unterhalt nicht, aber mögliche Zinseinkünfte aus dem Vermögen werden auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Für Bafög gibt es allerdings soweit ich weiss Höchstgrenzen für eigenes Vermögen.
    • RE: Mutter gestorben - Unterhalt neu berechnen

      Hallo Uwe_F !

      Sorry, dass ich Dir bei folgendem Punkt widersprechen muss:

      a) das hat, sofern nicht selbstverschuldet, sofort Auswirkungen auf den KU, wenn denn eine niedrigere Stufe der DT erreicht wird.

      Hier wäre ein Gutachten des medizinischen Dienstes mindestens erforderlich, welches Auskunft über Dauer und Grad der Einschränkung gibt.